Existenzgrundlagen von Werkstätten

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Cornelia Rundt
Cornelia Rundt
Bild: Sozialministerium Nds

Hannover (kobinet) Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat sich heute im Landtag für die Existenzgrundlagen der Werkstätten eingesetzt. Aus ihrer Rede „Sicherung der Existenzgrundlagen von Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Einrichtungen“ dokumentiert kobinet nachfolgend einen Auszug:

„Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Das bedeutet insbesondere auch die Teilhabe am Arbeitsleben.

Aus diesem Grund begrüßt die Landesregierung die parlamentarische Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen zur Sicherung der Existenzgrundlagen von Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Einrichtungen ausdrücklich.

Sie ist aus meiner Sicht wichtig und richtig, damit auch künftig Werkstätten die Chance haben, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben in unterschiedlichen Bereichen zu ermöglichen.

Die Werkstätten bieten Menschen, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können eine angemessene Beschäftigung. Sie fördern zudem den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Um dieses wichtige Ziel zu erreichen, stellen die Werkstätten ein breites Angebot an verschiedenen Arbeitsplätzen zur Verfügung, einschließlich ausgelagerter Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Mit diesem differenzierten Angebot tragen sie der Art und Schwere der Behinderung, aber auch der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit sowie der Eignung und Neigung der Menschen Rechnung.

In den verschiedenen Arbeitsbereichen der Werkstätten finden sich analog zur klassischen Erwerbswirtschaft sowohl Bereiche, in denen produziert wird, als auch Bereiche in denen Dienstleistungen erbracht werden wie beispielsweise in der Garten- und Landschaftspflege oder der Gastronomie. In weiteren Bereichen werden Handelsgeschäfte, z. B. die sogenannten CAP-Märkte oder der Feinkostverkauf z.B. in den Samocca-Bistros.

Beide Bereiche – Dienstleistungen und Handelsgeschäfte – entsprechen der Realität des Arbeitsmarktes. Es ist daher aus meiner Sicht unverzichtbar, dass die Menschen in den Werkstätten Möglichkeiten haben, sich in diesen verschiedenen Tätigkeiten auszuprobieren. Denn nur so können Neigungen und Stärken festgestellt sowie vorhandene Fähigkeiten weiter ausgebaut werden.

Es wäre daher fatal, wenn Dienstleistungs- oder Handelsbereiche von Werkstätten, die ja den Zielsetzungen der Teilhabe voll entsprechen, weil sie eben Dienstleistungen in direktem Kontakt mit der ganz alltäglichen Kundschaft anbieten, aufgrund einer höheren Besteuerung geschlossen werden müssten.

Von Menschen mit Behinderung betriebene Geschäfte und Bistros – optische Zeugen der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung - dürfen nicht aus unserem Straßenbild verschwinden.

Meiner Ansicht nach ist es daher zwingend erforderlich, dass das überholte Bild der Werkstätten, das dem Umsatzsteuergesetz bzw. dem Umsatzsteueranwendungserlass offensichtlich zu Grunde liegt, korrigiert wird.

Die Ausweitung des steuerlichen Nachteilsausgleiches auch auf Dienstleistungen und Handelsgeschäfte von Werkstätten ist aus meiner Sicht unerlässlich."

Lesermeinungen zu “Existenzgrundlagen von Werkstätten” (5)

Von Krümel06

Weiter in Werkstätten isoliert verwart und staatlich gefördert-ausgebeutet.Das ist nicht mein Verständniss von Inklusion.

Von Dagmar B

Hier wird nochmal deutlicher,worum es eigentlich geht.
http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/meldung-popup.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=14782
Zitat:
In Niedersachsen gibt es ein flächendeckendes Netz von WfbM. In diesen Einrichtungen arbeiten nach Angaben der Landesarbeitsgemeinschaft für Werkstätten für behinderte Menschen rund 31.000 Behinderte. Jeder vierte von ihnen arbeitet im Dienstleistungsbereich. Damit diese Arbeitsplätze auch in Zukunft erhalten bleiben können, soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz umfassend für alle Arbeits- und Dienstleistungen von Werkstätten für behinderte Menschen gelten. Dieses gilt gleichermaßen auch für andere betroffene Dienstleistungen von vergleichbaren Einrichtungen wie zum Beispiel Jugendwerkstätten.
Zitat Ende

Jedenfalls kann es nicht um Inklusion oder Integration gehen , wenn man Wfbm Plätze befördern will.

Von Gisela Maubach

„Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Das bedeutet insbesondere auch die Teilhabe am Arbeitsleben."

Hierzu mögen diejenigen, die diesen Textbaustein formuliert haben und die ihn veröffentlichen, bitte folgende Frage beantworten:

Befindet sich die "Mitte unserer Gesellschaft" tatsächlich in einem Gebäude, in dem sich ausschließlich Menschen mit Behinderung und deren Betreuungs- und Verwaltungspersonen aufhalten?

Wenn die Werkstatt die "Mitte unserer Gesellschaft" darstellt, ergibt sich auch die Frage, warum Begriffe wie Selbstbestimmungsrecht oder Inklusion für die Menschen innerhalb der Werkstätten keine Erwähnung finden . . . denn sie befinden sich ja bereits in der Mitte unserer Gesellschaft . . .

Von Dagmar B

Zitat:

Von Menschen mit Behinderung betriebene Geschäfte und Bistros – optische Zeugen der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung - dürfen nicht aus unserem Straßenbild verschwinden.
Zitat Ende

Ich steige hier jetzt nicht wirklich durch , weil sich aus dem Artikel auch nicht ergibt , um was es wirklich geht.
Sollen Integrationsprojekte jetzt mehr besteuert werden?
Vielleicht aber doch nochmal die Fakten:

http://www.bagwfbm.de/category/34

In den ersten Arbeitsmarkt wechselt aus den Wfbm fast niemand.
Von 32014 Wfbm Klienten in Niedersachsen sind genau 130 Klienten in 13 Integrationsprojekten .
Und die Integrationsprojekte sollen jetzt mehr Steuern bezahlen ?
Aber ist schon interessant , das Rot- Grün kein Interesse an der Umsetzung der BRK zu haben scheint.
Komisch ,das alles.
Das die Klienten in den Wfbm nix verdienen,sei nur noch mal am Rande erwähnt.





Von nurhessen

„Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Das bedeutet insbesondere auch die Teilhabe am Arbeitsleben.
….
Die Werkstätten bieten Menschen, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können eine angemessene Beschäftigung. Sie fördern zudem den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Von Menschen mit Behinderung betriebene Geschäfte und Bistros – optische Zeugen der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung - dürfen nicht aus unserem Straßenbild verschwinden…“

Wieder mal Statements, die unbedingt zum Standardrepertoire eines jeden Bürgers gehören, oder: Klingt irgendwie bekannt. Vielleicht ein Plagiat aus irgendeinem SGB…? Verwahren möchte ich mich allerdings gegen das verniedlichende Bild des „Menschen mit Behinderung“, dessen „Leistungsfähigkeit“ sich optisch in von ihm „betriebene[n] Geschäfte[n] und Bistros“ widerspiegelt. Dieses Bild wird weder dem einen noch anderen Menschen mit Behinderung gerecht. Entweder kann er nur „Geschäfte und Bistros“ betreiben – aut nihil/oder nichts! Es gibt aber, wie wir wissen, Menschen mit Behinderung, die dies nicht können. Es gibt aber auch, wie wir wissen, Menschen mit Behinderung, denen „Geschäfte und Bistros“ zu betreiben, nicht ausreichen. Menschen mit Behinderung sind eben nicht alle gleich! Aber das zu verstehen, ist wohl allzu schwer!