Valentin Aichele im Interview

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Valentin Aichele
Valentin Aichele
Bild: DIMR/U. Sonnenberg

Berlin (kobinet) "Wir haben in Deutschland einige große Baustellen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, vor der in fünf Wochen anstehenden Staatenberichtsprüfung. Am 26. und 27. März wird der Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention prüfen, inwieweit Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Behindertenrechtskonvention umsetzt. Es ist die erste Prüfung seit Inkrafttreten der UN-Konvention 2009 in Deutschland. Das von P. Carega geführte Interview wurde heute auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlicht: 

Welche Erwartungen verknüpft die Monitoring-Stelle mit der Prüfung?

Valentin Aichele: Die sogenannte Staatenberichtsprüfung durch die Vereinten Nationen ist ungeheuer wichtig. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Konvention braucht Deutschland auch von internationaler Seite dringend eine Rückmeldung zum Umsetzungsstand. Einmal, um deutlich zu machen, was bislang erreicht wurde und als Motivation, die Umsetzung der UN-BRK konsequent weiterzuverfolgen. Dann aber auch, damit sichtbar wird, dass wir in Deutschland einige große Baustellen haben, denen sich Bund und Länder dringend annehmen müssen, wenn sie es mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen ernst meinen. So haben der Bund und auch ein Großteil der Länder zwar inzwischen Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-BRK, doch legen diese den Fokus zu wenig auf Inklusion als Menschenrecht und zu wenig auf Menschenrechte generell.

Während des Prüfverfahrens treten der UN-Fachausschuss und die Staatendelegation der Bundesrepublik Deutschland in einen intensiven Dialog. Auch die Monitoring-Stelle und die Zivilgesellschaft werden Ende März in Genf präsent sein. Was ist die Rolle der Monitoring-Stelle vor Ort?

Aichele: Die Monitoring-Stelle wird im Vorfeld der Prüfung einen Parallelbericht in das Verfahren einspeisen. Er wird auf Englisch und Deutsch verfügbar sein und soll dem Ausschuss – neben dem Staatenbericht und dem Bericht der Zivilgesellschaft – während der Prüfung als weitere Grundlage dienen, um sich ein differenziertes und kritisches Bild zum Umsetzungsstand der UN-BRK in Deutschland machen zu können. Vor Ort werden wir unter anderem das Angebot nutzen, in einem vertraulichen Rahmen den Ausschussmitgliedern unsere Sicht darzustellen und ihre Fragen beantworten. Außerdem haben wir nach der neuen Geschäftsordnung auch das Recht, zu Beginn der Prüfung und gegen Ende ein Statement abzugeben. Unsere Stimme ist insofern wichtig, als sie der Ausschuss als kritisch und zugleich unabhängig wahrnimmt.

Am Ende der Prüfung veröffentlicht der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen. Darin fasst er die aus seiner Sicht größten Fortschritte und Mängel bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zusammen und gibt Empfehlungen ab, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser vorangetrieben werden. Inwiefern wird sich die Monitoring-Stelle mit den Abschließenden Bemerkungen auseinandersetzen?

Aichele: Insbesondere die Empfehlungen sind für uns wertvoll, da sie Hinweise geben, an welchen Stellen der Ausschuss den größten Handlungsbedarf sieht. In anderen Worten: Die Empfehlungen zeigen uns, welche Themenfelder wir in den kommenden Monaten und Jahren verstärkt aufgreifen sollten, um die Stoßkraft aus der Prüfung für die weitere Umsetzung der UN-BRK zu nutzen. Die Aufgabe der Monitoring-Stelle wird dabei vor allem im Transfer bestehen: Wir nehmen die Anstöße von internationaler Seite auf, verbinden sie mit konkreten Vorschlägen und tragen sie weiter in die hiesige Umsetzungsdiskussion auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Dafür richten wir unter anderem am 24. Juni 2015 in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eine Konferenz in Berlin aus. Hochrangige Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern sowie Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft werden dabei über die nächsten Schritte zur Umsetzung der UN-BRK diskutieren und die Konsequenzen für Politik, Gesellschaft und Gesetzgebung erörtern.