Wenn Liebe zur Altersarmut führt

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Thomas Schulze zur Wiesch
Thomas Schulze zur Wiesch
Bild: NITSA

Sandhausen bei Heidelberg (kobinet) "Würden Sie den Menschen, den Sie lieben, in die sichere Altersarmut führen? Würden Sie ihn zwingen, sein geerbtes Elternhaus für Sie aufzugeben?" Diese Frage stellt der 32jährige Projektleiter, Entwickler und Trainer bei SAP SE, Thomas Schulze zur Wiesch, anlässlich der Tatsache, dass er aufgrund seines Assistenzbedarfs von der Anrechnung des Einkommens und Vermögens betroffen ist.

Thomas Schulze zur Wiesch hat viel Energie in seine Ausbildung investiert. Er absolvierte ein Studium der angewandten Informatik in Paderborn und ein Studium der Betriebswirtschaftslehre in einem Fernstudium an der Fachhochschule Südwestfalen bevor er seine Tätigkeit bei SAP SE antrat. Aufgrund einer Muskelerkrankung nutzt er einen Rollstuhl und ist auf Persönliche Assistenz angewiesen. "Ich bin ein sehr selbstständiger Mensch, mit eigenen Vorstellungen, Ideen und Träumen. Ich will mich in die Gesellschaft einbringen, mit allen Rechten und Pflichten, die dazu gehören. Seit 2006 helfen mir meine Assistenten dabei, meine Stärken in diese Gesellschaft einzubringen und mein Leben so zu leben, wie ich es mir vorstelle", schreibt Thomas Schulze zur Wiesch.

Hinsichtlich seines beruflichen Wirkens schreibt er: "Ich bin ein Generalist, der sich flexibel und mit vollem Einsatz in jede Aufgabe stürzt, die sich ihm stellt. Als Rollstuhlfahrer habe ich gelernt, 'unlösbare' Probleme zu lösen. Ich bin mir meiner Stärken bewusst und habe ein sehr entspanntes Verhältnis zu meinen Schwächen. Bei der SAP arbeite ich als Projektleiter, Entwickler und Trainer. Ich mag meinen Job, ich entwickle gerne Software und arbeite gerne im Team. Tagtäglich lösen wir knifflige Probleme und helfen unseren Kunden, damit effizienter zu arbeiten."

Der Haken an der Sache besteht für Thomas Schulze zur Wiesch darin, dass seine Assistenz über die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) finanziert wird und vermögens- und einkommensabhängig ist. "Im Gegensatz zu allen meinen Kollegen darf ich mit meinem Gehalt nicht machen, was ich will. Ich darf kein Vermögen über 2.600 Euro ansparen und von meinem Einkommen muss ich ebenfalls einen Teil für die Assistenz aufbringen - zusätzlich zu Steuern und Sozialabgaben, die ich wie jeder andere Arbeitnehmer in Deutschland zahle. Von meinem Gehalt könnte ich für meine Zukunft vorsorgen, eine Familie ernähren, für größere Investitionen ansparen... könnte..." Und er fragt: "Wie motiviert wären Sie in meiner Situation, beruflich alles zu geben und nach Aufstiegschancen zu suchen?"

Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf eine Partnerschaft. "Auch meine Partnerin würde ich unter die Einkommens- und Vermögensgrenzen ziehen. Würden Sie den Menschen, den Sie lieben, in die sichere Altersarmut führen? Würden Sie ihn zwingen, sein geerbtes Elternhaus für Sie aufzugeben?", so die berechtigte Frage von Thomas Schulze zur Wiesch. Denn das Paar dürfte zusammen nur 3.214 Euro ansparen. Der Rest müsste für die Persönliche Assistenz selbst aufgebracht werden.

Dass diese Ungerechtigkeit beseitigt wird, hofft nicht nur Thomas Schulze zur Wiesch, sondern auch viele andere behinderte und nichtbehinderte Menschen. Konstantin Grosch aus Hameln hatte hierfür über 125.000 Unterschriften für seine Petition für ein Recht auf Sparen gesammelt. Eine Reihe behinderter Menschen haben für das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) kürzlich ihre Erfahrungen geschildert und an die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes geschickt.

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Lesermeinungen zu “Wenn Liebe zur Altersarmut führt” (2)

Von lehmä

Ohne auseinander zu dividieren, diese Aufgabe erfüllen bereits andere und berufenere „Partikularisten“ (zit. nach Gerhard Bartz).
Es gibt durchaus behinderte Mitmenschen, die Einkommen und Vermögen ansparen könnten. – Geht ja in Ordnung! ABER: dann darf diese unter den Behinderten sicherlich KLEINE Gruppe nicht nur einseitig Eingliederung für sich selbst über die schöne Floskel der Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit im Teilhabegesetz fordern.
Zur Solidargemeinschaft der Behinderten – wenn diese ihren Namen noch verdient - gehören auch diejenigen, die NIEMALS auf der Welle der Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit schwimmen können. Diese befinden sich u.a. in den WfbM! Eingliederung und Teilhabe am sozialen Leben gelten auch für diese sicherlich GRÖSSERE Gruppe der Behinderten! Auch diese große Gruppe der Behinderten benötigt MITSPRACHE in eigener Sache.

Von brk jetzt

Höchste Zeit, dass dieser permanente Verstoß gegen Artikel 3 unseres Grundgesetzes vom Gesetzgeber beendet wird! Das Bundesverfassungsgericht fand kürzlich deutliche Worte, wie der Artikel 3 GG anzuwenden ist: (http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/30585/Entscheidung-des-Bundesverfassungsgerichtes-zu-Artikel-3-Abs-3-GG.htm). Mich würde mal interessieren, warum außer dem Verein Mobil mit Behinderung niemand, kein Verein, kein Verband diese Steilvorlage des Bundesverfassungs-gerichtes aufgreift. Den Sozialpolitikern aller Parteien muss spätestens jetzt klar sein, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Durch ihr bisheriges Nichthandeln liefern sie ihre Bürge-rinnen und Bürger einer sparwütigen Verwaltung aus, diese betrachtet Menschenrechte nach wie vor nur unter Haushaltsaspekten. Hilfesuchende Menschen mit Behinderung brauchen die Hilfe schnell. Der juristische Weg kostet Zeit und Geld. Beides fehlt in der Regel. Der Ent-scheidungsunfreudigkeit der Politik ist dann viel Not zuzurechnen. Vielleicht sollte man das Oderwitz-Urteil auch mal in diesem Bereich einführen. Nach diesem Urteil haftet der Amtschef privat für die Schäden, die seine Behörde anrichtet. Vielleicht würde das beispielsweise bei den Landrätinnen und Landräten zu mehr Achtsamkeit führen.