Infos zum Beteiligungsprozess zum Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild von der AG Bundesteilhabegesetz
Bild von der AG Bundesteilhabegesetz
Bild: BMAS

Berlin (kobinet) Im Nachgang zur neunten und letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, die am 14. April getagt hat, sind mittlerweile das Protokoll und das Arbeitspapier "Übergangsregelungen - Inkrafttreten" auf der Internetseite http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/9_Sitzung/9_sitzung_node.html eingestellt und können herunter geladen werden. Darauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hingewiesen.

Der Abschlussbericht des BMAS über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz wird voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen auf der Internetseite zum Beteiligungsprozess veröffentlicht.

Lesermeinungen zu “Infos zum Beteiligungsprozess zum Teilhabegesetz” (6)

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Gerti,

es ist immer so wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was gespielt wird und die Solisten passen sich gern an, geht es ihnen doch nicht schlecht dabei. In den Gesangbüchern gibt es anscheinend auch bei den Texten schon Halbtöne und die sind dann anscheinend auch noch vorrangig für bestimmte Gruppen reserviert, auch wenn man versucht im Refrain etwas anderes zu interpretieren.

Wolfgang Ritter

Von Gerti

@ Frau Maubach:
Ebenso skandalös ist es (aus meiner Sicht), dass die Selbstvertrteter/innen der Selbsthilfe (ISL und Co.) nicht einmal einfordern (wo ISL doch nun am 'Fleischtopf' sitzt), dass die etablierten Verbände, wie die Lebenshilfe, im Hintergrund zu bleiben haben.
Es ist für mich ein Widerspruch, den ISL und Co. praktisch NICHT aus der Welt schaffen (wollen): Einerseits pochen Frau Arnade und Co. sicherlich zu Recht auf Selbstvertretung. ABER dann MÜSSEN Frau Arnade und Co. auch wenigstens so solidarisch sein und dasselbe für Menschen, die eine Vertretung an ihrer Statt brauchen, einzufordern. Arnade und Co. nehmen mit den LobbyistInnen, wie Lebenshilfe, anscheinend sehr gern vorlieb, wenn es in den (politischen) Kram der ISL und Co. passt.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo nurHessen,

und gerade deswegen brauchen wir keine Lösungen, sondern noch mehr Studien dass wir dann sagen können, nur mit der erneuten Teilhabe Forschung und den Ideen unserer Verbände, können wir das Chaos komplettieren.

Wolfgang Ritter

Von Gisela Maubach

@ nurhessen

Warum Scham und Offenbarung auf Seiten derjenigen, die in unserer ach so inklusiven Behindertenpolitik doch ausgeschlossen bleiben?
Schämen sollten sich diejenigen, die Ihnen genau dieses Gefühl vermitteln, sich wegen Offenbarung schämen zu müssen.

Und Ihr Leserbrief passt sogar wunderbar zum Thema "Beteiligungsprozess", denn wenn nur diejenigen als Selbstvertreter beteiligt werden, die auch dazu in der Lage sind, sich selbst zu vertreten, dann erkennt man auch, dass diejenigen, die behinderungsbedingt dazu nicht in der Lage sind, zum Spielball der Einrichtungsvertreter werden.

Ich empfinde es als Skandal, dass die Einrichtungsträger beim Beteiligungsprozess die Interessen derjenigen vertreten, die an ihre eigenen Einrichtungen gebunden sind.

Kann es nicht sogar sein, dass man uns das Gefühl von Scham bewusst zumutet, damit wir irgendwann freiwillig aufgeben und unsere Kinder ohne Lebensqualität irgendwo billig verwahrt werden?

Ich selbst habe momentan den Eindruck, dass man hofft, dass ich vor Erschöpfung irgendwann nicht mehr in der Lage bin, noch weiter zu kämpfen, so dass man dann sagen kann, dass die Mutter überfordert ist.
Seit Monaten bitte ich darum, dass mein Sohn in der Werkstatt tagsüber nicht schlafen soll. Aus Langeweile und mangels Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Raumes, in dem er sich mit anderen schwerstbehinderten Menschen aufhalten muss, nutzt er aber regelmäßig das dort vorhandene große Wasserbett oder den Liege-Schaukelstuhl aus Schaumstoff oder die Sofa-Ecke, um sich hinzulegen - und dann macht er dem Betreuungspersonal keine Arbeit, während er schläft.
Für ihn hat das zur Folge, dass er anschließend nachts erst weit nach Mitternacht einschläft und durch den unregelmäßigen Schlaf-/Wach-Rhythmus zunehmend epileptische Anfälle produziert werden, die seinen Zustand noch weiter verschlechtern.
Der Kostenträger LVR erklärt mir, dass er ausschließlich Leistungen an die Werkstatt zahlt und keine andere Betreuungsform finanzieren würde. Und die Werkstatt sagt, dass sie es personell nicht leisten könnte, meinen Sohn so umfangreich zu beschäftigen, dass er sich nicht hinlegt (warum hat dann überhaupt jede der fünf Schwerstbehinderten-Gruppen ein Wasserbett?).
Nach Monaten der Diskussion wird die Schlafdauer nun täglich dokumentiert - anstatt eben diesen Schlaf zu vermeiden.

In dieser Woche hat mein Sohn nur an zwei Tagen die Werkstatt besucht (Dienstag und Donnerstag), damit er zumindest an den anderen Tagen normal einschlafen kann.

Nachdem ich wiederholt erklärt habe, dass auch ich diese Schlaflosigkeit nicht lange verkraften kann und mein Sohn tagsüber beschäftigt werden soll (anstatt zu schlafen), hat sich an der Situation bis heute nichts geändert, so dass er auch heute wieder zu Hause ist, damit ich sicherstellen kann, dass er tagsüber wach bleibt und nachts schlafen kann.

Die Eingliederungshilfe des LVR fließt allerdings pro Kalendertag an die Werkstatt - unabhängig davon, ob mein Sohn dort anwesend ist oder nicht.

Muss ich mich jetzt dafür schämen, dass Kostenträger und die Werkstatt die Verschlechterung seiner Epilepsie in Kauf nehmen und sowohl ihm als auch mir schlaflose Nächte zumuten?

Wo ist die Einrichtungsgebundenheit dieser Eingliederungshilfe Thema beim Beteiligungsprozess ???

Von nurhessen

Off-topic:
Hat zwar überhaupt nichts mit irgendeinem Thema zu tun, also wie ich gelernt habe „off-topic“; aber wohin und an wen wendet man sich, wenn man überhaupt nicht mehr klar kommt mit der ganzen *ver…ten* Situation, die sich Leben nennt: ich habe einen Sohn durch Suizid verloren, eine Tochter erkrankte nach ihrem 20. Lebensjahr an progredienter MS, die zur Zeit so fortschreitet, dass es mir den Atem raubt, eine Tochter ist durch frühe Frühgeburtlichkeit schwerst körperbehindert …und kommt nirgendwo adäquat unter. Sie will lernen und kann es auch. Man lässt sie aber nicht, da zu schwerstbehindert. Das Ganze krankt immer daran, dass wir mit den einzelnen Problemen irgendwo „ankommen“, nie das Ganze gesehen wird. Und wenn, dann erfolgt prompt der große psychologische Effekt: „Ach ja, da fiel der Stein ja ins Wasser, hätten Sie usw.usw…“ Nur damit ich richtig verstanden werde, ich will von niemandem einen Lösungsvorschlag oder Mitleid oder so… nur mal gesagt haben. Vielleicht kann ich dann hier vor lauter Scham und „Offenbarung“ dann bei den Lesermeinungen auch gar nicht mehr auftreten, wer weiß.
(So, dann habe ich mich mal ganz schön bloßgestellt...)

Von Dr. Theben

Insbesondere den Vertretern der Behindertenverbände ist hier für Ihr großes und kritisches Engagement zu danken. Wenn ich aber das Arbeitspapier zu Top 1 lese klingt mir das alles sehr nach: "Erst mal gucken, dann mal schauen". Ich hoffe wir werden hier nicht auf die Rolle bzw. das Vorhaben dann doch auf die lange Bank geschoben. Wir müssen wachsam sein.

Solidarische Grüße

Dr. Martin Theben