Mobilität durch Bundesteilhabegesetz sicher stellen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: MBB
Jockgrim/Berlin (kobinet) Vor der heutigen Zusammenkunft der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz hat der Verein Mobil mit Behinderung (MMB) eine Stellungnahme zum Thema Mobilität abgegeben. Darin fordert der MMB die Arbeitsgruppe auf, durch entsprechende gesetzliche Formulierungen den Weg zu ebnen, die gravierenden Mobilitätsnachteile behinderter Menschen auszugleichen.
Der MMB erwartet ein Wahlrecht der Verkehrsmittel (ÖPNV, Fahrdienst, bedarfsgerechter privater PKW) im Sinne eines behinderungsbedingten Nachteilausgleichs. Außerdem sollen nach Ansicht des MMBs Leistungen der KFZ-Hilfe allen Menschen mit Handicap gewährt werden, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft ein eigenes Fahrzeug benötigen, unabhängig davon, ob sie es für private, ehrenamtliche oder berufliche Zwecke nutzen. Es dürfe ferner keine Fahrtenbeschränkung, weder in der Anzahl noch in der Reichweite bei der Nutzung von Fahrdiensten geben. Die bedarfsgerechten Mobilitätshilfen seien unabhängig von Einkommen und Vermögen sicherzustellen.
"Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage, die die individuelle Mobilität für Menschen mit Handicap kaum unterstützt, sind nicht nur die Menschen mit Behinderung selbst isoliert oder von Isolation bedroht, sondern auch die Personen ihres Umfelds, zum Beispiel Eltern, Geschwister, Bekannte und nicht zuletzt der Freundeskreis", heißt es in der Stellungnahme. Das sei nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und nicht im Sinne der Inklusionsbemühungen in Deutschland.
Link zur Stellungnahme des MMB
