Finanzministerium soll Mittel freigeben
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Heute findet die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt. Im Vorfeld der Sitzung zog der Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) Andreas Bethke Bilanz und erklärte: "Das Bundessozialministerium hat Maßstäbe gesetzt, was die Einbindung behinderter Menschen betrifft. Umso frustrierender ist es, dass nun das Kabinett die Umsetzung des Projektes massiv gefährdet."
"Ein Bundesteilhabegesetz, das diesen Namen verdient, kann es nur geben, wenn das Finanzministerium Mittel dafür einstellt und so den nötigen Spielraum wieder herstellt. Jetzt ist also die Bundesregierung gefordert, denn die Teilhabe am Gesetzgebungsprozess nützt uns herzlich wenig, wenn mittendrin das Budget einkassiert wird", bringt Andreas Bethke die derzeitige Situation auf den Punkt.
Im Juli 2014 formierte sich die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, in der auch zehn hochkarätige SelbsthilfevertreterInnen dabei sind. Laut Koalitionsvertrag sollten die Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro von der Eingliederungshilfe entlastet werden, diese Maßnahme war mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes verknüpft. Am 18. März beschloss das Kabinett jedoch, die Kommunen an anderer Stelle zu entlasten. Dem Gesetzesvorhaben fehlt damit ein entscheidender Baustein zur Umsetzung, kritisiert der DBSV in seinem Newsletter dbsv-direkt.
