Auch Autos von Schwerbehinderten dürfen abgeschleppt werden

Veröffentlicht am von Harald Reutershahn

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Bild: omp

Köln (kobinet) Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Oktober 2015 darf ein Auto, das im Halteverbot abgestellt wurde, auch dann abgeschleppt werden, wenn der blaue Parkausweis für Behinderte ausliegt (Az.: 20 K 5858/14).

Eine Rollstuhlfahrerin hatte gegen die Stadt Köln geklagt. Sie hatte ihr Auto im Zielbereich des Köln-Marathons geparkt, wo Parkverbot-Schilder aufgestellt waren. Das Ordnungsamt ließ das Fahrzeug daraufhin abschleppen. Das Gericht hielt diese Maßnahme für rechtens.