Tagesspiegel zum Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Andrea Nahles
Andrea Nahles
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Die Bundessozialministerin Andrea Nahles will Verbesserungen für Behinderte durchsetzen – per Bundesteilhabegesetz. Die Interessenverbände fürchten allerdings, dass es nicht zu Verbesserungen kommt. Darüber schreibt heute der Tagesspiegel in Berlin in einem ausführlichen Beitrag von Cordula Eubel unter der Überschrift  "Wie Andrea Nahles die Lage behinderter Menschen verbessern will". Es sei eine der nächsten großen Baustellen von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD): die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes, mit dem die Lebenssituation von behinderten Menschen verbessert werden soll. "Die Erwartungen an die Reform der Eingliederungshilfe sind groß. Seit dem vergangenen Sommer beraten Vertreter des Ministeriums mit Behindertenverbänden, Sozialverbänden und den Kommunen über das, was wünschenswert wäre. Mitte April tagt die Arbeitsgruppe zum letzten Mal. Doch in den Verbänden ist die Befürchtung groß, dass es am Ende nicht zu Verbesserungen für behinderte Menschen kommen wird", so das Hauptstadt-Blatt.

Das liegt in erster Linie an der völlig unklaren Finanzierung. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union angekündigt, dass die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes jährlich um fünf Milliarden Euro von der Eingliederungshilfe entlastet werden sollten. Doch das Kabinett entschied sich vor Kurzem für eine andere Vorgehensweise: Danach wird die Verteilung der Gelder an die Kommunen nun nicht mehr mit der Reform der Eingliederungshilfe verknüpft. „Wir sehen die Gefahr, dass dadurch der Motor für Veränderungen fehlt. Die Kommunen verlieren dann das Interesse, Verbesserungen für behinderte Menschen voranzubringen", zitiert der Tagesspiegel Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).

Im Jahr 2012 bezogen nach Daten des Statistischen Bundesamts gut 820 000 Menschen in Deutschland Leistungen aus der Eingliederungshilfe. Unter dem Strich gaben Kommunen und Länder dafür 13,7 Milliarden Euro aus. Natürlich war allen Beteiligten von Anfang an klar, dass ein Teil der versprochenen finanziellen Entlastungen für die Kommunen etwa in Investitionen in die Infrastruktur fließen sollten. Da das Bundesteilhabegesetz im Koalitionsvertrag unter den prioritären Maßnahmen genannt wurde, gingen viele aber davon aus, dass auch hierfür Geld vorhanden sein würde. „Wir hatten damit gerechnet, dass etwa eine Milliarde Euro zusätzlich für Behinderte zur Verfügung stehen", sagt Arnade. Ein zentrales Anliegen der Verbände sei, dass die bestehenden Einkommens- und Vermögensgrenzen abgeschafft werden. Derzeit dürfen Menschen mit Behinderung, die auf staatlich finanzierte Assistenz angewiesen sind, nicht mehr als 2600 Euro ansparen. „Das bedeutet: kein Auto, kein Urlaub, keine Altersvorsorge", kritisiert Arnade. Die Leute, die arbeiten gingen und 24 Stunden Assistenz benötigten, müssten einen Großteil ihres Einkommens abgeben. „Der Anreiz, arbeiten zu gehen, ist dadurch nicht besonders hoch. Für viele ist es außerdem demütigend, sich dauernd vor dem Sozialamt nackt ausziehen zu müssen", kritisiert Arnade. Die strikten Grenzen führten dazu, dass es sich für Eltern von behinderten Kindern heute nicht lohne, eine Lebensversicherung für ihre Kinder abzuschließen, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt. „Denn diese wird später angerechnet", sagt die frühere Sozialministerin, die für die SPD im Bundestag sitzt.

Auch der frühere Linken-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Behindertenverbands ABiD, Ilja Seifert, fordert eine Abkehr von den Bedürftigkeitsprüfungen. „Es ist entwürdigend, wenn beispielsweise einer körperbehinderten Amtsrichterin nur der doppelte Sozialhilfesatz bleibt, obwohl sie das gleiche Gehalt wie ihre Kollegen erhält", kritisiert Seifert mit Verweis auf einen konkreten Fall. Wenn jemand sein Arbeitsleben nur mit Assistenz führen könne, müsse das auch möglich sein, ohne dass sein Einkommen „versozialstaatlicht" werde. Den ersten Anlauf, die Unterstützungsleistungen für Behinderte aus der Sozialhilfe herauszulösen, gab es vor mehr als 40 Jahren. Im Mai 1973 forderte die damals oppositionelle CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. In den Jahrzehnten danach sprachen sich auch die anderen Parteien dafür aus, allerdings ohne dass sich allzu viel geändert hätte. 2008 trat schließlich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. „Das ist nicht nur ein Blatt Papier, sondern Handlungsauftrag für die Regierung", sagt ABiD-Vertreter Seifert. Auch behinderte Menschen sollten die Chance erhalten, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. „Es geht nicht um Wohltaten, sondern um ein Grundrecht", erklärt Seifert.

„Seit 15 Jahren wurde an den Einkommens- und Vermögensgrenzen nichts verändert. Hier müssen und werden wir nachbessern", kündigt der CDU-Politiker Uwe Schummer an. Auch Paare, bei denen einer auf Assistenz angewiesen sei, sollten sich nicht länger die Frage stellen müssen: „Können wir es uns leisten zu heiraten?", sagt der behindertenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion. Nach geltender Rechtslage werden auch Einkommen und Vermögen des Partners herangezogen.

Lesermeinungen zu “Tagesspiegel zum Teilhabegesetz” (6)

Von lehmä

Nur zur Klarstellung: Die Riester- Rente war ironisch gemeint:
Also: wenn schon nicht Lebensversicherung,
dann: Riester- Rente!

Von Dagmar B

Verbesserung,es soll heißen:
Selbst wenn die Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe verschwindet,sind die Betroffenen weit,weit von den Kosten einer 24 Stunden Assistenz entfernt,solange die Kosten für Menschen,die nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind,einrichtungsbezogen gedeckelt werden.

Von Dagmar B

Zitat:
Die Bundessozialministerin Andrea Nahles will Verbesserungen für Behinderte durchsetzen ......
???

Deutschland hat sich dazu verpflichtet,die Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Insoweit KANN Frau Nahles ganz sicher nicht im Alleingang und aus eigener Motivation Verbesserungen durchsetzen.(Macht sie ja auch nicht)
Und tatsächlich,Schritt 1 zur Verbesserung wäre wohl ,die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes hinsichtlich der Diskriminierung behinderter Menschen durch die Regelbedarfsstufe 3 zu beseitigen,indem die behinderten Menschen wie gefordert der Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen sind.
Das betrifft immerhin,soweit ich weiß c.a. 40.000 Menschen,denen vom Existenzminimum 4 Jahre 80 Euro weggekürzt wurden.
Und richtig,jedwede Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe von 300.000 Menschen die in Wfbm untergebracht sind,gehört ganz oben auf die Agenda eines neuen Teilhabegesetzes.
Sicher hat auch eine Anhebung des Schonvermögens seine Berechtigung,aber ,so ist jedenfalls mein Eindruck,Menschen,die eine 24 Stunden Assistenz und trotzdem einen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt haben,sind doch schon sehr weit gekommen,was ein ein unabhängiges,selbstbestimmtes Leben angeht.
Selbst wenn die Einrichtungsungebundenheit der Eingliederungshilfe verschwindet,sind die Betroffenen weit,weit von den Kosten einer 24 Stunden Assistenz entfernt,solange die Kosten für Menschen,die nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind,einrichtungsbezogen gedeckelt werden.

Von Interessierte

Bundessozialministerin Andrea Nahles will Verbesserungen für Behinderte durchsetzen – per Bundesteilhabegesetz.

Aha.....Die erste Verbesserung wäre, dafür gerade zu stehen, dass behinderte . Menschen diskriminiert werden. Das heißt ich stimme Frau Maulbach zu, die Regelbedarfstufe 3 muss weg, bevor erwachsene behinderte. Menschen durch die Hintertür mit dem neuen Teilhabegesetz wieder geprellt werden.

Was versteht denn Frau Nahles unter Verbesserungen, solange nicht gewährleistet wird, dass Diskriminierung auch für behinderte Menschen ein "Nogo" ist, an dass sich auch die Regierung zu halten hat?

Von lehmä

Vielleicht böte die Riester- Rente eine Alternative, wenn schon die Lebensversicherung sich nicht lohnt?

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Die strikten Grenzen führten dazu, dass es sich für Eltern von behinderten Kindern heute nicht lohne, eine Lebensversicherung für ihre Kinder abzuschließen, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt. „Denn diese wird später angerechnet", sagt die frühere Sozialministerin, die für die SPD im Bundestag sitzt."

Zitat-Ende

Eltern von behinderten Kindern laufen Sturm gegen die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 3, die gegenüber nicht-behinderten Menschen in gleicher Situation eine Diskriminierung par excellence darstellt. Und außerdem wiederholen Eltern behinderter Kinder unzählige Male, dass die Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe ihrer Kinder zur Ausgrenzung par excellence führt . . .
. . . und ohne die Problematik dieser Themen aufzugreifen, wird uns unterstellt, dass unsere größte Sorge die des Abschlusses einer Lebensversicherung für unsere Kinder wäre.

Wenn hier der Grundsatz "nichts über uns ohne uns" lauten würde, würden wir die Benachteiligungen unserer Kinder gänzlich anders thematisieren.