Wahlrecht an UN-Konvention anpassen
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Berlin (kobinet) Anlässlich der Bürgerschaftswahl am 15. Februar in Hamburg fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Länder auf, das Wahlrecht zügig nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auszugestalten. "Das Wahlrecht muss dringend auf alle Erwachsenen mit Behinderungen ausgeweitet werden", erklärt heute Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Noch immer könnten nicht alle Menschen mit Behinderungen in Deutschland an einem zentralen Vorgang der demokratischen Willensbildung teilhaben. Das gelte auch für Hamburg.
"Aktuelle Wahltermine verstreichen, ohne dass die Länder ihr Wahlrecht an die Behindertenrechtskonvention angepasst haben", kritisiert Aichele. "Ein trauriges Ergebnis nahezu sechs Jahre nach Inkrafttreten der Konvention für Deutschland." Die diskriminierenden Klauseln in den Gesetzen der Länder und des Bundes müssten zügig gestrichen werden. Dass abgewartet werde, was in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Studie zum Wahlrecht herauskommt, bewertet die Monitoring-Stelle als "Verzögerungstaktik" und "menschenrechtlich nicht vertretbar".
Laut Monitoring-Stelle betreffen die gesetzlichen Ausschlüsse Personen, bei denen die Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde und Menschen mit psycho-sozialen Beeinträchtigungen, die sich aufgrund einer strafgerichtlichen Anordnung im Maßregelvollzug befinden, also eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deswegen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Mit der Aufgabe, das Wahlrecht inklusiv zu gestalten, sei Hamburg jedoch nicht allein, erklärt Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut und Autor des heute veröffentlichten Diskussionspapiers "Ergebnisse der Normenprüfung zum Berliner Wahlrecht". Darin wird die Berliner Rechtslage im Detail untersucht und festgestellt, dass Vorschriften, die bestimmte Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht ausschließen, nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar sind. Im bundesweiten Vergleich habe die Prüfung der Wahlgesetze mit Blick auf den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen ergeben, dass entsprechend kritikwürdige Vorschriften aktuell in allen Bundesländern bestehen.
"Es ist davon auszugehen, dass Deutschland für dieses schwerwiegende Umsetzungsdefizit schon im März dieses Jahres von den Vereinten Nationen gerügt wird", gab die Monitoring-Stelle weiter zur Kenntnis. Deutschland werde am 26./27. März 2015 durch das unabhängige UN-Gremium zur UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Von Beamtenschreck
Nun lasst doch mal die Kirche langsam im Dorf und hört endlich mal mit dieser Flickschusterei auf. Wenn Deutschland seinen Status A berechtigt verliert, dann hätte man vielleicht mal aus den Pötten kommen müssen, anstatt sich hier immer über Dinge zu unterhalten, ob einer der unsrigen sein Kreuz machen darf oder nicht.
Eine Gewichtung würde ich der ganzen Sache dann geben, wenn wir 7,2 Mil. behinderten Menschen uns soweit nach vorn wagen, dass wir im Bundestag ein Wörtchen mitreden könnten und dann mal diese ganzen mit unserem Schicksal so betrauten Kollegen mit dem konfrontieren, was bisher mit ihrer Lahmarschigkeit alles gebremst wurde. Dann währe aber auch für mich interessant, wie sich unsere ganzen Vertreter und angeblichen Freunde verhalten?
Mit manchen Theoretikern welche angeblich unser Leid singen und verstehen, ist kein Blumentopf zu gewinnen.
Gemeinsam sind wir stark, nur wir müssen auch wollen unsere Stärke dem Gegner zu zeigen und nicht immer uns von den Freunden der Medien und Spendensammler bemuttern zu lassen. Was nutzt die beste Beratung, wenn der vereinzelte dann bei der Inanspruchnahme und gutem Glauben erkennt, die Praxis sieht ganz anders aus.
Ein Bundesgesetz muss ein solches bleiben und darf nicht im Wunschdenken der Länder oder sonstiger Träumer zu unserem Nachteil benutzt werden, wenn man ernsthaft in der Umsetzung und gutem Willen, die BRK für Deutschland unterschrieben hat, woran ich beim heutigen Kenntnisstand so meine ernsthaften Zweifel habe.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
wenn man den vorliegenden Beitrag zugrunde legt, ergibt sich eher die Frage, auf wie viel Prozent die Beschreibung von Frau Rosenberger für denjenigen Personenkreis nicht (!) zutrifft, für den im vorliegenden Beitrag das Wahlrecht gefordert wird, weil sie momentan davon ausgeschlossen sind - also "Personen, bei denen die Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde und Menschen mit psycho-sozialen Beeinträchtigungen, die sich aufgrund einer strafgerichtlichen Anordnung im Maßregelvollzug befinden, also eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deswegen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind".
Wahrscheinlich wird es niemand genau herausfinden können, aber innerhalb derjenigen Menschen, bei denen in allen (!) Angelegenheiten die Betreuung angeordnet ist, dürfte ein hoher (!) Prozentsatz über ein ähnliches politisches Verständnis verfügen wie von Frau Rosenberger beschrieben.
Und das ist ja das Thema des Thema des Beitrages.
Dass wir nicht Sie davon überzeugen müssen, dass die Eingliederungshilfe für diesen Personenkreis dringend der Verbesserung bedarf, ist uns bewusst.
Aber es wäre ausgesprochen hilfreich, wenn diejenigen, die das Wahlrecht wiederholt als wichtiges Thema vorbringen, für diese (!) Menschen endlich auch mal die wirklich wichtigen Benachteiligungen auf die Tagesordnungen setzen, die die komplette Lebensqualität negativ beeinflussen, weil ganz normale Menschenrechte (z.B. ob der Tagesablauf in einer Einrichtung zu verbringen ist) offensichtlich für einen gewissen Prozentsatz behinderter Menschen nicht gelten (sollen).
Von Sven Drebes
Liebe Frau Rosenberger,
mal ehrlich, auf wie viel Prozent der Wahlberechtigten trifft das zu, was Sie über Ihre Tochter schreiben? Bei denen wird das Wahlrecht nicht in Frage gestellt. Warum dann aber bei Ihrer Tochter?
Von der Dringlichkeit der Verbesserung der Eingliederungshilfe brauchen Sie mich nicht überzeugen.
Von Inge Rosenberger
Lieber Herr Drebes, mit meiner "Seifenblase" werden Sie leben müssen ;-)
Allerdings kann und möchte ich das ausschließlich auf unsere Situation einschränken, denn für andere Menschen kann und will ich das nicht beurteilen.
Meine Tochter würde vermutlich nie eine Frau, die sich für die Rechte behinderten Menschen einsetzt, aber dafür jeden in der braunen Suppe stehenden Mann wählen, der sie vom Plakat aus freundlich anlächelt.
Mit einem echten Wahlrecht in Bezug auf die meiner Tochter zustehenden Unterstützungen (in unserem Fall beim Wohnen) wäre uns richtig geholfen.
Aber das kostet nun mal mehr als das Wahlrecht in der Politik . . .
Von Sven Drebes
Ja, das Wahlrecht für Alle kann kostenlos umgesetzt werden. Na und? Warum soll man es nicht einführen???? Die Bezeichnung "Seifenblase" finde ich schwer erträglich.
Weder die Monitoringstelle noch die Verbände wollen Wahlrecht statt Teilhabegesetz, sondern beides!
Das derzeitige behindertenpolitische Problem besteht eher darin, dass die Regierung mit Verweis auf die Vorarbeiten zum Teilhabegesetzt, jegliche behindertenpolitische Aktivitäten ruhen lässt. Da tut es meiner Meinung nach Not, immer wieder daran zu erinnern, dass es noch andere Baustellen gibt.
Von lehmä
Sehr geehrter Herr Drebes,
so wie ich die Angelegenheit verstehe – und so wie sie weiter unten auch von Frau Rosenberger bezeichnet wurde – handelt es sich bei der Forderung nach dem Wahlrecht für „Alle“ um eine schöne schillernde Seifenblase, die niemandem wehtut, nichts kostet, um dann zu zerplatzen. Seien Sie doch ehrlich: es geht ENDLICH um die Thematisierung und die Finanzierung der essentiellen Inklusion und Teilhabe „ALLER“ – auch derjenigen Menschen, die sich eben nicht selbst äußern und vertreten können. Hierzu bitte eine KLARE Stellungnahme.
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
ich habe nie die Beibehaltung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen gefordert, die über ein politisches Verständnis verfügen.
Ich habe lediglich festgestellt, dass hier im Beitrag gefordert wird, das Wahlrecht auf "alle" (!) Erwachsenen mit Behinderungen auszuweiten, wobei insbesondere diejenigen erwähnt werden, bei denen die Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde.
Und nach wie vor werden die wirklichen Benachteiligungen dieser Menschen nicht thematisiert, weil "alle" in den Berichterstattungen meist eben doch nicht "alle" bedeutet und immer dieselbe Personengruppe davon ausgeschlossen bleibt.
Wann werden die Einrichtungsgebundenheit bei der Tagesstruktur und das fehlende Selbstbestimmungsrecht dieser Menschen Thema?
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
jetzt verwirren Sie mich. Ihren ersten Kommentar von gestern und frühere Kommentare zum Thema habe ich so verstanden, dass Sie FÜR die Beibehaltung des Wahlrechtsausschlusses sind. Darauf habe ich geantwortet, dass ich diesen Ausschluss für nicht gerechtfertigt halte und ALLEN Erwachsenen das Wahlrecht zustehen muss. Die Frage der Umsetzung erfordert dann je nach Person mehr oder weniger Gehirnschmalz. Und, niemand muss wählen.
Jetzt klingt es so, als ob Sie die gesetzliche Erlaubnis für Betreuer wollen, offiziell für zwei Personen zu wählen.
Was stimmt nun?
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
"Das Wahlrecht muss dringend auf alle Erwachsenen mit Behinderungen ausgeweitet werden" - so lautet das Zitat aus dem Beitrag, und nachdem was Sie nun schreiben, müssen wir also selbst "auf die Idee kommen", dass unsere erwachsenen Söhne und Töchter auch hier wieder nicht gemeint sind, wenn von "alle" die Rede ist - sogar dann nicht, wenn es um Menschen geht, bei denen die Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist.
Bemerkenswert ist, dass diese Wahlrecht-Forderung ständig erneut thematisiert wird, während das sonstige Ausgeschlossensein derjenigen, die mit dem Wort "alle" nie gemeint sind, in den dringenden Themen weiterhin fehlt.
Dass diese Menschen, die auch hier mit "alle" schon wieder (!) nicht gemeint sind, weiterhin nicht in gleichem Umfang am Leben in der Gesellschaft teilhaben dürfen wie diejenigen, die damit gemeint sind, ist "menschenrechtlich nicht vertretbar"!
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach, liebe Frau Rosenberger,
es sind nicht nur Menschen wie Ihre Kinder vom Wahlrecht ausgeschlossen, sonderm auch viele, die durchaus eine politische Meinung haben und äußern. Da niemand ernsthaft sagen kann, wer sich ein politisches Urteil bilden oder eine politische Entscheidung treffen kann, sollte meiner Meinung nach (ab einem bestimmten Alter) auch niemandem das Wahlrecht vorenthalten werden.
Wie willkürlich der Ausschlussgrund zeigt nicht nur das von Ihnen, Frau Maubach, erwähnte Beispiel. Es ist auch so, dass ein Mensch, der z.B. nach einen schweren Schlaganfall geistig schwer beeinträchtig ist, sein Wahlrecht behält, wenn er vorher eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, es aber verliert, wenn er es nicht getan hat und unter Betreuung in allen Angelegenheiten gestellt wird.
Wenn Menschen tatsächlich kein politisches Verständnis haben, werden sie nicht auf die Idee kommen, wählen zu gehen bzwl es nicht schaffen, einen gültigen Stimmzettel auszufüllen. Und Missbrauch sollte man durch das Strafrecht bekämpfen.
Von Inge Rosenberger
Die Forderung nach dem Wahlrecht für Menschen mit geistiger Behinderung ist kennzeichnend für die aktuellen Forderungen der Selbstvertreter und Verbände: der Appell klingt so wunderbar nach Gleichberechtigung, die Umsetzung kostet nichts und hat keinerlei Auswirkungen auf die Lebensbedinungen der schwerstbehinderten Menschen.
Wie schöne - aber nutzlose - Seifenblasen, die ein paar Sekunden bunt schillern, dann zerplatzen und nichts bewirken.
Von Gisela Maubach
Es ist schon merkwürdig, dass auch für Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung ein Wahlrecht gefordert wird, während es all diejenigen, die dafür (!) eintreten, nicht zu interessieren scheint, dass eben diese Menschen während des Tages in eigenen Räumen ausgegrenzt unter sich untergebracht werden, da keine andere Tagesstruktur finanziert wird.
Übrigens sind Menschen mit geistiger Behinderung nur dann vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn auf der Bestellungsurkunde wörtlich "alle Angelegenheiten" steht. Wenn diese Angelegenheiten aber alle einzeln auf der Bestellungsurkunde aufgeführt sind, erhalten diese schwerstbehinderten Menschen auch Wahlbenachrichtigungen.
So ist das auch bei uns, und als ich beim letzten Mal mit meinem Sohn zur Wahl gegangen bin, habe ich wahrheitsgemäß erklärt, dass beim ihm keinerlei Sprach- oder sonstiges Verständnis erkennbar ist, und dass ich als seine Vertrauensperson die Kreuzchen für ihn machen müsste . . . wenn "er" denn tatsächlich wählen darf.
Er durfte . . . und mir wurde dabei gesagt, dass ich das aber bitte nicht weitersagen soll . . .