LVR Anlaufstelle zur Inklusion sucht Verstärkung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: LVR

Köln (kobinet) Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die LVR-Stabstelle Inklusion und Menschenrechte im Stab der LVR-Direktorin am Standort Köln-Deutz.

"Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,4 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. 'Qualität für Menschen' ist sein Leitgedanke. Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes", heißt es in der Stellenausschreibung.

Als LVR-Anlauf- und Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention ("Focal Point") steuert die Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte im Organisationsbereich der LVR-Direktorin zentral auf der Grundlage eines durch die politische Vertretung verabschiedeten Aktionsplans die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im LVR. Der LVR-Aktionsplan basiert auf einem Mainstreaming-Ansatz mit zwölf sogenannten Zielrichtungen. Diese berühren den LVR grundsätzlich in allen Aufgaben und Geschäftsbereichen. Die Planung, Durchführung und Überprüfung von einzelnen Maßnahmen ("Aktionen") erfolgt auf der Ebene des Verwaltungsvorstandes in jährlichen Zielvereinbarungszyklen zur strategischen Gesamtsteuerung des Verbandes.

Link zur Stellenausschreibung

Lesermeinungen zu “LVR Anlaufstelle zur Inklusion sucht Verstärkung” (2)

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen."

Was hat es bitte schön mit Inklusion zu tun, wenn die Tagesstruktur von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung in großen Werkstatt-Gruppen stattfindet, in denen diese Menschen unter sich bleiben (müssen)?
Und was hat es mit Inklusion zu tun, wenn der LVR seine Leistungen für diese Menschen an Einrichtungen bindet und mit Leistungstyp 25 an die Werkstätten ein Mehrfaches von dem zahlt, was andere Leistungsanbieter für dieselben Menschen nach Leistungstyp 24 erhalten - und zwar ohne den geringsten Spielraum. Da aufgrund des geringen Festbetrages keine Menschen mit hohem Betreuungsbedarf in den Tagesangeboten außerhalb von Werkstätten aufgenommen werden, besteht praktisch Werkstattzwang, denn Tagesförderstätten existieren in NRW nicht.

Und warum fragt der LVR bei hohem Betreuungs(!)bedarf nach dem Pflegegutachten?

Bedenklich ist auch folgende aktuelle schriftliche Darstellung des LVR (Zitat):

"Ist der behinderte Mensch mit dem Betreuungsschlüssel der Werkstatt nicht zu erreichen, ist nach der Rechtsprechung des BSG seine Eignung für eine Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen nicht gegeben (BSG, Urteil vom 29.06.1995 - 11 RAr 57/94). Maßstab für die Werkstattfähigkeit sind danach die konkreten Verhältnisse - etwa nach dem Personalschlüssel - in der jeweiligen Werkstatt."

Der LVR stützt sich im August 2015 also auf ein 20 Jahre altes Urteil, um einen hohen Betreuungsbedarf innerhalb einer Werkstatt nicht decken zu müssen - wohl wissend, dass "unterhalb" der Werkstatt keine Tagesstruktur existiert, die er selbst ausreichend finanziert, weil eben dieser LVR hier grundsätzlich nur nach Leistungstyp 24 zahlt!!!

Und heute lesen wir nun hier bei kobinet, dass der LVR sich für Inklusion in allen Lebensbereichen engagieren würde. Irgendwie passt das mit der Realität nicht zusammen . . .

Von nurhessen

Bin zwar nicht die explizit Berufene, über den LVR und Inklusion zu urteilen, habe aber einiges von Menschen, die sich mit diesem Thema ganz hervorragend auskennen, in kobinet- Lesermeinungen gelesen, so dass mir bei dieser Ausschreibung etwas mulmig wird! Aber: Vielleicht ist dies ja ein erster Ansatz, um Bewegung in den festgefahrenen Betrieb zu bekommen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt! Beste Grüße