Menschenrechtsverletzungen in Behinderteneinrichtung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Au am Inn (kobinet) Über haarsträubende Menschenrechtsverletzungen in einer Behinderteneinrichtung in Au am Inn berichtet der Bayerische Rundfunk. Dem Bericht von B5 aktuell zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen das Kinderheim "Haus Maria“ in Au am Inn wegen Freiheitsberaubung. Es sollen Genehmigungen für die geschlossene Unterbringung von geistig behinderten Kinder gefehlt haben und diese regelmäßig in ihr Zimmer eingesperrt worden sein.
"Die Einschlussprotokolle und Tagespläne, die dem Bayerischen Rundfunk vorliegen, erinnern eher an ein Gefängnis als an ein Kinderheim. Ein Novembertag im Leben eines Jungen beginnt beispielsweise damit, dass er morgens eine Stunde in sein Zimmer eingesperrt wird und alleine frühstückt", heißt es im Bericht von B5 aktuell. "Im handschriftlich ausgefüllten Protokoll heißt es über den Verlauf des Einschlusses: 'ruhig'. Der Grund: 'ELT'. Das steht für 'Einschluss laut Tagesplan'. 16 mal wird der Junge an diesem Tag eingesperrt, 16 mal mit dem 'Grund', dies sei sein Tagesplan. Er bekommt eine Brotzeit, Mittagessen, Abendessen alleine im Zimmer, schließlich erfolgt von 19.30 Uhr bis 6.10 Uhr der Nachteinschluss", heißt es im Bericht weiter, der zeigt, dass Zustände die als überwunden geglaubt sind, auch heute noch in Behinderteneinrichtungen vorkommen können.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Ergänzend darf man erwähnen dass es schon immer Verfehlungen in Einrichtungen gegeben hat. Früher bediente man sich sehr gern als Nachtmedizin zb. Chloralhydrat und wer es nicht freiwillig trinken wollte aus dem vollen Zahnputzbecher, dem wurde es mit den Händen auf dem Rücken fixiert und zugehaltener Nase dann verabreicht. Heute sind die Methoden etwas moderner geworden, denn die Medizin ist fortgeschrittener und man kann, ohne dass der Mensch es bemerkt, Präparate verabreichen, was man dann als medizinisch erforderlich begründet. Daher kann ich dem Beitrag von Frau Dagmar B. nur zustimmen.
Wolfgang Ritter
Von Dagmar B
Zitat:
Sehr geehrte Frau Dagmar B.,
bitte seien Sie so frei, uns den Begriff "chemische Freiheitseinschränkung" näher zu erläutern, wenn Sie ihn schon in ihrem Zitat der UN-Drucksache verwenden. Mir ist diese Terminologie gänzlich unbekannt
Gerne, möglicherweise ist Ihnen ja der Begriff Chemokeule geläufig?
Um was es geht,kann man im Link ganz gut nachlesen:
http://investigativ.welt.de/2013/03/03/strafanzeige-gegen-altenheim-wegen-ruhigstellung/
Vor rund einem Jahr hatten wir in der Welt am Sonntag berichtet: Schätzungsweise fast eine Viertelmillion Demenzkranker in Deutschland werden mit Medikamenten ruhiggestellt, weil völlig überforderte Altenpfleger sich nicht anders zu helfen wissen.....
Die Klägerin schreibt in ihrer Strafanzeige weiter, nicht nur ihre Mutter, sondern auch andere Heimbewohner seien vermutlich “medikamentös fixiert” worden. Das Heim sei personell deutlich unterbesetzt gewesen – was offenbar in vielen Altenheimen traurige Realität ist.
medikamentös fixiert = chemische Freiheitseinschränkung= medikamentöses Ruhigstellen ohne Einwilligung der Betroffenen Personen
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Herr Hellinger,
selbst ich unwissender Mensch verstehe auf Anhieb was mit dem Begriff "chemische Freiheitseinschränkung" gemeint sein könnte.
Wenn in gewissen Einrichtungen auf medikamentöse Hilfe gesetzt wird, egal zu welchem Zweck, dann sollten wir uns doch hier nicht an dem Begriff und dessen Erwähnung aufregen.
Wichtiger ist doch die Sache als Schande gegenüber unseren Kindern und nicht wie hier eine Leserin etwas anders bezeichnet.
Schönen Abend noch in die Runde.
Wolfgang Ritter
Von Arnd Hellinger
Sehr geehrte Frau Dagmar B.,
bitte seien Sie so frei, uns den Begriff "chemische Freiheitseinschränkung" näher zu erläutern, wenn Sie ihn schon in ihrem Zitat der UN-Drucksache verwenden. Mir ist diese Terminologie gänzlich unbekannt.
Herzlichen Dank vorab für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd Hellinger, Berlin
Von Dagmar B
Zitat:
"Weinen und jammern" während des Eingesperrtseins soll also Bestandteil von "deeskalierenden" Maßnahmen sein - oder wie darf das verstanden werden?
Dazu nochmal die abschließenden Bemerkungen:
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Artikel 15)
33.
Der Ausschuss ist tief besorgt darüber, dass der Vertragsstaat die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen, die Absonderung und andere schädliche Praktiken nicht als Folterhandlungen anerkennt. Er ist fernerhin besorgt über die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen, insbesondere bei Personen mit psychosozialen Behinderungen in Einrichtungen und älteren Menschen in Pflegeheimen.
34.
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, a) eine Überprüfung mit dem Ziel der offiziellen Abschaffung aller Praktiken vorzunehmen, die als Folterhandlungen angesehen werden; b) die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen in der Altenpflege und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu verbieten; c) Schadenersatzleistungen für die Opfer dieser Praktiken zu erwägen.
CRPD/C/DEU/CO/1 7
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch (Artikel¬ 16)
Von Gisela Maubach
Hinter dem Link zu diesem Bericht verbirgt sich folgendes Zitat:
"In den beschlagnahmten Akten offenbart sich der Heimalltag. Darin steht zu lesen, dass Kinder weinen und jammern, während sie eingesperrt in ihren Zimmern sitzen. Den Unterlagen aus dem Jahr 2012 zufolge ist es vorgesehen, dass einzelne Heimbewohner bis zu 22 beziehungsweise bis zu 24 Stunden am Tag ins Einzelzimmer gesperrt werden können. Einschlüsse zur "Struktur" oder "laut Tagesplan" streitet das Heim nicht ab. Nach eigenen Angaben konnten aber alle "deeskalierenden Maßnahmen" mittlerweile um etwa die Hälfte reduziert werden. Die Geschäftsleitung spricht von einem "präventiven" Vorgehen und bezeichnet das Einsperren in einer schriftlichen Stellungnahme als "Pausezeiten".
"Regelmäßige Pausezeiten, während des Tages im eigenen Zimmer dienen der Beruhigung, Entspannung und Erholung des Kindes bei Überforderung, Reizüberflutung, Unruhezuständen und leichten aggressiven Anfällen."
Stellungnahme Franziskushaus Au am Inn
Das Heim fühlt sich im Recht. Die Kinder seien geistig schwer behindert, . . . "
Soweit das Zitat aus dem Bericht.
Geistig schwer behinderte Kinder brauchen also "Pausezeiten", in denen sie (ohne Betreuungspersonal zu binden!) sich selbst überlassen sind ???
Es scheint in Mode zu kommen, dass das Wort "Pause" missbraucht wird, wenn das Betreuungspersonal fehlt, um sich mit geistig schwer behinderten Menschen zu beschäftigen.
"Weinen und jammern" während des Eingesperrtseins soll also Bestandteil von "deeskalierenden" Maßnahmen sein - oder wie darf das verstanden werden?
Von Dagmar B
Hallo MLinhuber
Ich weiß jetzt nicht,wo sie Agressivität bei meinem Kommentar rauslesen.
Die Dokumente über die Verwahrung und Isolierung der Kinder liegen ja vor.
Insoweit war meine Frage ,ob sie diese Folter für gerechtfertigt halten , weil die Kinder agressiv sind.
Meiner Ansicht nach ist sowas nicht grechtfertigt ,und es ist auch nicht dadurch zu entschuldigen ,das es leichteren Fällen nicht in der Form an den Kragen geht.
Die Frage ist doch im Grunde immer die gleiche,ob die Menschenrechte von weniger pflegeleichten ,bzw. betreuungsintensiven Kindern oder erwachsenen Personen mit Behinderung die gleiche Relevanz haben ,wie von den einfachen Fällen.
Offensichtlich nicht.
Da liegt ja nun die Agressivität nicht bei mir,sondern dort,wo Menschen isoliert und gefoltert werden.
Und natürlich überall da,wo die Vorgehensweise abgenickt wird,auch zur eigenen Vorteilsnahme.
Von MLinhuber
Hallo Dagmar,
Warum gleich so aggressiv? Ich wollte nur die Informationen ergänzen und dazu schreiben, wie der aktuelle Stand ist.
Niemand hier weiß tatsächlich was in der speziellen Gruppe passiert ist. Auch ich nicht, das habe ich auch betont. Die Vorwürfe und Ermittlungen beziehen sich auch nur auf einen Teilbereich (ich glaube das ist sogar nur eine Gruppe).
Die Bereiche, die ich kenne (Schule, HPT, "normale" Heimgruppen) haben diese Kritik nicht verdient, meine Tochter geht gerne hin und die kann durchaus sehr deutlich machen, wenn sie sich dort nicht wohlfühlen würde.
So finde ich es nur fair, dass auch diese Sicht hier mit veröffentlicht wird. Die Anschuldigungen bleiben ja auch meist noch Jahre im Netz auffindbar.
Von Dagmar B
Hallo MLinhuber
Auch wenn Ihrer Meinung nach der Bericht tendenziös ist,bleiben die Inhalte identisch.
Es wird davon berichtet,das Kinder dauerhaft nach "Tagesplan" isoliert und weggesperrt werden,über Nächte hinweg und den größten Teil des Tages.(Nachgewiesen mit den Protokollen)
Wollen Sie das rechtfertigen,weil die Kinder agressiv sind?Möglicherweise sind die Kinder agressiv ,weil sie die ganze Zeit so behandelt werden?
Ich finde nicht das es sich dabei um falsche Sau handelt,die durchs Dorf getrieben wird.
Vielmehr ist doch bedenklich,das trotz dem Nachweis der Folter das Verfahren eingestellt werden soll.
Armselig : (
Von MLinhuber
Meine Tochter wird in einem anderem Bereich, aber derselben Einrichtung betreut.
Der Bericht des BR ist in meinen Augen unnötig tendenziös: "Hinter dicken Klostermauern, die selbst im Sommer die Hitze verschlucken, liegt das Kinderheim Haus Maria." ... das hat ja wohl wenig mit der Pädagogik zu tun. Das "Kastenbett" ist eine Grafik, kein Foto aus der Einrichtung!
Die Ermittlungen sind jetzt (OVB - Mühldorfer Anzeiger vom 19.09.2015) erneut und nach derzeitigem Stand "weitgehend" eingestellt worden. 2012 und jetzt hat ein und derselbe ehemalige Mitarbeiter (dem nach der Probezeit gekündigt wurde) mehrfach Anzeige erstattet. Übrigens auch (erfolglos) gegen die Gemeinde Gars. Bei einem anderen ehemaligen Arbeitgeber hatte er Hausverbot. Nur um mal alle Seiten darzustellen.
In dem betroffenen Bereich werden tatsächlich sehr schwierige, z. T. wohl sehr aggressive Kinder betreut, aber ich kenne diese Gruppe nicht aus eigener Erfahrung, deshalb möchte ich dazu nicht mehr sagen.
Leider helfen solche Artikel niemandem - der Vorwurf ist im konkreten Fall wohl nicht haltbar, wieder eine falsche Sau durchs Dorf getrieben. Für die Einrichtung und die Mitarbeiter fatal, für jeden der das liest ein weiterer Grund für ein "na also, alles halb so wild, wie immer". Den nächsten (vielleicht tatsächlichen?) Skandal nimmt man dann gleich gar nciht als solchen wahr ...
Von Inge Rosenberger
es kann sich kaum jemand vorstellen, welche bürokratischen Hürden von Seiten der Verwaltungen aufgebaut werden, um Leistungen "unabhängig von ihrem jeweiligen hohen oder höchsten Pflegebedarf und Art und Umfang der Behinderung" zu verhindern.
Von Dr. Theben
@nurhessen
da haben Sie aber soetwas von Recht...
Herzliche Grüße
Dr. Theben
Von nurhessen
Sehr geehrter Herr Dr. Theben,
da kann ich Ihnen nur zustimmen; DAHEIM STATT IM HEIM ist allen Menschen mit Behinderung unabhängig von ihrem jeweiligen hohen oder höchsten Pflegebedarf und Art und Umfang der Behinderung zu gewähren! Anfügen möchte ich jedoch noch, dass auch DAHEIM die jeweilige Eingliederungshilfe personen- und bedarfsorientiert gewährt werden muss.
Grüße
Von Dr. Theben
Jedenfalls ist dieswer Beitrag ein weiteres Argument für die Erweiterung des sog. Heimkinderfonds auf Menschen mit Behinderungen und für die nach wie vor aktuelle Kampagne DAHEIM STATT IM HEIM!
Grüße
Dr. Martin Theben
Von nurhessen
Was mich an der Schilderung dieser menschenrechtsverleztenden Zuständen etwas stört ist ein „Nebenschauplatz“ im Zitat von – wenn ich’s richtig gelesen habe, Prof. Jörg Maywald:
„..Weil Eltern - es geht um sehr belastende Familienverhältnisse - auch manchmal nicht mehr das beste Interesse ihres Kindes im Blick haben…“
Dann stellt sich doch auch automatisch die Frage, wie kommt es dazu, dass unsere Wohlstandsgesellschaft es zulässt, dass „Eltern manchmal nicht mehr das beste Interesse im Blick haben“!
Sehen wir doch mal konkret an Beispielen (Familie Maubach), wie Eltern zermürbt, kaputtgemacht, im Innersten zerstört werden, wenn sie das „beste Interesse ihres Kindes im Blick haben“…
Von Dagmar B
Zitat:
......dass Zustände die als überwunden geglaubt sind, auch heute noch in Behinderteneinrichtungen vorkommen können.......
Das die "Zustände" nicht überwunden sind ,ist hinlänglich bekannt, spätestens seit der Studie zur Situation von behinderten Frauen.
Vor allem,das es nicht nur um die deutlich abgespeckte Version von sexuellem Mißbrauch geht, die dann dauerhaft durch die Medien geistert , sondern um alle Formen von Gewalt gegen behinderte Menschen.
Laut Studie waren fast 50 % der Befragten von Gewalt betroffen.
Wer da jetzt auf die Idee gekommen ist , diese Zustände wären überwunden,ist mir völlig schleierhaft.....
http://www.br.de/nachrichten/au-franziskushaus-kinderheim-ermittlungen-100.html
Zitat:
Rechtslage öffnet "Missbrauch Tür und Tor"
Eine ganze Reihe von Experten und Verbandsvertretern ist über die Rechtslage sehr besorgt, wonach nur die Zustimmung der Eltern notwendig ist, um ein Kind im Heim zu fixieren oder ins Zimmer zu sperren. Professor Jörg Maywald von der National Coalition Deutschland, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einsetzt, warnt vor einer Grauzone, in der niemand mehr die Interessen des Kindes im Blick habe, nicht einmal mehr ein Gericht.
"Das öffnet natürlich auch Missbrauch Tür und Tor. Weil Eltern - es geht um sehr belastende Familienverhältnisse - auch manchmal nicht mehr das beste Interesse ihres Kindes im Blick haben und auch Einrichtungen haben ja Eigeninteressen im Sinne eines guten Funktionierens."
Professor Jörg Maywald, National Coalition Deutschland
Auch Franz Kurzmeier hatte die Aufgabe, Kinder in ihre Zimmer zu sperren. 2012 hat er ein halbes Jahr lang im Haus Maria gearbeitet, das zum Franziskushaus im oberbayerischen Au am Inn gehört.
Einzelne Kinder haben im sogenannten Kastenbett geschlafen, berichtet er: einem käfigartigen Holzverschlag mit Luftlöchern
Ein Mädchen zum Beispiel war von 19.30 Uhr bis 6.30 Uhr in das Kastenbett eingesperrt. Das ist für mich so lange OK, so lange das Kind jederzeit raus kann. Aber da ist halt dagegen gepoltert worden, weil das Kind raus wollte und nicht können hat! Mir sind erhebliche Zweifel gekommen, ob das alles so sein kann und deshalb habe ich Anzeige erstattet."
Franz Kurzmeier, Heilerziehungspflegehelfer
Das "Kastenbett " ,eine Holzkiste mit Löchern , kann man im Link besichtigen.
Von Inge Rosenberger
Hinter der vorgehaltenen Hand hört man immer wieder, dass sich die Einrichtungsträger diese Maßnahmen nach mündlichen Aussprachen auch von den Eltern bestätigen und "bewilligen" lassen. Ansonsten wäre das (erwachsene) Kind in der Einrichtung nicht mehr tragbar...