Gesetzliche Rente stärken

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: Volkssolidarität

Berlin (kobinet) Mit der Rentenanpassung um 2,1 Prozent in den westdeutschen und um 2,5 Prozent in den ostdeutschen Bundesländern können Rentnerinnen und Rentner angesichts niedriger Preissteigerungsraten wieder einen realen Einkommenszuwachs verzeichnen. Darauf wies der Verbandspräsident der Volkssolidarität Dr. Wolfram Friedersdorff hin.

Die erfreuliche Rentenerhöhung zeige, wie die Rentenentwicklung auch längerfristig verlaufen könnte, wenn sie sich ohne "Kürzungsfaktoren" stärker an der Lohnentwicklung orientieren würde, so Friedersdorff. Die Volkssolidarität bleibe bei ihrer Kritik an der Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente. "Wir treten weiterhin für das Ziel der lebensstandardsichernden Rente ein", so Friedersdorff.

Der Verbandspräsident weist daraufhin, dass mit dem Rentenplus die Einkommensverluste der Rentnerinnen und Rentner seit dem Jahre 2000 bei Weitem nicht ausgeglichen sind. "Das darf nicht verkannt werden." Er betonte außerdem, dass die Angleichung des Rentenwertes Ost nur minimal sei. "Das macht deutlich, dass es hier zusätzlichen politischen Handlungsbedarf gibt. Sonst ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der vollständigen Angleichung der Rentenwerte bis 2020 gefährdet. Deshalb setzt sich die Volkssolidarität dafür ein, zusätzliche steuerfinanzierte Schritte nicht erst 2017 vorzunehmen. Damit sollte bereits jetzt begonnen werden. "Als ersten Schritt fordern wir die Angleichung bei den pauschal bewerteten Zeiten wie zum Beispiel Kindererziehung und Pflege von Angehörigen an den aktuellen Rentenwert zum 1. Juli 2015."