Resolution für Beförderung von E-Scootern
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Invacare
Düsseldorf (kobinet) Der nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeirat hat in einer Resolution die Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, ab sofort wieder die Mitnahme von sogenannten E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen.
Der nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald begrüßt den "breiten Schulterschluss" im Landesbehindertenbeirat, in dem Behinderte, Behindertenverbände, Leistungsanbieter, Kommunale Spitzenverbände und gesellschaftlich relevante Organisationen vertreten sind. "Die Verkehrsunternehmen haben sich mit dem Verbot ins Abseits gestellt. Der Beschluss des Landesbehindertenbeirates zeigt, dass niemand für dieses Vorgehen Verständnis hat", sagte Norbert Killewald.
Der Landesbehindertenbeirat fordert in seiner Resolution unter anderem:
- Die Mitnahme von E-Scootern, die als anerkannte Hilfsmittel genutzt werden, im ÖPNV ist sicherzustellen.
- Die Verkehrsunternehmen sollen die Mitnahme der E-Scooter im ÖPNV sofort wieder ermöglichen.
- Die Landesregierung wird gebeten, das anstehende Gutachten so breit aufzustellen, dass es eine umfassende Betrachtung zur Vorbereitung von langfristigen Lösungsvorschlägen ermöglicht.
- Die Landesregierung wird gebeten, die Zuwendungen des Bundes und des Landes an die Anforderungen der Mobilitätsgarantie bei Nutzung von anerkannten Hilfsmitteln zu binden.
In der letzten Woche hatten sich die Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen landesweit geweigert, sogenannte E-Scooter weiterhin in Bussen und Bahnen mitzunehmen. Die Verkehrsunternehmen begründeten diesen Schritt mit einer Gefahrenabschätzungsberechnung, die sie im Auftrag gegeben hatten. An einem gemeinsamen Runden Tisch hatten die Behindertenverbände schon im Oktober diese Vorgehensweise kritisiert. Der nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald forderte daraufhin ein Moratorium bis zur Vorlage eines Komplettgutachtens. Dieses hat die nordrhein-westfälische Landesregierung inzwischen in Auftrag gegeben und es soll in wenigen Monaten vorliegen. "Die Verkehrsunternehmen haben trotzdem das Verbot ausgesprochen, was zu Recht zu einem lauten Aufschrei der Empörung von Seiten der Betroffenen und ihrer Verbände geführt hat", so Norbert Killewald.
"Durch die Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet sich Deutschland, die persönliche Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge haben die Kommunen eine Verpflichtung die Mobilität der Bevölkerung im gesetzlichen vorgegebenen Rahmen zu erfüllen. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen der öffentlichen Zuwendungen für den ÖPNV erhalten die Auftragnehmer jährlich 120 Millionen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung. Diese Mittel sollen den Mehraufwand sowie die kostenfreie Mitnahme von betroffenen Personen sicherstellen. Die Krankenkassen sowie andere Kostenträger stellen derzeit Personen zur Habilitation und Rehabilitation sogenannte E-Scooter als anerkannte Hilfsmittel zur Verfügung", heißt es vonseiten des Sozialverbands SoVD NRW. Dieser fordert die Verkehrsunternehmen auf, die Mitnahme der E-Scooter im ÖPNV sofort wieder zu ermöglichen.
