NITSA-Tagung eröffnet

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

NITSA-Tagung in Berlin eröffnet
NITSA-Tagung in Berlin eröffnet
Bild: omp

Berlin (kobinet) Bei der Tagung des Netzwerks für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA), die heute und morgen in Berlin stattfindet, wurde klar gestellt, dass behinderte Menschen endlich aus dem Fürsorgesystem und der darauf aufbauenden Sozialhilfe befreit werden müssen. Das berichtet Ottmar Miles-Paul, der an der Veranstaltung teilnimmt:

Die Rechte zur Teilhabe behinderter Menschen müssten einheitlich sowie einkommens- und vermögensunabhängig im SGB IX verankert werden. Carl-Wilhelm Rößler vom Forum behinderter JuristInnen machte in seinem Vortrag deutlich, dass es bei der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes weit über eine bloße Reform der Eingliederungshilfe gehen muss. "Nicht die Eingliederungshilfe muss aus dem Fürsorgesystem herausgelöst werden, sondern die behinderten Menschen, die bisher klein, arm und abhängig gehalten werden", erklärte Carl-Wilhelm Rößler vor den knapp 100 TeilnehmerInnen der Tagung.

Für Dr. Harry Fuchs gilt es die Reform des Behindertenrechts im SGB IX zu vollenden. So wie bereits in ersten Schritten einige Leistungen für behinderte Menschen ohne Anrechnung des Einkommens und Vermögens gestaltet wurden und Erleichterungen bei der Zuzahlung von Eltern geschaffen wurden, müsste nun eine vollkommene Abschaffung dieser Anrechnung erfolgen.

Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte aus Hamburg machte deutlich, dass dringend gesetzliche Verbesserungen geschaffen werden müssen. Auch wenn vor Gerichten einiges erreicht werden kann, stosse man an Grenzen. Der Gesetzgeber sei daher in der Pflicht, Klarheit zu schaffen und die Teilhabe behinderter Menschen nicht zu verwehren. Darin waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion einig.

Morgen wird die Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Heike Werner, bei der von der Aktion Mensch geförderten Veranstaltung Position zum Bundesteilhabegesetz beziehen. Marc Nellen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Dr. Sigrid Arnade als Mitglied der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz werden morgen zudem einen Einblick in die aktuelle Diskussion zum Gesetzgebungsverfahren geben.

Lesermeinungen zu “NITSA-Tagung eröffnet” (2)

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Liebe Freunde und Leidensgefährten,

interessant ist für mich immer wieder, wie unsere Behinderten Beauftragten den Einschnitt unserer Rechte in den Kommunen rechtfertigen.
Der Jahresbericht der Behinderten Beauftragten Mittelfranken, erklärt zum Persönlichen Budget meiner Personengruppe:

Zitat:

„Das persönliche Budget: Der Bezirk Mittelfranken ist im Bereich „Persönliches Budget“ den anderen Bezirken voraus, aber das persönliche Budget stößt an seine Grenzen und ermöglicht nicht allen Menschen mit Behinderungen, nach Wunsch und Wahl ausgestattet zu sein. So muss sich ein psychisch kranker Mensch beispielsweise von einem sozialen Dienst betreuen lassen und kann nicht Menschen seiner Wahl beauftragen.“

Wurde nicht in den ganzen Jahren immer vom selbst bestimmten Leben gesprochen für Menschen mit Behinderung?

Die in Mittelfranken vollzogene Praxis, spiegelt vielleicht doch dass wieder, was man als Traum von Teilhabe und Recht nach der BRK von unseren Fachleuten vorgesetzt bekommt.

Wolfgang Ritter

Von Dr. Theben

Man darf also auf Tag zwei der Tagung gespannt sein und höffen, daß sich die Empfehlungen der Experten vom heutigen ersten Tag erfüllen und die Hinhalte-Taktik in Sachen Bundesteilhabegesetz bald ein Ende. Während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags im vergangenen Jahr sprachen sich viele Experten, darunter Prof. Welti und Nancy Poser für eine schnelle Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes aus. Bündnis 90/Grüne und Linke forderten selbiges in entsprechenden Entschließungsantragen, aber die Vertreter der großen Koalition wollten noch abwarten. Dann kam im März die Ernüchterung als es hieß, die geplante Entlastung der Kommunen bzw. deren finanzielle Austattung für die Umsetzung des Gesetzes würde nun doch nicht erfolgen; erfreulicherweise ist man im Bund zumindest bereit die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen. Das ist sehr erfreulich zeigt aber auch: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

In diesem Sinne den Tagungsteilnehmern viele und Hoffnung gebende ERkentnisse und viel Spaß!


Dr. Martin Theben
Berlin