Aufarbeitungskommission untersucht auch Schicksal behinderter Menschen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Kerstin Tack
Kerstin Tack
Bild: SPD

Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine Aufarbeitungskommission einzusetzen. Das Gremium soll Opfern von sexuellem Kindesmissbrauch Gehör verschaffen und ihre Berichte dokumentieren. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Aufarbeitungskommission auch den sexuellen Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in den Blick nehmen soll.

"Es ist ein wichtiges Signal, dass die geforderte Aufarbeitungskommission den klaren Auftrag hat, sich auch mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen zu befassen. In bisherigen Maßnahmen zur Aufarbeitung und Entschädigung von Missbrauch ist das Unrecht, das Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren haben, nicht in den Blick genommen worden. Dies betrifft den vor fünf Jahren einberufenen Runden Tisch zu sexuellem Missbrauch, sowie auch die Entschädigungsfonds 'Heimerziehung in der DDR' und 'Heimerziehung West'", betonte die Beauftragte für die Belange behinderter Menschen der SPD Bundestagsfraktion Kerstin Tack.

Der Beschluss zur Einrichtung der Aufarbeitungskommission ist nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten ein Bekenntnis dazu, dem Leid wirklich aller Opfer Beachtung zu schenken. Dem müsse nun endlich der längst überfällige Schritt folgen, auch einen "Heimkinderfonds der Behindertenhilfe und Psychiatrie" einzurichten. Es liege derzeit bei den Bundesländern zügig eine Einigung herbeizuführen und sich an einem Fonds, in den auch der Bund und die Kirchen einzahlen, zu beteiligen.

"Sexueller Missbrauch ist eine besonders schreckliche Form von Gewalt und hinterlässt bei Betroffenen oft Wunden, die ein Leben lang nicht heilen. Es ist daher unsere gesamtgesellschaftliche Pflicht, ihnen zuzuhören und damit ihr Leid anzuerkennen, aber auch Entschädigungen zu leisten, sofern dies überhaupt möglich ist. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder dieses Leid in staatlichen Institutionen erlebt haben, die ihren Schutz hätten gewährleisten müssen", erklärte Kerstin Tack.