Kinder- und Jugendhilfe auf der Tagesordnung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bundesteilhabegesetz - Was? Wann? Wo
Bundesteilhabegesetz - Was? Wann? Wo
Bild: Vincent Plüschow

Berlin (kobinet) Bei der mittlerweile sechsten Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz geht es heute im Bundesarbeits- und Sozialministerium um die zukünftige Verankerung der Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche. Ob es gelingt, die von vielen angestrebte sogenannte Große Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe zu verankern, steht jedoch noch in den Sternen.

Dass die derzeitigen Regelungen, wonach Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen im Sozialgesetzbuch VIII, also in der Kinder- und Jugendhilfe, angesiedelt sind, während die Hilfen für die anderen Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch XII, also im Sozialhilferecht, verankert wurden, unsinnig sind und immer wieder zu Abgrenzungsproblemen führt, darin sind sich mittlerweile viele einig. Ob es den Verantwortlichen jedoch gelingt, über ihren Schatten zu springen und die von vielen geplante Verankerung der Kinder- und Jugendhilfe einhellig und für die Betroffenen aus einer Hand zu lösen, dafür muss noch einiges getan werden.

Deshalb ist die heutige Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz so wichtig, bei der die Akteure aus den verschiedenen Bereichen zusammen kommen. Für Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist klar, dass die Reform mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes vollzogen werden muss. Sonst werde das Thema wieder auf die lange Bank geschoben. Zudem geht es in der heutigen Sitzung auch um die inklusive Bildung und die damit zusammenhängenden Regelungen und Finanzierungsmodelle.

Link zu den Kernpunkten für ein gutes Bundesteilhabegesetz

Lesermeinungen zu “Kinder- und Jugendhilfe auf der Tagesordnung” (3)

Von Angehöriger

Danke Sven Drebes und Dagmar B,
ich hatte die Forderung bisher nur wahrgenommen, ohne mir große Gedanken darum zu machen. Wahrgenommen hatte ich die Forderung allerdings nur von Sozialpädagogen etc., die bemängeln, dass man behinderte Kinder nicht ausreichend schützen könne, wenn das Jugendamt die Zuständigkeit verweigert.

In der Praxis sehen wir immer wieder, dass unsere Kinder eben beides sind: Kinder UND Behinderte. Sie bekommen die Einschränkungen für beides zu spüren.

Bisher werden sie von den Leistungsträgern in der Regel nur als Behinderte behandelt oder zumindest so, dass sie in der Regel jeweils das Mindestmaß an möglicher Unterstützung erhalten. Z.B: keine Assistenz vom Sozialamt, weil es ja Kinder sind, aber auch keinen Kindergartenplatz vom Jugendamt, weil es ja Behinderte sind.

Es jetzt andersherum machen zu wollen, indem man ihre Teilhabe in die Jugendhilfe gibt, scheint mir aber auch keine gute Idee zu sein. Ich finde die Hinweise von Sven Drebes und Dagmar B dazu sehr erhellend und will mich dazu gerne noch weiter informieren.

Nebenbei gesagt hoffe ich, dass auch die Behindertenselbsthilfe Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nicht ausgrenzt, sondern sie als gleichermaßen Behinderungen unterliegende Menschen berücksichtigt und beteiligt.

Von Dagmar B

Zitat:

Deshalb ist die heutige Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz so wichtig, bei der die Akteure aus den verschiedenen Bereichen zusammen kommen. Für Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist klar, dass die Reform mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes vollzogen werden muss


Ist denn der §35a schon auf seine Wirksamkeit wissenschaftlich evaluiert worden?
Wie oft werden Kinder für die geforderte Diagnostik vollstationär in Psychatrien untergebracht?(zwangseingewiesen)
Wie gut sind Kinder mit dem §35a in Schulen integriert?
Wie gut werden die behindertenspezifischen Belange von Belangen zur Erziehungshilfe abgegrenzt?
Wie gut sind die Akteure der Jugendämter auf die Belange von behinderten Kindern eingestellt?
Wieviele Kinder ,die über §35a abgewickelt werden,leben in Heimen oder besuchen Heimschulen?
Soll die Gesamtabwicklung über §35a Kosten sparen,wo werden die Vorteile erwartet?
Den Fragen von Herrn Drebes schließe ich mich gleichermaßen an.

Ich finde es auch bedenklich ,das immer die gleichen Akteure Forderungen für eine schnelle Umsetzung eines Teilhabegesetzes fordern,ohne das man den Eindruck hat,das tatsächliche Kenntnisse zur Materie vorliegen,und der Ansicht sind,es würde reichen,das man nicht mehr warten muß........
Wie stellen sich die Elternverbände zu der Forderung,über die Jugendhilfe abgewickelt zu werden?
Sind die einverstanden?
So unreflektiert,wie Frau Arnade auf schnelle Umsetzung von irgendwas beliebigen pocht,bleibt zu hoffen,das noch ganz lange garnix verändert wird.

Von Sven Drebes

Ich frage mich nach vielen Jahren immer noch, ob es sinnvoll ist, Teilhabeleistungen für alle behinderten Kinder und Jugendliche ins SGB VIII zu verschieben. Insbesondere frage ich mich:
- Warum sollen Teilhabeleistungen für behinderte junge Menschen in das Fürsorgesystem Kinder- und Jugendhilfe, wenn alle das Ziel haben, Teilhabelleistungen aus der Fürsorge herauszuholen?
- Ist es ein richtiges Zeichen, die Leistungen im SGB VIII in den selben Abschnitt oder gar den selben Paraagraphen mit den "Hilfen zur Erziehung" zu schreiben, oder stigmatisiert man damit nicht ungewollt viele Familien zu "Problemfamilien"? Man denke bitte daran, was man selbst mit dem System Jugendhilfe oder "Hilfen zur Erziehung" verbindet.
- Warum soll die Zuständigkeit für die deutlich größere Gruppe verschoben werden und nicht umgekehrt?

Ich weiß, dass es junge behinderte Menschen gibt, die sowohl Leistungen zur Teilhabe als auch "Hilfen zur Erziehung" brauchen, die Mehrheit dürfte das aber nicht sein. Und ich kenne das Schlagwort, behinderte Kinder seien zu allererst Kinder. Niemand käme aber aur die Idee, die Einwohnermelde- oder Finanzämter mit der Zuständigkeit für Teilhabeleistungen für erwachsene behinderte Menschen zu betrauen, weil sie Einwohner und Steuerzahler sind.
Und ich fürchte, dass viele, die heute für die Verschiebung ins SGB VIII sind, das später bereuen.