Nichtentschädigung missbrauchter behinderter Heimkinder Skandal

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Porträtfoto Uwe Schummer
Porträtfoto Uwe Schummer
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Für Uwe Schummer, den Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen, ist es ein fortwirkender Skandal, dass missbrauchte behinderte Heimkinder nicht entschädigt werden.

"Bei der Entschädigung von missbrauchten Heimkindern gibt es eine Gerechtigkeitslücke. Zwei Fonds für misshandelte Heimkinder in Ost- und Westdeutschland wurden aufgelegt. Nicht berücksichtigt wurden Heimkinder, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie untergebracht wurden. Der Deutsche Bundestag und die Jugend- und Familienministerkonferenz empfahlen 2011 die Einrichtung eines Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1975" (Opferfonds West), der zum 1. Januar 2012 wirksam wurde. Ähnliches erfolgte beim Fonds für die "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990", der zum 1. Juli 2012 eingerichtet wurde. Von daher gibt es eine mehrfache Diskriminierung der Kinder, die nicht in das Raster dieser beiden Opferfonds fallen: Sie wurden von ihren Eltern getrennt. Es waren Kinder mit Behinderungen. Diese wurden missbraucht oder misshandelt und es gibt Grenzfälle, da Kinder in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht wurden, obwohl dies falsch war", erklärte Uwe Schummer. Auch sie hätten heute keinen Anspruch auf Entschädigung. Finanziert werden die Opferfonds durch eine Drittelung des Bundes, der Länder und der Kirchen. Der Bund habe auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder im letzten Jahr 20 Millionen Euro als Gründungskapital des Opferfonds für missbrauchte oder misshandelte behinderte Heimkinder angeboten. Die Kirchen haben ihre Unterstützung zugesagt. Bayern hat zugestimmt. Alle anderen Bundesländer haben abgelehnt, so dass der Opferfonds nicht, wie vorgesehen, in diesem Jahr aufgelegt werden konnte.

"Dies ist ein fortwirkender Skandal. Ich erwarte, dass die Gerechtigkeitslücke zeitnah geschlossen wird. Betroffen sind bundesweit 24.000 Kinder, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht waren. Dazu kommen 8.900 Kinder, die in Psychiatrien oder Stationen psychiatrischer Krankenhäuser untergebracht wurden. Die Bundesländer haben eine besondere Verantwortung, da sie die Heimaufsicht innehatten. Nordrhein-Westfalen hat eine besondere Verantwortung, da hier die meisten Opfer leben. Ein Entschädigungsfonds für die Missbrauchsopfer mit Behinderung ist keine parteipolitische Frage, so haben im Deutschen Bundestag die Behindertenbeauftragten aller vier Fraktionen bereits im Dezember in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesministerin Andrea Nahles dazu aufgefordert, den neuen Opferfonds zügig ins Leben zu rufen. Im Januar hat auch der Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales zu einer Lösung aufgefordert", erklärte Uwe Schummer.