Gewerkschaften und Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

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Bild: DGB

Berlin (kobinet) Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung in der 18. Legislaturperiode. Der DGB begrüßt ausdrücklich das geplante, sogenannte Bundesteilhabegesetz, welches aus der Reform hervorgehen soll. Der DGB ist der Überzeugung, dass das Reformvorhaben in dieser Legislatur auch tatsächlich umgesetzt werden muss, wird heute in einem Newsletter zur Arbeitsmarktpolitik (PDF herunterladen) betont.

Die Reform der Eingliederungshilfe müsse für die Zielgruppe nicht erwerbsfähige behinderte Menschen, die bislang im betreuten Wohnen (375.000 Personen) und in Werkstätten für behinderte Menschen (264.000 Personen) oder in Tagesförderstätten (26.000 Personen) Leistungen der Eingliederungshilfe durch das Sozialamt benötigen, ebenso zu deutlichen Teilhabeverbesserungen führen, wie für erwerbstätige Menschen mit Behinderung, die aufgrund der Kosten ihrer Behinderung diese Unterstützung in Anspruch nehmen.

Die Armutsgefährdung ist bei Menschen mit Behinderung deutlich höher. Insbesondere im erwerbsfähigen Alter steigt die Armutsgefährdung bei den Menschen mit Behinderung an und ist teilweise doppelt so hoch, wie bei den Menschen ohne Behinderung, heißt es weiter. Aus Sicht des DGB sollte eine Behinderung nicht arm machen und kein Grund für den Gang zum Sozialamt sein. Die Eingliederungshilfe sollte deshalb aus dem Fürsorgesystem Sozialhilfe herausgelöst werden und mit dem Bundesteilhabegesetz in das Recht für behinderte Menschen des SGB IX eingegliedert werden. Der Reformbedarf ergibt sich aus Sicht des DGB einerseits aus den laufenden Kostensteigerungen der für die Eingliederungshilfe zuständigen Kommunen, vor allem aber hinsichtlich der seit 2009 in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention.

Aus Sicht des DGB muss die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung vollständig garantiert und jedem Menschen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft möglich sein. In der Mitte der Gesellschaft heißt vor allem, dass separates Lernen, Wohnen und Arbeiten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung kurz- bis mittelfristig durch gemeinsames Lernen, Wohnen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung abgelöst werden.