Schulassistenz neu regeln
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: SoVD
Hannover (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen setzt sich vehement für eine inklusive Gesellschaft und damit auch für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ein. Dabei ist in vielen Fällen eine Schulassistenz notwendig, damit Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen können. Der Verband fordert, dass die Schulassistenz dringend neu geregelt werden muss.
"Leider ist gerade dieser Bereich gekennzeichnet von fehlenden gesetzlichen Regelungen. Das muss sich dringend ändern", findet der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer. "Momentan ist nicht geregelt, welche Qualifikation Schulassistenten mitbringen müssen. Deshalb ist es notwendig, dass bundeseinheitliche Standards geschaffen werden, die eine Mindestqualifikation festlegen", kritisiert Adolf Bauer. Zudem gebe es bei den Kindern unterschiedliche Bedürfnisse und somit seien auch entsprechende individuelle Kompetenzen erforderlich. Es müssten also auch regelmäßige Weiterbildungen stattfinden.
Dringenden Handlungsbedarf sieht der SoVD auch bei den Themen Finanzierung und Vergütung. Im Rahmen der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz liegen verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung auf dem Tisch. "Für uns ist aber klar, dass immer die Interessen und der Bedarf des betroffenen Kindes im Mittelpunkt stehen", betont der Landesvorsitzende. Außerdem müssten Eltern bei der Antragstellung von dem derzeit hohen bürokratischen Aufwand entlastet werden. "Außerdem müssen Schulassistenten für ihre wichtige Arbeit gerecht und tariflich angemessen bezahlt werden", fordert Adolf Bauer.
Seine Forderung für eine Neuregelung hat der SoVD in einem Positionspapier zusammengefasst. Dies ist im Internet unter www.sovd-nds.de abrufbar.

Von Dagmar B
Esra hat geschrieben:
Zitat:
Es wird von der veralteten Annahme ausgegangen, dass Menschen mit Behindeurngen per se problemtasches Verhalten haben, ihr Verhalten anpassen müssen und sich selbststätig in einen bestehenden Verband integrieren müssen. Es geht nur um gar keine oder erzieherische Qualifikationen. Andere Bedarfe (etwa Assistenz, Grund- und Krankenpflege, Dolmetschung, Kommunikationsassistenz, psychologische Begleitung etc.) sind nicht vorgesehen. Es wird unterstellt, dass Bedarfe immer vorübergehend sind und per se entsprechende Ziele vereinbart - was u.a. zu kürzeren Genehmigungszeiträumen und unpassenden Zielsetzungen führen könnte.
Zitat Ende
Punkt 3.1 des Papiers hebelt meiner Ansicht nach SGB XII § 53 plus SGB XII 54 völlig aus.
Ihre Befürchtungen von unangemessenen Zielsetzungen teile ich,wenn perse davon ausgegangen werden soll , das das Ziel der Maßnahme ,so wie in Punkt 3.1 aufgeführt ,nur die Abschaffung der Maßnahme sein soll und nicht die erforderliche Unterstützung.
Von Esra
Der SoVD fordert einen Kooperationsvertrag zwischen Dienstleistern und Schule.
Das Positionspapier ist hier zu finden: https://www.sovd-nds.de/fileadmin/downloads/pdf/positionspapiere/2015_sovd_positionspapier_schulassistenz.pdf und ähnelt leider auch den Forderungen anderer Dienstleister.
Pauschalierungen führen zwangsläufig zur Diskriminierung von Menschen, die einen höheren Bedarf haben. Während Menschen mit einem möglicherweise geringeren Bedarf überversorgt sind. Insofern sind letztlich nur individuell bedarfsdeckende Nachteilsausgleiche sowohl passend für den Menschen als auch optimal von den Kosten her.
Es gibt z.B. in Goslar bereits einen Vertrag zwischen Schulen und Kostenträgern der Jugend- und Eingliederungshilfe (https://www.landkreis-goslar.de/media/custom/94_2044_1.PDF?1426062685), der ziemlich viele Probleme mit sich bringt. Zuallererst sind Schulbegleitungen individuelle Nachteilsausgleiche für einen Menschen. Bezahlt wird dieser Nachteilsausgleich durch Kostenträger. Die Interessen der Schule sind demgegenüber absolut nachrangig und sollten sich maximal auf ein Veto beschränken, wenn durch dieses Veto nicht die Beschulung des Menschen gefährdet wird. Stattdessen werden die Inhalte der Schulbegleitung durch die Schule mitbestimmt. Es werden massiv Daten erhoben und ausgetauscht zwischen Kostenträger, Schule und Dienstleister. Daneben gibt es viele weitere Probleme:
Es wird von der veralteten Annahme ausgegangen, dass Menschen mit Behindeurngen per se problemtasches Verhalten haben, ihr Verhalten anpassen müssen und sich selbststätig in einen bestehenden Verband integrieren müssen. Es geht nur um gar keine oder erzieherische Qualifikationen. Andere Bedarfe (etwa Assistenz, Grund- und Krankenpflege, Dolmetschung, Kommunikationsassistenz, psychologische Begleitung etc.) sind nicht vorgesehen. Es wird unterstellt, dass Bedarfe immer vorübergehend sind und per se entsprechende Ziele vereinbart - was u.a. zu kürzeren Genehmigungszeiträumen und unpassenden Zielsetzungen führen könnte. Die Familien werden weitgehend entmündigt was die Datenerhebung, -weitergabe, Personalauswahl und Inhalte der Begleitung angeht. Es sind keine Einarbeitungszeiten in der Familie, bei Therapeuten und Ärzten oder der Austausch zwischen Familien und Begleiter vorgesehen - das fehlt auch in den Forderungen des SoVD. Durch die Pflichten des Dienstleisters gegenüber dem Kostenträger ebenso wie gegenüber der Schule, kann der Schulbegleiter keine Vertrauensstellung gegenüber dem Kind und der Familie haben bzw. ist jedes Vertrauensverhältnis überlagert durch diese Pflichten. Dabei ist ein Vertrauensverhältnis gerade gegenüber jemanden, der so massiv im Privatleben der Menschen und ihrer Familien ist und so viel Verantwortung übernimmt, eigentlich Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Schon deshalb bin ich gegen den vom SoVD gefodertern Kooperationsvertrag mit den Schulen.
Den Wunsch, die Assistenzen in das Lehrer(-Erwachsenen-)kollegium zu integrieren, sehe ist skeptisch. Reden die Assistenzen von erwachsenen Assistenznehmern unter Ausschluss des Assistenznehmers mit dessen Arbeitgeber, Arzt, Sachbearbeiter o.ä.? Vielmehr sollten Pädaogen prinzipiell mit Ihren Schülern und deren Eltern auf Augenhöhe agieren und diese einbeziehen. Bei Assistenzen mit tatsächlich schulisch-pädagogischen Aufgaben (was ein Widerspruch zur Kostenträgerschaft durch die Kostenträger des SGB ist, wie entsprechende Gerichtsurteile zeigen) ist eine solche Forderung sicherlich sinnvoll.
Sicher braucht nicht jeder Schüler, der irgendeinen erhöhten Personalbedarf hat, einen 1:1-Schlüssel und es kommt sicher auch nicht bei jedem, darauf an, dass immer die gleiche Person anwesend ist. Aber es gibt genug, bei denen so etwas erforderlich ist. Durch Poollösungen, wie sied er SoVD ebenfalls fordert, dürfen diese Bedarfe nicht übergangen oder ihre Deckung erschwert werden! Und das Problem, dass mehrere Erwachsene im Klassenraum anwesend sind, sollte nicht durch Pools gelöst werden, sondern indem man die Diskriminierung, Menschen mit Behinderungen in Gruppen zusammenzufassen, unterlässt. Schon eine Verteilung der Schüler auf unterschiedliche Klassen des Jahrgangs würden das „Problem“ lösen. Abgesehen davon: Wenn ein Mensch diesen Personalbedarf hat, dann ist das Teil seines Lebens und es gehört zur Akzeptanz von Vielfalt dazu, auch diese Lebensweise zu akzeptieren.
Bürokratische Entlastung ja - Entmündigung nein! Zu oft wird bürokratische Entlastung als Entmündigung und das Übertragen persönlicher Rechte verstanden. Stattdessen sollte die Entlastung durch Menschenrechtsorientierung, Transparenz, individuell passende Leistungen etc. erreicht werden.
Zuletzt ein Zitat aus dem Positionspapier, das - zwar etwas aus dem Kontext gerissen - wohl die Stellung des Betroffenen aus Sicht des SoVD (der eigentlich eine Interessenvertretung der Betroffenen sein sollte) klarstellt: „Dabei ist sicherzustellen, dass der einzelfallbezogene Anspruch des Kindes Berücksicht