Weichen für schulische Inklusion stellen
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Anlässlich der heutigen Sitzung der 348. Kultusministerkonferenz (KMK) fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Bundesländer auf, die schulische Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gezielter als bisher umzusetzen. "Dass einige Länder immer noch keine Weichen für ein inklusives Schulsystem gestellt haben und damit die segregative Bildung zementieren, steht im krassen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention", erklärte deren Leiter Valentin Aichele. "Ein wesentlicher Faktor für den erfolgreichen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist die systematische Verlagerung der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine Schule". Dazu gehöre es auch, Sonderschulen auslaufen zu lassen. Nur so würden hochwertige inklusive Angebote für alle gesichert, so Aichele.
Nach der heute vom Deutschen Institut für Menschenrechte veröffentlichten Studie "Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand" haben nur wenige Bundesländer die umfangreiche schulische Integration von Menschen mit Behinderungen im Blick und den Transformationsprozess rechtlich hinreichend eingerahmt. "Schulische Integration braucht einen angemessenen rechtlichen Rahmen", so der Menschenrechtsexperte.
Die Verwirklichung von Inklusion in der Schule dürfe künftig keine Frage mehr von Bitten und Gnade sein. Vielmehr müssten die Schulgesetze so ausgestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen das Recht auf ihrer Seite haben. "Es kann nicht angehen, dass Kinder mit Behinderungen auf keiner allgemeinen Schule angenommen und im Ergebnis auf die Sonderschule verwiesen werden", kritisierte der Leiter der Monitoring-Stelle. Dass diese rechtliche Möglichkeit in den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland noch bestehe und in der Praxis von ihr auch Gebrauch gemacht werden könne, sei mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar.
Die Monitoring-Stelle forderte vor allem das Bundesland Sachsen auf, seine bisherige Verweigerungshaltung zur schulischen Inklusion aufzugeben und den Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention auch im Rahmen seiner KMK-Präsidentschaft umzusetzen. Auf der heutigen Sitzung der KMK wird der Stabwechsel zum Bundesland Sachsen beschlossen.
