13,3 Millionen für Fachstellen in Nordrhein-Westfalen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: LVR

Köln (kobinet) Die 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (bislang: örtliche Fürsorgestellen) erhalten im Jahr 2015 insgesamt 13,3 Millionen Euro vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Sie fördern damit Menschen mit Behinderung im Beruf und deren Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze.

Die finanziellen Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe. Über die Zuweisung an die Fachstellen entscheidet jährlich die Landschaftsversammlung Rheinland des LVR. Die Höhe der Zuweisungsbeträge an die Fachstellen basiert auf der Anzahl der in den jeweiligen Regionen lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Ende 2013 lebten im Rheinland insgesamt rund 919.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, davon rund 392.000 im erwerbsfähigen Alter. In 2013 haben das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in 11.103 Fällen mit 38,3 Millionen Euro im Rheinland unterstützt, heißt es in einer Presseinformation des LVR.

Bei den Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben teilen sich das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf die Aufgaben. Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung sowie für Leistungen an die Menschen mit Behinderung selbst. Das LVR-Integrationsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Außerdem übernimmt das Integrationsamt die behinderungsgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen.

Die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf sind bislang als örtliche Fürsorgestellen bekannt. Die Umbenennung in Fachstellen soll verdeutlichen, dass nicht Fürsorge, sondern Eingliederung von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben ihre Aufgabe ist. Auch die Integrationsämter in Deutschland waren bis 2001 als Hauptfürsorgestellen bekannt und wurden im Zuge der Ablösung des Schwerbehindertengesetzes durch das Sozialgesetzbuch IX umbenannt.

Lesermeinungen zu “13,3 Millionen für Fachstellen in Nordrhein-Westfalen” (2)

Von Beamtenschreck

Liebe Freunde und Leidensgefährten,
Sehr geehrte Frau Maubach,

ich mag bezweifeln, dass man ihnen einen Einblick in die geschlossenen Verträge mit der Werkstatt ermöglicht. Wo ich mir aber sicher bin, dass Sie zumindest ihren Sohn betreffend, als Vertretungsberichtige einen Anspruch auf Akteneinsicht in den Gesamtaktenbestand der Sozialbehörde haben. Aus diesem Aktenbestand wären zumindest die monatlichen erbrachten Leistungen an die Werkstatt ersichtlich. Weiterhin und daher der Hinweis auf den Gesamtaktenbestand, wäre es interessant, die Stellungnahmen der Werkstatt zu ihrem persönlichen Wunsch zur Verbesserung der Betreuung für den Sohn zu erfahren. Wie wir alle immer wieder erkennen müssen, sprechen Behörden und deren Diener zum erhalt des eigenen Butterbrotes sehr oft mit gespaltener Zunge. Könnte aber auch sein, dass Sie die Akteneinsicht über einen Anwalt dann erzwingen müssten.

Der entsprechende Paragraph ( § 25 SGB X ) wäre zunächst die Einstiegsgrundlage zur Lösung der von ihnen angestrebten Lösung nicht nur für den Sohn, sondern auch für die Mutti, denn auch diese ist irgendwann mal mit den Kräften am Ende.

Alles Gute und viel Erfolg zur Lösung für ein besseres teilhaben in der Gesellschaft für ihren Sohn, wobei ich mit Bewunderung immer wieder ihren Kampf zur Kenntnis nehme.

Wolfgang Ritter

Von Gisela Maubach

"Die Umbenennung in Fachstellen soll verdeutlichen, dass nicht Fürsorge, sondern Eingliederung von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben ihre Aufgabe ist."

Zitat Ende

Die Umbenennungen des LVR führen insbesondere dazu, dass Werkstatt-Pflicht für arbeitsunfähige Menschen mit Behinderung schöngeredet wird, denn wenn die Eingliederungshilfe des LVR auch für arbeitsunfähige Menschen "Teilhabe am Arbeitsleben" genannt wird, scheidet das Persönliche Budget für diese Menschen deshalb aus, weil die Werkstatt der einzig mögliche "Arbeit"geber ist.
Und der wirkliche Bedarf bei geistiger Schwerstbehinderung wird auch nicht durch andere Umbenennungen beseitigt (Windeln werden in der WfbM z.B. "Schutzhosen" genannt).

Wenn der LVR Beträge zur Förderung im Arbeitsleben veröffentlicht, stellt sich die Frage, warum die Betroffenen in den Werkstätten grundsätzlich nicht über die Höhe ihrer eigenen "Eingliederungshilfe" informiert werden. Bei den Bewilligungen ist von der Höhe der Beträge grundsätzlich keine Rede. Vielleicht liegt das daran, dass man kaum erklären könnte, warum man 12 bis 13 geistig schwerstbehinderte Menschen gemeinsam in einem Raum betreut, wenn für einen einzelnen der "Fallgruppe C" bereits ca. 2.200 Euro pro Monat vom LVR an die Werkstatt gezahlt werden?
Für wirkliche Wahlfreiheit müsste hier zunächst Transparenz hergestellt werden, und außerdem müsste die Vorrangigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für arbeitsunfähige Menschen gestrichen werden, denn Werkstatt-Pflicht führt die UN-Konvention ad absurdum.