Weiterhin Diskussion um WISO-Beitrag zu Werkstätten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: ZDF

Gütersloh (kobinet) Die wertkreis Gütersloh gGmbH war am 23. März Gegenstand eines Beitrags des Magazins WISO über die Entlohnung und Vermittlung von Werkstätten für behinderte Menschen im ZDF. Dieser Beitrag hat nicht nur in den kobinet-nachrichten eine umfassende Leserbriefdiskussion ausgelöst, sondern sorgt auch in Nordrhein-Westfalen und vor Ort in Gütersloh für Zündstoff. Nun hat die wertkreis Gütersloh gGmbH mit einer ausführlichen Stellungnahme auf den WISO-Bericht reagiert.

Link zum WISO-Bericht

"In diesem Beitrag wurde von unserer Einrichtung ein Bild gezeichnet, das nichts mit unseren tatsächlichen Aufgaben, unserer Arbeit und unseren Bemühungen um Verbesserungen in der Behindertenarbeit auch über das eigene Unternehmen hinaus zu tun hat", heißt es in der Stellungnahme dere wertkreis Gütersloh gGmbH. "Mit dieser Stellungnahme möchte wertkreis Gütersloh den mit dem Beitrag vermittelten falschen und irreführenden Informationen der Zuschauerinnen und Zuschauer die Informationen hinzuzufügen, die erforderlich sind, um sich über wertkreis Gütersloh und vergleichbare Werkstätteneinrichtungen in Deutschland, aber auch über die Arbeitsweise des vom ZDF beauftragten Produktionsunternehmen, ein objektives Bild zu machen."

Link zur Stellungnahme der wertkreis Gütersloh gGmbH

Bei der Anhörung zur Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention spielte das Thema der steigenden Zahl von behinderten Menschen, die in Deutschland in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, genauso eine Rolle, wie die geringen Vermittlungsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und die fehlenden Alternativen zur Werkstatt.

Lesermeinungen zu “Weiterhin Diskussion um WISO-Beitrag zu Werkstätten” (10)

Von Seneca63

Dieser Beitrag erscheint mir sehr lesenswert zu sein:

http://www.kritisches-netzwerk.de/forum/etikettenschwindel-behindertenwerkstaetten-von-wegen-mindestlohn

Von Seneca63

@lehmäh

Das ist ja stimmt ja alles was Du schreibst. Die "normalen" Skandale gehen ja immer unter. Was interessiert mich so ein angeblicher hochbegabter wie der Grass? Der ist doch zu blöd um eine Zwiebel zu häuten :-) Es geht hier um die behinderten Menschen, die gar nicht zwischen Zwiebel und Haut unterscheiden können. Ich werde in Kürze hier meine Erlebnisse im Wertkreis (vormals WfbM Gütersloh) veröffentlichen. Das würde mir kein Mensch glauben, wenn es nicht polizeilich, staatsanwaltlich dokumentiert wäre. Vielleicht kann ich ja mal große Printmedien dazu bringen, das zu veröffentlichen. Da würden einige regionale Politiker ins Schwitzen kommen. Auch unser werter Landrat: Dr. Sven Gerorg Adenauer und der ehemalige Direktor des Landschaftsverbandes Lippe (LWL) Dr. Kirsch!

Von lehmä

Ganz unter uns und nebenbei: Wenn ich als „Normalbürger“ die Nachrichten in Funk und Fernsehen verfolge, habe ich noch nie etwas zum Thema UN- BRK gehört. Ich habe heute erfahren, dass Günter Grass gestorben ist, dass eine 65-jährige Berlinerin Vierlinge erwartet, dass Politiker mit Themen beschäftigt sind, die wichtig oder unwichtig sind, aber bislang in den öffentlichen Medien kein Wort zur UN-BRK. Vielleicht liegt es daran, dass ich Radio und Fernsehen immer zur falschen Zeit einschalte oder nicht richtig hinhöre. Jedenfalls taucht die UN- BRK in meinen Ohren nirgends auf. Gütersloh und die Verhältnisse dort und anderswo und die UN- BRK erscheinen nirgends auf meinem – wie sagt man neudeutsch: „Schirm“.

Von Seneca63

Wertkreis unter Beobachtung!

Resolution zur Situation des Wertkreises nach der WiSo-Sendung v. 23.3.2015

Ein mutiger Journalist hat die Kritik am neuen Lohnkonzept des Wertkreises aufgegriffen.
Ihm gebührt Respekt. Stattdessen droht der Geschäftsführer ihm mit Klage. Er ist damit nicht der einzige durch ungerechtfertigte Klagen Verfolgte.

Wir stehen an der Seite der durch massive Lohnkürzungen verunsicherten Menschen mit Behinderung. Wir sehen aber nicht, dass die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 auch nur in Ansätzen im Wertkreis berücksichtigt, geschweige denn umgesetzt werden soll.

Im Gegensatz zu den Zielen der UN-Konvention sind die Maßnahmen der Werkstatt zur Herabsetzung des Verdienstes von ursprünglich 112% auf 80% Ausschüttung des selbst Erarbeiteten weder zahlenmäßig konkret nachgewiesen, noch einsehbar, noch mit Rücksicht auf die seelische Befindlichkeit der Betroffenen verantwortbar.

Was konnte der Werkstattrat in dieser Problematik unternehmen? Was hat er unternommen, um die Interessen der Beschäftigten mit Behinderung auch im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention zu vertreten und zu schützen?

Statt ohne Selbstwertgefühl die Abhängigkeit von Miele hervorzuheben wäre auch wichtig gewesen, den Mantel der Mildtätigkeit zu lüften und darauf hinzuweisen, dass Lohnsubvention aus Steuertöpfen, wie in der “freien” Wirtschaft mit 13 Millionen Niedriglöhnern, nicht auch noch im Behindertenbereich fortgesetzt werden sollte.

Die Fraktion DIE LINKE im LWL bietet hier dem Werkstattrat des Wertkreises an, sich am 18. April in den Räumen des LWL in Münster in der Zeit von 9.15 – 17.20 Uhr zu informieren unter dem Veranstaltungsthema “Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung – DAS muss drin sein!”, damit das Vertrauen in die Arbeit der Werkstatträte wieder zunehmen kann.

Verabschiedet auf der Kreismitgliederversammlung vom 28.3.2015 – ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen

Von Seneca63

Nachtrag: Das Interview mit dem Werkstattratvorsitzenden des Wertkreis Gütersloh, Jürgen Linnemann, wurde im Dezember 2013 geführt und auf Radio Gütersloh ausgestrahlt.

Von Seneca63

Während dieses Streites suchte der damalige Werkstattrat keinen Kontakt zu Frau Pakosch. Ganz im Gegenteil, man wolle sich aus den gerichtlichen Auseinandersetzungen raus halten. Geändert hat sich bis heute kaum was. Der Wertkreis hält sich nicht mal an eigene Vorgaben. Er hat sich verpflichtet, regelmäßig Leistungsprotokolle für jeden einzelnen Mitarbeiter zu erstellen. Auf Nachfrage Ihres Rechtsanwaltes, wurden nur Leistungsprotokolle der letzten sechs Monate vorgelegt. Wo sind die Protokolle der vergangenen Jahre? Als Ihr Anwalt bei einem Termin im Wertkreis danach fragte, wurde Ihm gesagt, man käme zurzeit nicht dran. Sehr verwunderlich im Zeitalter der Informatik.
Ich zitiere hier die Aussage des Wertkreises zur neuen Arbeits und Lohnordnung:

Die aktualisierte Arbeits- und Lohnordnung ist einheitlich, nachvollziehbar und überprüfbar. Die bisherige Arbeits- und Lohnordnung war das nicht.

Nachzulesen:
http://www.wertkreis-gt.de/news-detail/article/aktualisierte-arbeits-und-lohnordnung-bei-wertkreis-guetersloh.html

Die alte Aulo war also nicht nachvollziehbar und überprüfbar. Das heißt also, dass in den letzten Jahren der Lohn sämtlicher behinderter Menschen nicht nachvollziehbar und überprüfbar ermittelt wurde. Nach der neuen Lohnordnung soll dies nun der Fall sein? Mich würde mal interessieren, für wie viele der behinderten Menschen die neue Aulo verständlich ist? Meiner Ansicht nach besteht nach wie vor eine vollkommene Orientierungslosigkeit der behinderten Menschen bezüglich Ihres Lohnes.
Laut Aussage vom LWL müsste das Lohnkonzept schon in der Vergangenheit jedem Mitarbeiter, mit Abschluss des Werkstattvertrages, ausgehändigt worden sein. Meinen Informationen nach ist dieses in der Vergangenheit nie geschehen.

Was mich völlig misstrauisch macht ist, dass der Wertkreis ein neues Verwaltungsgebäude baut und das alte Gebäude saniert in Höhe von 2 Millionen Euro und das fast gleichzeitig den behinderten Menschen die Löhne gekürzt werden. Laut Aussage vom LWL hat dieser keinen Cent dazu beigesteuert. Wo kommt das viele Geld her bzw. wer erwirtschaftet dieses?

Nebenbei möchte ich noch bemerken, dass durch die anwaltlichen Aktivitäten von Ines Pakosch der Sonderurlaub, aufgrund von Schwerbehinderung SGB 9 §125, im Wertkreis eingeführt wurde. Frau Pakosch kämpft um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften innerhalb des Wertkreises und somit für die Rechte der Behinderten. Dieses Thema des Sonderurlaubes wurde seit Jahren von Seiten der Geschäftsführung nicht beachtet. Erst als juristischer Druck entstand konnte man sich diesem Thema nicht mehr entziehen und hat, bevor es zu einer richterlichen Entscheidung kam, kurzerhand der Sonderurlaub aufgrund von Schwerbehinderung im Januar 2013 eingeführt.

Nur so viel zu der Behauptung, Frau Pakosch habe alle bisherigen Prozesse verloren. Das ist also NICHT WAHR. In den ausstehenden Prozessen von Frau Pakosch sieht es derzeit auch gar nicht schlecht aus. Also erst mal abwarten!

Von Seneca63

@Wolfgang Ritter.

Hallo Herr Ritter.
Ich schließe mich Ihrer Meinung vollumfänglich an. Frau Pakosch als Querolanten und Prozesshansel darzustellen entspricht nicht der Wahrheit. Sie kämpft für Ihre Rechte und für die Rechte der behinderten Menschen. Dass dies nicht auf Gegenliebe von Seiten der Geschäftsleitung stößt, ist wohl jedem klar.
Traurig ist jedoch, dass der Werkstattrat nicht in der Lage ist, seine Interessen und die der behinderten Menschen wirklich zu vertreten. Als bekannt wurde, dass die neue Arbeits und Lohnordnung (Aulo) massive Lohneinbußen für 873 behinderte Menschen mit sich bringt, gab der Werkstattratvorsitzende, Jürgen Linnemann, ein mutiges Interview in Radio Gütersloh, in dem er bedauerte kein Mitsprachrecht zu haben. Ihm war vorher auch nicht bekannt, dass die neue Aulo solche Lohneinbußen mit sich bringt. Leider ist dieses hoch interessante Interview, welches im Dezember auf Radio Gütersloh ausgestrahlt wurde, nicht mehr verfügbar.
Es entspricht auch nicht der Wahrheit, dass Frau Pakosch alle Prozesse verloren hat. Frau Pakosch wurden im Jahr 2006 702 Euro Lohnnachzahlung vom Arbeitsgericht in Bielefeld zugesprochen. Dazu erschien folgender Artikel im gleichen Jahr in der Glocke:

WfbM ermittelt Löhne nicht nachvollziehbar.

„Kreis Gütersloh (mü)
Ermittelt die Gütersloher Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die Bezahlung Ihrer Mitarbeiter korrekt? Nein hat das Bielefelder Arbeitsgericht gestern festgestellt und damit die Klage einer erblindeten WfbM-Mitarbeiterin im Wesentlichen stattgegeben. Der Richter vermisste „nachvollziehbare Kriterien“ bei der Lohnfindung in der WfbM und hat entschieden, dass ohne diese Nachvollziehbarkeit der Lohn nicht einfach gekürzt werden darf.
Die Frau aus Harsewinkel arbeitet seit 2002 in der Werkstatt. Die spät erblindete Frau fand nach Ende Ihrer Reha-Phase im Mai 2004 Ihren Arbeitsplatz im „Kattenstroth Industrieservice“. Dieser 1990 gegründete Bereich der Werkstatt bietet derzeit mehr als 300 Menschen Arbeit. Die 40 jährige montierte und verpackte als Teilzeitkraft in der so genannten „Miele Halle“ verschiedene Teile für Auftraggeber der Industrie.
Für diese Tätigkeiten bekam sie ganz unterschiedliches Entgelt ausbezahlt. Von anfänglich 270 Euro monatlich kürzte ihr die Werkstatt die Bezahlung auf rund 216 Euro. Auf Ihre Nachfrage, warum ihr das Geld gekürzt werde, hieß es: Sie habe zu viele Krankheitstage. Die 40-Jährige hinterfragte anschließend die Kriterien ihrer Beurteilung und der so genannten „Lohnfindung“. Aber es wurde nur gemauert, sagte sie gestern vor Gericht. Schließlich schaltete sie auch den Sozialverband VdK ein.
Dessen Schlichtung fruchtete aber nichts, der Streit eskalierte schließlich und wurde zum Arbeitsgericht getragen. Die Mitarbeiterin verklagte die Werkstatt auf rückwirkende Vergütung und entsprechend Ihrer Leistung angemessenen Bezahlung. Außerdem sollte die Behindertenwerkstatt ihre „Lohnfindung“ nachvollziehbar erklären. Die Bezahlung der Mitarbeiter wird nämlich nach verschiedenen Kriterien von einem Dreier-Gremium bestehend aus Betreuer, Sozialarbeiter und Zweigstellenleiter ermittelt. Die drei entscheiden auch über Lohnveränderungen nach oben und nach unten. Mehrere Faktoren, wie Flexibilität, Zuverlässigkeit oder Selbstständigkeit fließen dabei in die Beurteilung ein. Welchen Einfluss die einzelnen Kriterien aber bei der Lohnfindung eines einzelnen Mitarbeiters haben, das ist nicht ersichtlich. Auch inwieweit die Arbeitsleistung Einfluss auf die Bezahlung hat, wird im Lohnfindungskonzept der Behindertenwerkstatt nicht deutlich.
Dies veranlasste den Vorsitzenden Richter zu der Bemerkung: Die Klägerin kann sich auf den Kopf stellen wie sie will, es tut sich überhaupt nichts. Das Gericht stellte ein gewisse Willkür fest, denn ein Perspektive für die erblindete Frau ergebe sich nicht, wenn sie anhand Ihrer Beurteilung nicht feststellen könne, wo sie etwas verbessern könne. Eine Lohnfindung, bei der Arbeitsmenge und Arbeitsgüte nicht nachprüfbar einflössen, könne den gesetzlichen Vorschriften für eine Lohnermittlung widersprechen, so das Gericht.“

Von jürgen69

Für viele Menschen mit Behinderung ist es wichtig eine Tagesstruktur und verwertbarer Arbeit zu haben dies alles bietet der wertkreis Gütersloh wir der Werkstattrat und die Geschäftsführung von wertkreis Gütersloh sind im Moment zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung dabei eine Rahmen Entgeltordnung für ganz Deutschland zu erstellen bei diesen Gesprächen ist die Bundesvereinigung der werkstattraete und der Dachverband der Werkstätten von Anfang an beteiligt die derzeitige Rechtslage ist im Moment sehr schwierig dem ist die Politik sich sehr wohl bewusst aber die Politik ist dafür verantwortlich das die bestehenden Gesetze angepasst werden oder gegebenenfalls korrigiert werden deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefordert die entsprechenden Gesetze zu korrigieren und deutliches für die 300.000 behinderten Menschen zu verbessern den dies kann nur der richtige Weg sein wir als werkstattraete haben das eigentliche Problem schon lange erkannt deshalb haben wir schon lange vor der Erstellung der Petition einen Brief zum damaligen Abgeordneten des Kreises Gütersloh Klaus Brandner geschrieben in diesem Brief haben wir die Situation wie sie in den Werkstätten ist klar beschrieben und benannt wir die werkstattraete gehen mit unserer Petition weit über dem hinaus was von uns gefordert wird wir haben dabei auch große Unterstützung von der Politik ich bin davon überzeugt dass es zum Erfolg beitragen wird bitte geben Sie uns noch Zeit damit unser Vorhaben zum Erfolg wird viele liebe Grüße Jürgen Linnemann Vorsitzender des Werkstattrates von wertkreis Gütersloh

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916


Zitat aus der Stellungnahme von Wertkreis:

Die von der gemeinnützigen GmbH erzielten Gewinne kommen allein den Mitarbeitenden mit Behinderung zu Gute - sei es durch Bonuszahlungen, einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder den Angeboten zur Betreuung und Förderung. Hierüber muss die gGmbH den Kostenträgern, ihren Gesellschaftern sowie dem Aufsichtsrat regelmäßig Rechenschaft ablegen. Von den rund 2.400 Mitarbeitenden der Einrichtung sind 1.530 Mitarbeitende behinderte Mitarbeitende und rund 850 Betreuer, die sich sehr engagiert um die behinderten Mitarbeitenden bemühen.

Entweder sind die Zahlen ein Schreibfehler, oder hier stimmt etwas nicht.
Der Personalschlüssel wäre hier mal hochinteressant wie diese Einrichtung eingestuft ist

Weiterhin ist es für mich äußerst verwunderlich, wenn in dieser Werkstatt alles so toll ist, warum dann die Zahl der Klagen gegen die Werkstatt steigt und man uns hier erzählen möchte, es wäre ein Einzelfall, wo die Klägerin als Prozesshansel auch anscheinend eingestuft wurde, nur von wem ?

Es ist immer einfach einen Menschen als Querulanten abzustempeln, wenn man mit gewissen Methoden es nicht erreichen kann, den Kritiker auf seine Seite zuziehen in der Hoffnung, der Kritiker zieht den Finger aus der Wunde.

Wolfgang Ritter

Von Krümel06

Also ich möchte mich in diesen Fall auch mal zu Wort melden,ob es nun bestimmten Leuten paßt oder nicht.Ich war und bin immernoch der Meinung-und davon lasse ich mich auch nicht abbringen-das die ganze Arbeit,die die Menschen mit geistiger Behinderung in den Werkstätten machen zum großenteils STAATLICH GEFÖRDERTE AUSBEUTUNG der Menschen mit geistiger Behinderung ist.Also es ist wie gesagt meine persönliche Meinung.