Mehr Geld für Integrationsbetriebe

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Kerstin Tack
Kerstin Tack
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Den Ausbau der Integrationsbetriebe wollen die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und CSU mit 150 Millionen Euro fördern. Am morgigen Donnerstag, den 2. Juli, berät der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Antrag in erster Lesung. Darauf hat die Beauftragte für die Belange behinderter Menschen der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack mit einer Presseinformation hingewiesen. 

Deutschlandweit gibt es etwa 800 sogenannte Integrationsbetriebe. Sie gehören zum ersten Arbeitsmarkt und beschäftigen mehr als 22.000 Mitarbeitende mit und ohne Behinderungen auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. In den Belegschaften sind Menschen mit Behinderungen mit einem Anteil von 25 bis 50 Prozent vertreten.

"Um mehr Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben zu schaffen, sollen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils 50 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt werden. Für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit soll es in Zukunft außerdem möglich sein, Integrationsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt zu berücksichtigen", erklärte Kerstin Tack.

Der Antrag von SPD und Union sieht darüber hinaus vor, die Zielgruppe der Integrationsbetriebe um den Personenkreis langzeitarbeitsloser Schwerbehinderter zu erweitern, die betriebliche Gesundheitsförderung auszubauen und Weiterbildungsangebote zu verbessern. Um die Schwelle zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt weiter zu senken, soll die wöchentliche Mindestarbeitszeit in Integrationsbetrieben von 15 auf zwölf Stunden herabgesetzt werden. So werde Beschäftigung möglich, die sich an den individuellen Fähigkeiten der Menschen orientiert.

"Integrationsbetriebe sind eine gute Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum inklusiven Arbeitsmarkt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit dieser Initiative wird die Erfolgsgeschichte der Integrationsbetriebe fortgeschrieben und weiterentwickelt", erklärte Kerstin Tack.

Lesermeinungen zu “Mehr Geld für Integrationsbetriebe” (14)

Von Lesebrille

Korrektur: Artikel 3, Absatz 3, Satz 2

(Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.)

Von Lesebrille

@Dr. Theben:

Danke für die Zustimmung, muss aber Ihnen dafür widersprechen. Als Mensch mit Gewalterfahrung halte ich beide Themen für gleichwertig. Dennoch haben Sie natürlich recht, dass die Grundvoraussetzung, in den WfbMs sein muss, endlich anständige Arbeitsverhältnisse, Mindestlohn, Sozialversicherung und Möglichkeit zur Bildung von Gewerkschaften, einzurichten.

Und darüber hinaus muss man endlich aufhören, Menschen, die eben nicht arbeiten können, Dank Werkstattzwang dort "aufzubewahren" ohne sinnvolle Angebote der Tagesgestaltung. Die Familien warten hier seit Jahren auf Antwort!

Hierin scheinen die WfbMs offensichtlich eine recht gute Geldquelle ohne nennenswerte Gegenleistung zu sehen. Da brauche ich noch nicht einmal die Konvention zu bemühen, das widerspricht schon Artikel 1 und Art. 3, Abs. 2, S. 2 GG.

Von Dr. Theben

@Lesebrille

auch Ihnen kann ich nur zustimmen. Aber trotz UN-BRK liegt da ein langer Weg vor uns und die WfB-Interessenvertreter (um das hässliche Wort Lobbyisten zu vermeiden!) sind mächtig. Es wäre schon ein bedeutsamer Schritt Mitarbeitern in WfB´s und ggf. Förderstätten als Arbeitnehmer zu behandeln und Sie dem Kündigungsschutzgesetz zu unterstellen, von der Bezahlung mal abgesehen...

Stattdessen diskutiert man auf der letzten Pride-Parade in Berlin im vergangenen Jahr über Frauen bzw. Missbrauchsbeauftragte in WfB´s. Also das finde ich einen Nebenschauplatz- so wichtig das Thema des sexuellen Missbrauchs in Wohn- und Werkstätten auch ist.

Grüße

Dr. Martin Theben

Von Lesebrille

Wenn ich das hier lese, habe ich die Befürchtung, dass diese Integrationsbetriebe schnell zu einer "BfWM light" mutieren können. Ich erwarte aber keine Werkstatt mit Sozialversicherung, sondern Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt. Das heisst auch langfristig, dass es den Begriff, wie auch die Funktion des Integrationsbetriebes so nicht mehr braucht.

Darüber hinaus muss man endlich den Werkstattzwang abschaffen. Schwerstbehinderte Menschen dort regelrecht zu "parken", ohne geeignete Angebote an Tagesinhalten, halte ich für einen Akt wider die Menschenwürde!

Von Dr. Theben

@nurhessen,

ich gehe hier was Ihre politiche Bewertung der verschiedenen Initiativen angeht völlig mit Ihnen d ´acorrd (schreibt man das so, sch....Legasthenie...).

Ihre Einschätzung deckt sich mit meiner anwaltlichen Praxis im Umgang mit BA und Integrationsamt.

Viel ERfolg bei Ihrer Klage.

Herzlichst

Dr. Martin Theben

Von nurhessen

Oh, Entschuldigung (verschrieben): Ich habe natürlich nicht zu „bemängeln.., dass Menschen mit Behinderung nicht aus einem Guss sind! Ich bemängle, dass sie so wahrgenommen werden!“

Von nurhessen

@ Dr. Theben
@ alle

Bei den Vorschlägen der einzelnen Fraktionen, wie die BRK umzusetzen sei, fällt mir insbesondere die Eintönigkeit oder auch „Lieblosigkeit“ auf, wie mit dem Thema (hier: BRK und Arbeitsleben) umgegangen wird. Nirgends ist ein kreativer Ansatz zu erkennen; alles wird quasi heruntergespult je nach politischer Couleur mal weniger, mal mehr „fortschrittlich“. Was ich zu bemängeln habe ist, dass Menschen mit Behinderung nicht „aus einem Guss“ sind, wie es anscheinend von der Außenperspektive der Damen und Herren Politiker gesehen wird. Es ist keine homogene Masse, die da herumdümpelt, sondern Menschen, die je individuell in ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten oder meinetwegen auch Unfertigkeiten sind. Es gibt auch nicht „die“ Werkstattfähigen, „die“ Arbeitsmarktfähigen, „die“ Werkstattunfähigen (schlimmes Wort!), sondern jede/r ist auf seine je eigene Persönlichkeit eben ein anderer Mensch, somit unvergleichlich; auch wenn es pathetisch klingen mag. Diesen wirklich personenzentrierten Ansatz zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, ob nun Arbeit oder „einfach teilnehmen“, wie so oft propagiert, vermisse ich. Die „Teilhabe“ wird nicht mit Leben für den jeweiligen Betroffenen gefüllt, sondern als Floskel dahergeredet. Somit bleibt jeder Vorschlag auch irgendwie im Nichts stecken! Alle sind ohne Ecken und Kanten. Um es einfach zu sagen, vielleicht gefällt das einem Juristen nicht (Verzeihung Herr Dr. Theben), aber ich meine, weniger Bürokratie und Vorschriften bedeuteten manchmal mehr Demokratie.

Grüße

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Mehr Geld für Integrationsbetriebe,

Zitat:
„Der Antrag von SPD und Union sieht darüber hinaus vor, die Zielgruppe der Integrationsbetriebe um den Personenkreis langzeitarbeitsloser Schwerbehinderter zu erweitern, die betriebliche Gesundheitsförderung auszubauen und Weiterbildungsangebote zu verbessern.“

Anmerkung/Frage:
Könnte man, sollte es so kommen davon ausgehen, dass hier nicht der freie Arbeitsmarkt sich für den einzelnen behinderten Menschen öffnet, sondern wenn er oder sie die Kriterien erfüllen, dann in eine Integrationsfirma übergeleitet werden, um so die Abteilung für leichtere Fälle mit neuem Namen und Bezeichnung besuchen zu dürfen, was dann aber nicht dem entspricht, was man hier vielen Menschen seit Jahren erzählt?
( Man sieht, unseren Politikern fehlt es nie an Einfällen )

Zitat:
„Um die Schwelle zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt weiter zu senken, soll die wöchentliche Mindestarbeitszeit in Integrationsbetrieben von 15 auf zwölf Stunden herabgesetzt werden.“

Anmerkung/Frage:
Wie verhält es sich, wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden herabgesetzt werden kann, mit dem SGB VI, wenn die DRV bei einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden von einer vollen Erwerbsunfähigkeit ausgeht, oder will man uns vielleicht vermitteln, dass es das Leistungsvermögen eines Monats sein soll? Eine weitere sich ergebende Frage ist diese, wie ist es dann in einem Integrationsbetrieb mit dem Mindestlohn geregelt und wie will mit einer derartigen Regelung, dann ein zumal noch behinderter Mensch dazu, vielleicht dass bestreiten können, was man zum leben benötigt? Nun werden die Politiker wieder sagen, man kann ergänzende Leistungen beantragen, unser Sozialstaat lässt niemanden im Regen stehen, zumindest nicht, bis die neuen Ideen umgesetzt sind. ( wieder diese Polemik )

Zitat:
„So werde Beschäftigung möglich, die sich an den individuellen Fähigkeiten der Menschen orientiert.“
Anmerkung:
Wenn man nicht so genau hinschaut, kann man die kleinen Ecken und Kanten übersehen, welche da so zu unserem aller wohl eingebaut sind.

Zitat:
"Integrationsbetriebe sind eine gute Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum inklusiven Arbeitsmarkt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Anmerkung:
Aber natürlich könnten sie dass sein, wenn die Bedingungen passten, aber wie man entnehmen kann und erkennt, gibt man dem Kind nur einen neuen Namen, denn betrachtet man es genauer, handelt es sich vielleicht um nichts weiter als die alte Idee mit neuem Anstrich und man tut als würde man wollen.


Zitat:
„Mit dieser Initiative wird die Erfolgsgeschichte der Integrationsbetriebe fortgeschrieben und weiterentwickelt", erklärte Kerstin Tack.“

Fazit:
Wir tun alles, dass wir unsere Verbündeten nicht enttäuschen und wenn es erforderlich ist, dann sponsern wir mit 150 Millionen, nur um zu zeigen die Integration ist uns so wichtig und das System wird dringendst gebraucht, auch wenn die behinderten Menschen etwas anderes manchmal verstehen.

Wolfgang Ritter



Von Dr. Theben

Hier die Presserklärung des behindertenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Schummer: Neues Sonderprogramm stärkt Integrationsbetriebe
Mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag einen Antrag der Regierungsfraktionen, mit dem ein Sonderprogramm zum Ausbau der aktuell 800 Integrationsbetriebe auf den Weg gebracht wird. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

„Ein zentrales arbeitsmarktpolitisches Ziel der Union lautet, mehr Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Mit einer gemeinsamen Initiative setzt die Koalition nun ein wichtiges Signal für mehr inklusive Arbeit. Danach sollen von 2015 bis 2017 aus den Mitteln des Ausgleichsfonds des Bundesarbeitsministeriums 150 Millionen Euro in Neugründungen sowie in die Weiterentwicklung bestehender Integrationsunternehmen investiert werden.

Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte haben es besonders schwer, zurück auf den Arbeitsmarkt zu finden. Für diese Zielgruppe sollen sich die Integrationsbetriebe stärker öffnen. Gleiches gilt für Jugendliche mit Behinderung, die nach der Förderschule meist direkt in eine Werkstatt für behinderte Menschen wechseln. Für sie sollen Integrationsunternehmen eine neue Option sein, am ersten Arbeitsmarkt eine Ausbildung zu absolvieren und sich so dauerhafte Beschäftigungschancen zu erarbeiten. Damit noch mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen in Integrationsbetrieben beschäftigt werden, sollen diese künftig bereits ab zwölf Wochenstunden - statt bislang 15 Stunden - begleitende Hilfen am Arbeitsleben abrufen können.

Integrationsbetriebe bauen schon heute für viele schwerbehinderte Menschen stabile Brücken in den ersten Arbeitsmarkt. Das Sonderprogramm wird ihr Potenzial für mehr Beschäftigung entscheidend voranbringen.“

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Ergin
Referentin · Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1 · 11011 Berlin
T +49-30-227-51348 · F +49-30-227-76992
M +49-173-3531705
www.cducsu.de


Von Dr. Theben

@nurhessen
@Frau Maubach,

gern geschehen! Wie bewerten Sie beide den den Antrag der Linken, der aber ohnehin nicht mehrheitsfähig ist...

Beide Anträge werden übrigens erst zu relativ später Stunde um 17.45 Uhr bzw. um 20.30 (jeweils ca. Angaben) diskutiert.

Grüße

Dr. Martin Theben

Von Gisela Maubach

Auch von mir Dank an Dr. Theben für die Info zur Bundestags-Drucksache 18/5227.

Allerdings geht es auch hier inhaltlich wieder ausschließlich um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Für Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können, wird auf Seite 6 der Drucksache (unter 6 e) lediglich gefordert, die Zugangs(!)bedingung in eine Werkstatt abzuschaffen, indem es keine Unterscheidung zwischen "werkstattfähig" und "nicht werkstattfähig" mehr geben soll.

§ 136 Abs. 2 und Abs. 3 SGB IX würden dann bedeuten, dass diejenigen Gruppen Schwerstbehinderter, deren Dach momentan Tagesförderstätte heißt, sich dann unter dem Dach einer Werkstatt befinden.
Schwerstbehinderte bleiben damit aber weiterhin in eigenen Gruppen unter sich (siehe NRW), denn für den Personenkreis der arbeitsunfähigen Menschen mit Behinderung wird damit lediglich ein Vorschlag der Zugangsbedingung zur Werkstatt gemacht.

Ein gewollter Ausstieg aus der Werkstatt wird damit aber gerade für diesen Personenkreis erschwert, da ihre Leistungen des Sozialhilfeträgers dort Teilhabe am Arbeitsleben heißt, so dass wegen der Vorrangigkeit dieser Leistung kein anderer Arbeitgeber als die Werkstatt möglich ist.

Während in allen acht Seiten der Bundestags-Drucksache sehr ausführlich Arbeitsmöglichkeiten thematisiert werden, finde ich keinen einzigen Vorschlag dazu, wie ein Selbstbestimmungsrecht für diejenigen Menschen umgesetzt werden könnte, die die Werkstätten nicht in Richtung Arbeitsmarkt verlassen können.

Daher ist zu befürchten, dass auch in der Bundestags-Diskussion dieser Personenkreis wieder ausgeschlossen bleibt.

Von nurhessen

Sehr geehrte Frau Maubach,
es ist so wie Sie es beschrieben haben; allerdings ist der Begriff „ Integrationsfirma“ eine echte „Mogelpackung“. Folgende Hindernisse:
1. 800 Integrationsfirmen bundesweit für ca. 81 Mio. Einwohner bei einer Beschäftigungsrate von 25% bis 50% Menschen mit Behinderung bei sechs (6) bis zehn (10) Beschäftigten/Betrieb!
2. Fragen Sie einmal in Ihrer Stadt oder näheren/weiteren Umgebung; dann bekommen Sie möglicherweise – mit viel Glück- eine (1!) Integretionsfirma genannt.
3. Fragen Sie nach der Klientel/oder wer genau dort arbeiten darf: Sie werden sicher erfahren, dass genau Sie (bei Ihrer Behinderung leider) ausgeschlossen sind. „Leider beschäftigen wir im Augenblick von sechs (6!) Arbeitnehmern bereits einen (1!) mit der… Behinderung“, die Sie natürlich nicht haben!
4. „Wir sind nur zuständig für … Beschäftigungen“, von denen Sie zu 100% ausgeschlossen sind!
Conclusio: Auch diejenigen, die angeblich von einer „Inklusion“ auf dem Papier (!) profitieren sollen, bleiben in der Praxis immer ausgeschlossen! Die WfbM müssen weiter erhalten bleiben, man müsste, wie Sie an anderer Stelle einmal geschrieben haben, sonst das gesamte System der Werkstätten neu konzipieren. Und dies wird mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geschehen.
Grüße und Dank auch an Dr, Theben

Von Dr. Theben

Nach der aktuellen Tagesordnung wir der Punkt Morgen unter TOP 19 behandelt. Es sind 30min zur Debatte vereinbart. Ein Dokument war der Tagesordnung nicht zu entnehmen...

Grüße

Dr. Martin Theben

Von Gisela Maubach

"Integrationsbetriebe sind eine gute Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen . . ."

Auch hier wird - wie immer - die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Werkstatt nur (!) in Richtung Arbeitsmarkt thematisiert.

Die Befürchtung, dass die Werkstätten bei dieser Einseitigkeit zukünftig zum Auffangbecken für Schwerstbehinderte werden sollen, bewahrheitet sich damit immer mehr.

Es wird immer unerträglicher, dass beim Begriff Inklusion nur an Menschen mit einer gewissen Leistungsfähigkeit gedacht wird.