Eckpunkte für ein Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Kerstin Tack
Kerstin Tack
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung in der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion hat heute die aus ihrer Sicht bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz in einem Eckpunktepapier vorgestellt. Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss verbessert werden, betont Kerstin Tack.  Sowohl durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 als auch vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Grundgesetzes hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, diese Rechte anzuerkennen und umzusetzen. Die Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen liegt jedoch weit entfernt von dem im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Idealzustand.

Das bedeutendste und im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt besteht aus ihrer Sicht in der Reform der Eingliederungshilfe. "Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir diese zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Wir setzen uns dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können", erklärte die Bundestagsabgeordnete. Eine Behinderung dürfe nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehöre daher auf den Prüfstand.

Lesermeinungen zu “Eckpunkte für ein Teilhabegesetz” (1)

Von Inge Rosenberger

Sehr geehrte Frau Tack,
im Eckpunktepapier der SPD steht:
"Gemäß dem in der UN-BRK verankerten Anspruch auf Selbstbestimmung sind den Anspruchsberechtigten all die Unterstützungsleistungen zur Verfügung zu stellen, die ihnen dabei helfen, so selbstständig wie möglich zu entscheiden, wie und wo sie wohnen und arbeiten und welche weiteren Teilhabeleistungen sie in Anspruch nehmen."

Nach den aktuellen Entwürfen zum Bundesteilhabegesetz MÜSSEN alle Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Leistung erbringen können, in einer WfbM "Teilhabe am Arbeitsleben" in Anspruch nehmen.
Ein Wunsch- und Wahlrecht ist für diese Menschen bisher nicht vorgesehen. Die einzige "Alternative" scheint darin zu bestehen, dass die Eltern ihre erwachsenen Töchter und Söhne zuhause betreuen.

Wie also wird das Wunsch- und Wahlrecht bei schwerstbehinderten Menschen aussehen?

Sehr geehrte Frau Tack,bitte setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass behinderte Menschen weiterhin wählen können, ob sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht in einer Tagesförderstätte (außerhalb der WfbM), in einer WfbM oder ob sie andere Teilhabeleistungen außerhalb der üblichen Eingliederungshilfe-Einrichtungen in Anspruch nehmen können!