Schwerbehindertenvertretung stärken
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Richard Cassan
Berlin (kobinet) Im Herbst plant die Bundesregierung eine Reform der Schwerbehindertenvertretung (SBV). In einer gemeinsamen Erklärung stellten heute DGB, Sozial- und Behindertenverbände sowie die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung ihre Vorschläge für die kommende Reform vor. Neben erweiterten Rechten für die SBV wird eine höhere Ausgleichsabgabe für Unternehmen gefordert, die ihre Beschäftigungspflicht für Behinderte nicht erfüllen.
"Jedes vierte Unternehmen ignoriert die gesetzliche Beschäftigungspflicht komplett und hat keinen einzigen schwerbehinderten Mitarbeiter. Das zeigt, dass wir mehr Druck brauchen", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Derzeit beträgt die Ausgleichsabgabe für einen nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz maximal 290 Euro pro Monat. Das tue viele Unternehmen nicht weh, sie würden die Abgabe in Kauf nehmen, sagte Annelie Buntenbach. Sie fordert die Ausgleichsabgabe auf 750 Euro anzuheben, wenn die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung unter zwei Prozent liegt. Buntenbach ist sich sicher: "Wenn Arbeitgeber erst einmal feststellen, wieviel diese Mitarbeiter einzubringen haben, werden sie sich fragen, warum sie nicht längst auf die Idee gekommen sind Menschen mit Behinderung einzustellen."
