Inklusionspreis in Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: NRW
Mühlheim/Ruhr (kobinet) Der Kölner Elternverein mittendrin e.V. ist heute mit dem Inklusionspreis von Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet worden. Der Verein erhielt in der Stadthalle Mülheim/Ruhr von Landessozialminister Guntram Schneider einen der drei Hauptpreise - nach dem Verein miteinander leben e.V., ebenfalls aus Köln, und dem Verein familienbande e.V. aus Kamen. Damit sind bei der erstmaligen Verleihung des Preises gleich drei Vereine aus der Zivilgesellschaft ausgezeichnet worden, allesamt gegründet von Menschen mit Behinderung, ihren Familien und Freunden.
Die Auswahl zeigt vor allem, dass die etablierten Anbieter sozialer Dienstleistungen von den Wohlfahrtsverbänden über die Kirchen bis zu den Kommunen in Sachen Inklusion noch großen Nachholbedarf haben. mittendrin-Vorsitzende Eva-Maria Thoms widmete die Auszeichnung der landesweiten Elternbewegung für Gemeinsames Lernen und deren Mitbegründerin Christa Roebke, die sich schon mehr als drei Jahrzehnte für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung eingesetzt hat. Christa Roebke ist Ende Mai bei einem Autounfall zusammen mit ihrem Mann Wolfgang und ihrem Sohn Ulli ums Leben gekommen.
"Sie hat uns durch ihr Beispiel die Kraft gegeben, uns im Kampf um die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht mit Halbheiten zufrieden zu geben und auch in schwierigen Phasen niemals aufzugeben." Mit dem mittendrin e.V. hat die Jury des Inklusionspreises überraschend einen Preisträger ausgewählt, der nicht schöne Bilder, sondern vorwiegend unbequeme Fragen produziert. Der Verein legt den Fokus seiner Arbeit auf die politische und praktische Durchsetzung des Rechts auf Inklusion, mittels Elternberatung und politischer Lobbytätigkeit.
Er tut dies um den Preis, dass die umfangreiche Arbeit nahezu vollständig ehrenamtlich geleistet werden muss - weil Stiftungen und öffentliche Geldgeber sich schwer tun, den selbstbewusst und nicht immer leise auftretenden Verein zu fördern. Der mittendrin e.V. hat in den neun Jahren seines Bestehens mit Kongressen, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit dazu beigetragen, dass die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zum politischen Thema geworden ist. Er hat in zahlreichen Fällen durch Beratung und Begleitung Eltern von Kindern mit Behinderung geholfen für ihre Kinder den Besuch einer allgemeinen Schule durchzusetzen. Und er hat gemeinsam mit den anderen Elternvereinen der Bewegung für Gemeinsames Lernen maßgeblich daran mitgewirkt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention mit ihrer Forderung nach inklusiver Bildung kein folgenloses Stück Papier geblieben ist.
Unna (kobinet) Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe gratulierte den Vereinen, die mit dem in diesem Jahr erstmalig verliehenen Preis ausgezeichnet wurden. In den drei Initiativen kämpften Eltern noch immer für die tatsächliche Inklusion ihrer Kinder. Das Recht ihrer Kinder auf ein gemeinsames Spielen, Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung werde noch immer durch die Bürokratie der Behörden boykottiert.
Die Preisträger sind allesamt Initiativen aus der Zivilgesellschaft, mithin keine Wohlfahrtsverbände, Kommunen oder Kirchen, hob der Abgeordnete aus Unna hervor: "Es sind die Betroffenen selbst und ihre Freunde, die die Entwicklung inklusiver Strukturen bis heute tragen. Die Anderen, deren Aufgabe das eigentlich wäre, haben starken Nachholbedarf. Es zeigt den Mut der Jury, dass unter den Preisträgern ein Elternverein ist, der sich nicht darauf beschränkt in Eigeninitiative beispielhafte lokale Inklusionsprojekte aufzubauen, sondern der sich zum Ziel gesetzt hat sich in die Politik einzumischen und die Verhältnisse zu verändern."
Der Preis ist mit 30.000 Euro dotiert. Die drei Initiativen wurden aus 200 Bewerbern gewählt.

Von nurhessen
Nachtrag zur Verdeutlichung: wenn „kein Nutzen“ vorhanden ist, den die Menschen mit Behinderung erbringen können, dann ist auch kein Interesse an ihnen vorhanden oder anders ausgedrückt: Das Recht auf Inklusion scheint direkt proportional zum Nutzen zu sein, den behinderte Menschen als Bringschuld für ihre Inklusion zu leisten haben.
Von nurhessen
Dass die wohlklingende Vokabel „Inklusion“ häufig hinter den Kulissen dann eben doch eine etwas andere Formulierung für den „Nutzen“ behinderter Menschen sein kann, beweist einmal mehr eine Äußerung des Staatssekretärs David Langner vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz:
Zitat:
"Die Beschäftigten von Integrationsfirmen zahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Somit finanziert sich das System der Integrationsfirmen gesamtgesellschaftlich selbst. Außerdem nehmen behinderte Menschen aktiv am Arbeitsleben teil und bringen sich mit ihren Leistungen ein".
Von nurhessen
Mir fällt bei den vielen Beispielen von „gelungener Inklusion“ auf: Hat sich jemand schon mal die Mühe gemacht, sich um den Begriff „Inklusion“ und die inflationäre Häufung dieser inzwischen abgedroschenen Phrase zu kümmern? Wie und in welchem Zusammenhang wird „Inklusion“ benutzt? Inklusion hat sich allmählich zu einen passe-partout entwickelt, mit dem man jeden mundtot machen kann, dabei scheinen wirtschaftliche Aspekte, wie unten erschreckend aufgeführt, die eigentliche Hauptrolle zu spielen. Aber: Hoch lebe die Inklusion! Einfach nur noch peinlich!
Von Gisela Maubach
Interessant hierzu übrigens der "Impulsvortrag im Rahmen der Braunschweiger Gespräche am 01.10.2013 - AG 5" vom ehemaligen Geschäftsführer der BAGüS Bernd Finke, der da heißt
"Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
Förderstätten oder Werkstätten?"
Da ist zum NRW-Modell als Überschrift zu lesen:
"Finanziell ist das Modell für die Träger der Sozialhilfe vorteilhaft."
Und weiter unter dieser Überschrift:
"Da alle Menschen in Werkstätten nach 20 Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wurden durch Kostenbeiträge Einnahmen von rund 20 Mio. € jährlich erzielt. Allerdings wird dieser Vorteil in Zukunft durch die Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund wegfallen, da die Renteneinkommen auf diese Leistungen angerechnet werden.
Weiterhin von Vorteil ist, dass der Berufsbildungsbereich für den Personenkreis von der Arbeitsverwaltung finanziert wird. Hierdurch entsteht eine finanzielle Entlastung für die Sozialhilfeträger.
Die Kosten der Tagessätze für den Personenkreis liegen in NRW nicht höher als die Tagessätze für Tagesförderstätten in anderen Bundesländern."
Und dann kommt auch wieder der Begriff Inklusion ins Spiel (Zitat):
"Die Beschäftigung von Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen innerhalb anerkannter Werkstätten trägt im hohen Maße zur Inklusion dieses Personenkreises bei."
Große Gruppen, in denen Schwerstbehinderte unter sich betreut werden, tragen also zur Inklusion bei, weil sie sich unter dem Dach einer Werkstatt befinden?
Mit dieser Definition sollte sich NRW auch selbst den Inklusionspreis verleihen!
Und unter der Überschrift "Verfahren in anderen Bundesländern" lesen wir dann auch noch:
"Mit der Frage der Übernahme des NRW-Modells beschäftigt sich zur Zeit die BAG der Freien Wohlfahrtspflege."
. . . damit dann auch die anderen Länder viele Inklusionspreise vergeben können . . .
Von nurhessen
Liebe Frau Maubach,
Ihr Zitat der Werkstatt Ihres Sohnes (am Montag, 7. September 2015 15:04) sollte eigentlich überall dort erscheinen, wo von „Inklusion“, Diskriminierung“ … die Rede ist:
„Wir sind weiterhin nicht bereit Ihren Sohn während seiner Pausen, gegen seinen Willen wach zu halten, wenn dieser durch sein Verhalten sehr deutlich macht, dass er sich ausruhen möchte. Wir werden weiterhin keinen unserer betreuten Mitarbeiter/innen gegen seinen Willen vom Schlaf während seiner Pausenzeiten abhalten. Wir sind der Ansicht, dass gerade betreute Mitarbeiter, auch im Hinblick auf die allgemein angestrebte Inklusion, ihre Pausen weitestgehend selber frei gestalten sollten."
Daher setze ich es ohne weiteren Kommentar einfach mal zum thread „Inklusionspreis in Nordrhein-Westfalen“. Möge die Worthülse „Inklusion“ bis zum nächsten Löschtermin eine Zeitlang dort mal überdauern. Nächstens werden wir wohl das Wort „Inklusion“ ohne jeden inhaltlichen Bezug auf jeder Einkaufstüte eines jeden Supermarkts oder Einkaufzentrums für Baubedarf prangen sehen. Die Absichten der Werkstatt, Ihrem Sohn den Mittagsschlaf zu „gönnen“, haben genau so viel mit „Inklusion“ gemein wie die Angebote eines Discounters mit diesem bald sinnleeren Begriff.
Von nurhessen
Nachtrag: Dr. Christa Roebke hätte wohl selbst diesen Preis in dem Sinn wie unten von Gisela Maubach kommentiert, angenommen oder nicht. Jedenfalls war sie eine der Ersten, oder die Erste, die es wagte, den Ausschluss von Behinderten in Schule und Gesellschaft mit der Bezeichnung "Menschenrechtsverletzung" zu belegen. Für diese Darstellung und den Ausdruck "Menschenrechtsverletzung" wurde sie von einer hochrangig besetzten Diskussionsveranstaltung ausgeschlossen. Man möge sich überlegen, ob dies heute nicht auch wieder möglich ist!
Von nurhessen
Mit einem lachenden und weinenden Auge gönne ich diesen Preis posthum der Vorkämpferin der wahrhaften Inklusion/Integration Frau Dr. Christa Roebke, ihrem Ehemann Wolfgang und dem Sohn Ullrich. Christa Roebke hätte zu den neuesten Entwicklungen in der deutschen Behindertenlandschaft noch einiges zu sagen gehabt! Danke
Von Gisela Maubach
Wäre es nicht einfacher, wenn das Land NRW gesetzliche Rahmenbedingungen für Inklusion schaffen würde . . . anstatt Inklusionspreise an die Zivilgesellschaft zu vergeben, die sich erst "in die Politik einmischen" muss, um dem Land zu zeigen, dass "die Verhältnisse verändert" werden müssen?
Als Angehörige eines Menschen, der per NRW-Landesgesetzgebung von Inklusion ausgeschlossen ist, klingt es zynisch, wenn eben dieses Land Inklusionspreise vergibt, während es selbst ganze Personengruppen von Inklusion ausgrenzt, so dass der Name Inklusionspreis eigentlich völlig fehl am Platz ist, weil das Land ja maximal nur Integration Einzelner zulässt.