Scheitert das Bundesteilhabegesetz?
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderung erwarten das Bundesteilhabegesetz in 2016, betont die Lebenshilfe heute und warnt in einer Pressemitteilung zugleich vor einem Scheitern: Finanzpolitische Überlegungen beeinträchtigen aktuell die inhaltliche Diskussion um das Bundesteilhabegesetz, es droht sogar zu scheitern. Laut Koalitionsvertrag sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Dieser Konsens droht nun zu kippen. „Eine Abspaltung der fünf Milliarden Euro als Entlastung für Städte und Gemeinden vom geplanten Bundesteilhabegesetz darf es nicht geben", fordert eindringlich Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. „Sonst", so Schmidt weiter, „ist das gesamte Gesetzesvorhaben in Gefahr." Eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte dieser Legislaturperiode dürfe nicht geopfert werden!
Die Lebenshilfe setzt sich schon seit vielen Jahren für eine Reform der Eingliederungshilfe und ein modernes Teilhabe-Recht ein. Im Bundessozialministerium arbeitet bereits seit Juli eine hochrangige Arbeitsgruppe mit Vertretern der Länder, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaft und Behindertenverbänden daran, die inhaltlichen Eckpunkte des Bundesteilhabegesetzes abzustimmen. Dieser Beteiligungsprozess dürfe nicht umsonst gewesen sein. 7,5 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland dürften nicht enttäuscht werden, so die Lebenshilfe.
Bisher hatte der finanzielle Druck den Einigungswillen zwischen Bund, Ländern und Kommunen für ein Bundesteilhabegesetz befördert. Nachdem nun andere Überlegungen zum finanziellen Ausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen diskutiert werden, befürchtet die Lebenshilfe, dass dieser Antrieb verloren gehen könne. Ulla Schmidt: „Die Entlastung der Kommunen ist eine tragende Säule des Bundesteilhabegesetzes. Wird sie entfernt, wackelt das ganze Gebäude."

Von Dagmar B
Frau Rosenberger hat geschrieben:
Zitat
Denn nach diesen Entwürfen MÜSSEN alle Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Leistung erbringen können, in einer WfbM "Teilhabe am Arbeitsleben" in Anspruch nehmen.
Ein Wunsch- und Wahlrecht ist für diese Menschen bisher nicht vorgesehen.
Jedenfalls wäre so eine Vorgehensweise mit der BRK nicht in Einklang zu bringen.
Dazu Artikel 27.2
Die Vertragsstaaten stellen sicher,das Menschen mit Behinderung nicht in Sklaverei und Leibeigenschaft gehalten werden und gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs oder Pflichtarbeit geschützt werden.
Von Beamtenschreck
Zitat:
„Eine Abspaltung der fünf Milliarden Euro als Entlastung für Städte und Gemeinden vom geplanten Bundesteilhabegesetz darf es nicht geben", fordert eindringlich Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. „Sonst", so Schmidt weiter, „ist das gesamte Gesetzesvorhaben in Gefahr."
Hallo Frau Schmidt,
lese ich hier etwa heraus, dass die Lebenshilfe in Panik gerät, sollte diese Regelung kommen? Bei allen bisherigen Gesprächen bin ich zwar nicht dabei gewesen, aber ich habe erkannt und das von Anfang an, dass der einzelne Mensch doch gar nicht zur Debatte gestanden hat und das es falsch ist zu denken, irgend einer ließe sich die Butter vom Brot nehmen und wenn, die Lebenshilfe erst recht nicht.
Es wird immer einen gewissen Bedarf an Hilfe geben für die behinderten Menschen, welche nicht in der Lage sind selbst für sich zu sorgen und die unsere ganze Aufmerksamkeit benötigen.
Wenn aber mit Unterstützung des Gesetzgebers gewisse Monopole geschaffen wurden, dann sollte man aber auch als Monopolist ein Wunsch und Wahlrecht gegenüber dem Gesetz zum wohle des behinderten Menschen unterstützen. Auch dies wäre ein Beitrag zur Lebenshilfe, beim selbst bestimmten Leben
für uns behinderte Menschen.
Mit freundlichen Grüßen,
der Beamtenschreck
Von Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Schmidt,
wenn ich nach den aktuellen Entwürfen zum Bundesteilhabegesetz gehe, wäre dessen Umsetzung für viele schwerstbehinderte Menschen eine massive Benachteiligung.
Denn nach diesen Entwürfen MÜSSEN alle Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Leistung erbringen können, in einer WfbM "Teilhabe am Arbeitsleben" in Anspruch nehmen.
Ein Wunsch- und Wahlrecht ist für diese Menschen bisher nicht vorgesehen. Die einzige "Alternative" scheint darin zu bestehen, dass die Eltern ihre erwachsenen Töchter und Söhne zuhause betreuen.
Wir Eltern werden immer wieder aufgefordert, unsere "Kinder" loszulassen. Wie soll das gelingen, wenn es hier nur eine einzige institutionelle Sackgasse ohne Wahlmöglichkeiten gibt?
Sehr geehrte Frau Schmidt,bitte setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass behinderte Menschen weiterhin wählen können, ob sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht in einer Tagesförderstätte (außerhalb der WfbM), in einer WfbM oder ob sie andere Teilhabeleistungen außerhalb der üblichen Eingliederungshilfe-Einrichtungen in Anspruch nehmen können!