Gesetz über Menschenrechtsinstitut

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Reichstagskuppel in Berlin
Reichstagskuppel in Berlin
Bild: sch

Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Da sich die Partner der Regierungskoalition in dieser Frage bisher nicht einigen konnten, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, der gestern im Bundestag auf der Tagesordnung stand. Mit dem Gesetz soll die bislang fehlende Rechts- und die Aufgabenstellung des 2001 auf Beschluss aller Fraktionen im Bundestag gegründeten Instituts verbindlich geregelt und eine internationale Blamage der Bundesrepublik Deutschland abgewendet werden. Einen im sozialdemokratisch geführten Justizministerium erarbeiteten Gesetzentwurf haben Christdemokraten bisher blockiert.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erklären die Grünen, dass das Institut seit seiner Gründung keine gesetzliche Grundlage besitzt, wie es vom International Coordinating Committee (ICC) verlangt wird. Das ICC überwacht die Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993, in denen den Staaten die Errichtung einer Nationalen Menschenrechtsorganisation auf gesetzlicher oder verfassungsrechtlicher Grundlage empfohlen worden war. Da dem DIMR diese Grundlage bislang fehlt, könnte dem Institut sein bisheriger hoher sogenannter A-Status auf absehbare Zeit aberkannt werden, schreiben die Grünen in dem Gesetzentwurf. Dadurch würde „auf internationaler Ebene ein starkes negatives Signal in Bezug auf die Menschenrechtsarbeit und den Menschenrechtsschutz in Deutschland ausgesandt", so die Fraktion. Das DIMR stünde dann trotz seiner Unabhängigkeit und seiner erfolgreichen Arbeit als „Institut 2. Klasse" da.

Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, brachte in einer Pressemitteilung dagegen "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" vor. Es sei mehr als zweifelhaft, die bisherige Vereinslösung in Gesetzesform zu gießen, ohne damit die Gestaltungsfreiheit des Vereins einzuschränken. "Das Institut selbst hingegen wirbt mit Nachdruck für eine Beibehaltung der Vereinsstruktur. Das Bundesjustizministerium hat sich diese Haltung bedauerlicherweise zu eigen gemacht", kritisierte Steinbach.

Zum Koalitionsstreit um den Rechtsstatus des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. erklärte das Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Wenn die große Koalition mit 80 Prozent Mehrheit im Bundestag nicht die notwendige Gesetzesgrundlage für das Institut schafft und es den internationalen A-Status und damit das Rederecht im UN-Menschenrechtsrat verliert, schadet das massiv dem Ansehen Deutschlands und lässt am Einsatz Deutschlands für Menschenrechte zweifeln." Die ehemalige Bundesjustizministerin hatte bei der Gründung des DIMR für die FDP mitgewirkt. Die Stiftung ist seit 2014 Mitglied des Vereins.