Was ist mit dem Teilhabegeld?
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Rolf Barthel
Hannover (kobinet) "Ein Bundesteilhabegesetz kommt, aber wie? Was ist mit dem Teilhabegeld?" Diese Frage greift "Selbst Aktiv", die Arbeitsgemeinschaft behinderter Menschen in der SPD auf und verweist darauf, dass jetzt die Stunde der Abgeordneten kommt. Selbst Aktiv begrüßt zwar die Ankündigung von Bundessozialministerin Andrea Nahles, ein Bundesteilhabegesetz zu Gunsten behinderter Menschen wie vereinbart vorzulegen. Nach der Entkopplung der 5 Milliarden Euro für die Kommunen von der Eingliederungshilfe zu Gunsten behinderter Menschen wird ein inhaltliches Schrumpfgesetz befürchtet, so Karl Finke, Vorsitzender von Selbst Aktiv.
"Gerade nach der erfolgten Anhörung Deutschlands vor den UN-Gremien, zu deren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der hier verlautenden Kritik, kann es für uns Sozialdemokraten nur lauten: Nicht Flügel kappen, sondern mit Schwung, Elan und frischem Mut Dynamik in die Bereiche inklusive Bildung, Arbeit, aber insbesondere der Mitentscheidung und selbstbestimmten Lebensformen von Menschen mit Behinderungen zu bringen. Dieses heißt konkret, wir brauchen ein richtungsweisendes Bundesteilhabegesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Also rechtlich verbindliche Regelungen zur Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit und ersten verbindlichen Schritten, sowie einem allgemeinen Teilhabegeld, entsprechend den Landesblindengeldgesetzen. Eine Anrechnung des Gehaltes einer nicht behinderten Person auf die Eingliederungshilfe eines behinderten Lebenspartnerin/-partner, führt zu einem indirekten Eheverbot, da deren Gehalt auf ca. EUR 900,00 gekürzt wird", erklärte Karl Finke.
Dies sei zunächst einmal keine Kostenfrage, sondern eine Frage der politischen Selbst- und Neubestimmung in unserer Gesellschaft, so Karl Finke. Jetzt komme die Stunde der Parlamentarier. "Wir fordern alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, insbesondere die Sozialdemokraten, auf, als klares Handeln zu Gunsten einer konsequenten Menschenrechtskonvention ein Bundesteilhabegesetz und ein Teilhabegeld für uns umzusetzen, das behinderte Menschen aus der lebenslangen Sozialhilfeabhängigkeit befreit und ihnen Selbstständigkeit und eigenständige Wohn- und Lebensformen ermöglicht. Dieses Gesetz muss ein Jahrhundertgesetz werden, also ein qualitativer Schritt mit entscheidenden Weichenstellungen zu Gunsten von uns Menschen mit Behinderungen", fordert Karl Finke.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Pläne gibt es immer, nur wer plaudert gern aus dem Nähkästchen?
Zitat einer Meldung von DPA, welche anlässlich der Werkstätten Messe in Nürnberg herausgegeben wurde.
In den Passauer neue Medien!
hier die ausführliche Fassung des dpa-Artikels vom 12.03.15
Nahles kündigt Teilhabegesetz für Behinderte für das Jahr 2016 an Nürnberg (dpa) - Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat gesetzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung angekündigt. Noch in diesem Jahr wolle sie Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz vorlegen. "Mein Plan ist, dass wir das Gesetz 2016 verabschieden." Es handele sich um ein großes und politisch schwierig umzusetzendes Vorhaben, sagte Nahles am Donnerstag bei der Eröffnung der Werkstättenmesse in Nürnberg.
Geplant ist unter anderem eine Reform der Eingliederungshilfe, aus der Behinderte heute unterstützt werden. Städte und Gemeinden sollen jährlich um fünf Milliarden Euro bei der Eingliederungshilfe entlastet werden. Zudem sollen Menschen mit Behinderungen bessere Bedingungen für die Eingliederung etwa ins Arbeitsleben vorfinden. Insgesamt ist fast jeder zehnte Bundesbürger schwerbehindert - mehr als 7,5 Millionen Menschen.
"Wir wollen in Deutschland ein modernes Teilhabegesetz, das nicht mehr nach den Defiziten der Menschen schaut", sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, Martin Berg. Stattdessen müssten die Stärken der Betroffenen in den Vordergrund gerückt werden.
Diesen Ansatz verfolgt die Arbeitsgemeinschaft auch bei der Ausbildung. Mancher scheitere etwa bei der Lehre zur Restaurantfachkraft, könne aber durchaus Tische eindecken oder abräumen. "Das Ziel ist, die Qualifikationen so sichtbar und vergleichbar zu machen, dass ein Arbeitgeber auch etwas damit anfangen kann", sagte Berlins Sozialsenator Mario Czaja (CSU). Dies ermögliche unter anderem einen leichteren Übergang von den Behindertenwerkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt.
Zitat Ende:
Wer also diese wenigen Zeilen richtig liest, kann vielleicht auch etwas die Wahrheit erkennen, welche da auf uns zukommt.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Das Teilhabegeld soll "entsprechend den Landesblindengeldgesetzen" gestaltet werden?
Existieren denn Pläne in diese Richtung?
Wenn man hier nachschaut, klingt das ganz anders:
https://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-13-13-Bundesteilhabegeld
Zur Selbstbestimmung hinsichtlich des Teilhabegeldes ist dort u.a. zu lesen:
„Dies gilt nur für Personen, die ihre Bedarfe ausschließlich über das Bundesteilhabegeld decken können. Personen mit einem darüber hinaus gehenden Bedarf haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe . . . . Aufgrund der sich mit der Eingliederungshilfe überschneidenden Zweckrichtung ist das Bundesteilhabegeld auf Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich anrechenbar.“
Wenn ein Teilhabegeld "für uns" (Zitat aus dem Beitrag) umgesetzt werden soll, muss an der Ausgestaltung aber noch gearbeitet werden, damit es bei einzelnen Personengruppen nicht auf die einrichtungsgebundene (!) Eingliederungshilfe angerechnet wird.