Mobilitätsnachteile ausgleichen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Heinrich Buschmann
Heinrich Buschmann
Bild: by Johannes Schiebe

Jockgrim (kobinet) Nach einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Benachteiligungsverbot fordert der Verein Mobil mit Behinderung (MMB) endlich einen adäquaten Umgang der Sozialbehörden mit Anträgen, die die Finanzierung eines behindertengerechten PKWs zum Gegenstand haben.

Das Bundesverfassungsgericht habe nach Informationen des MMB in seinem Urteil vom 10. Oktober bestätigt, dass sich der Grundgesetzartikel 3 ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") nicht darin erschöpft, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr könne eine Behinderung auch dann vorliegen, wenn durch gesetzliche Regelungen die Lebenssituation eines behinderten Menschen gegenüber einer vergleichbaren Lebenssituation eines nichtbehinderten Menschen verschlechtert werde. Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten dürften Behinderten nicht vorenthalten werden, wenn sie Nichtbehinderten offenstünden, heißt es in der Presseinformation des MMB.

"Es ist unzumutbar, dass mobilitätsbehinderte Menschen, die ohne ein bedarfsgerecht umgebautes, eigenes Auto nachweislich vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind, jahrelang um ihre persönliche Mobilität mit Ämtern und vor Gerichten streiten müssen. Es liegen richtungsweisende Urteile vor, die in den Leistungsabteilungen endlich zur Kenntnis genommen werden müssen", sagte Heinrich Buschmann, Vorsitzender des Vereins Mobil mit Behinderung. Bereits im März habe das Sozialgericht Aurich ein Urteil zur Kraftfahrzeughilfe verkündet, das, ebenso wie ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom September 2012, aus Sicht des MMBs wegweisend war. Danach müssten sich die für die Eingliederungshilfe zuständigen Ämter schon die Mühe machen, die reale Situation des Antragsstellenden anzuschauen, so Buschmann. Es könne nicht angehen, dass eine PKW-Finanzierung mit der Begründung abgelehnt werde, man solle die öffentlichen Verkehrsmittel nehmen, auch wenn das aus gesundheitlichen Gründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten faktisch ausgeschlossen sei.

Aus seiner langjährigen Beratungsarbeit weiß der Verein um die Nöte behinderter Menschen, von A nach B zu kommen. Laut Mobil mit Behinderung kommt es immer wieder vor, dass pauschal nur die allernötigsten Fahrten mit einem Behindertenfahrdienst bewilligt werden. Besuche bei Freundinnen und Freunden oder der Familie, Sport, Theater, Kino, Konzerte sind so nicht drin. Und obwohl entsprechende Atteste und Nachweise erbracht werden, so der Verein weiter, wird mitunter das individuelle Behinderungsbild des Antragsstellenden ignoriert. Es werde, obwohl die Unmöglichkeit aktenkundig sei, auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gepocht und ein eigener PKW, der die persönliche Mobilität sicherstellen würde, verweigert. Dabei werde manchmal nicht einmal überprüft, ob das tatsächlich vorhandene lokale und regionale Angebot der Fahrdienstleister und des ÖPNV überhaupt ausreichend sei.

"Solche Bewilligungspraxen widersprechen der UN-Behindertenrechtskonvention, die deutsches Rechts ist. Die Sicherstellung der persönlichen Mobilität, um den persönlichen Kontakt mit anderen Menschen pflegen zu können, ist ein Menschenrecht, das über das geplante Bundesteilhabegesetz unmissverständlich verwirklicht werden und eiligst in den Sozialhilferichtlinien Eingang finden muss", so Heinrich Buschmann.

Lesermeinungen zu “Mobilitätsnachteile ausgleichen” (4)

Von Sabine Fichmann

Mobilität ist nicht nur für arbeitende Behinderte sehr wichtig!

Seit unser Sohn (Spastiker) ein entspr. Behindertenfahrzeug fährt, kann er die Fahrten zu seinen Ärzten und Therapien nun größtenteils selbst erledigen. Allerdings haben wir sowohl seinen Führerschein als auch sein Fahrzeug selbst finanziert, was uns sehr schwer gefallen ist. Den Beantragungsmarathon wollten wir uns ersparen.
Auch seine Fahrten zu Freunden oder Veranstaltungen müssen wir nun nicht mehr organisieren und das entlastet uns als Familie sehr!
Das gibt auch ihm ein ganz anderes Selbstwertgefühl. Im ÖPNV ist er aufgrund seiner offensichtlichen Behinderung schon Opfer von verbalen und tätlichen Übergriffen geworden. Auch das ist nun vorbei.

Von lehmä

@ gerti
Zu Ihrem Leserbrief vom 03.12.2014 (Mobilität) u.a. – wollen Sie mit Ihren Beiträgen wie auch immer, Beispiel: Autoindustrie sei in die Nähe der Rüstungsindustrie anzusiedeln, die sicherlich kontroverse, dennoch produktive Diskussion im „kobinet“- Leserforum auf irgendeine Art und Weise untergraben/lächerlich machen??

Von RedWheels

@Gerti:

Jetzt wirds mir langsam echt zu bunt! Wie soll das denn wieder funktionieren? Soll das behinderte Kind oder der behinderte Partner dem Fahrzeug, in dem die Angehörigen dann sitzen, hinterher fahren?

Von Gerti

Da die PKW-Produktion eng mit der Rüstungsproduktion verwoben ist: vielleicht täte es ein excellent fahrender Elektrorollstuhl mit weiter Reichweite genauso wie ein PKW, bei dem nicht sicher ist, inwieweit dessen Herstellung und dessen In-Verkehr-Bringen und dessen Nutzen mit zu Kriegen anderswo beiträgt.