SPD will Petitionsrecht inklusiver gestalten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: SPD

Berlin (kobinet) Petitionen ermöglichen es jedem Menschen, sich direkt an den Deutschen Bundestag zu wenden und so unmittelbar Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Dennoch ist die Bundestagsfraktion der SPD der Auffassung, dass das Petitionsrecht noch zu viele Hürden für Menschen mit Behinderungen hat. Ihre Forderungen haben die SPD-Abgeordneten im einstimmig beschlossenen Positionspapier "Wir wollen das Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessern" jetzt veröffentlicht.

In dem Positionspapier heißt es: "Wir wollen Barrieren beseitigen, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen, wenn sie ihr Recht auf eine Petition wahrnehmen wollen". Konkret sollen folgende Dinge verbessert werden:

  • Informationsmaterial über das Petitionsrecht und auch die Beschlüsse des Petitionsausschusses sollen künftig sowohl in einer verständlicheren Sprache als auch in sogenannter "Leichter Sprache" verfasst werden.
  • Die Website „Herzlich Willkommen im Portal des Petitionsausschusses“ soll barrierefrei sein.
  • Zudem sollen die Beschlüsse des Petitionsausschusses für blinde, sehbehinderte und motorisch behinderte Menschen auch als barrierefreie PDF-Dokumente angeboten werden.
  • Öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses sollen grundsätzlich immer in Gebärdensprache übersetzt werden. Für die nächste Ausschusssitzung wurde bereits auf Initiative der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion ein/e Gebärdendolmetscher/in beantragt.
  • Petitionen sollen künftig auch per E-Mail eingereicht werden können, vorausgesetzt, der Absender bzw. die Absenderin macht vollständige Angaben zu Namen und Adresse.
  • Im Rahmen der anstehenden Novellierung, also Überarbeitung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), soll geprüft werden, ob das Gesetz auch auf Verwaltungstätigkeiten in Bundesorganen angewendet werden kann, z. B. auf eine Anstellung im Deutschen Bundestag.

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