Ja, sicher

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

UN-Flagge mit Konvention
UN-Flagge mit Konvention
Bild: BIZEPS

Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz zum Artikel "Ja, aber"

Hollenbach (kobinet) Haben die Politiker überhaupt noch den Spielraum, den sie uns gegenüber vorgeben? Oder verstellt man uns den Blick?

Die Fakten:

Artikel 4 BRK besagt, dass alle gesetzliche Änderungen BRK-gerecht sein müssen.
Artikel 12 BRK besagt, dass Menschen mit Behinderungen Eigentum besitzen oder erben können und dass ihnen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.
Artikel 1 Abs. 3 GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Der nachfolgende Art. 3 ist eines der Grundrechte

Art. 3 Abs.3. Satz 2 GG: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Anwendung des Art. 3, Abs.3, Satz 2 erläuterte uns das Bundessozialgericht am 10.10.2014 unter dem Az.: 1 BvR 856/13: "Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen."

Im Artikel 1 Absatz 7 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom 26.06.2013 wurde festgelegt:

"Der Übergang der Unterhaltsansprüche der leistungsberechtigten Person gegenüber ihrem Ehegatten, ihrem Lebenspartner, ihren Kindern oder ihren Eltern nach § 94 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bedeutet eine unbillige Härte nach § 94 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist der leistungsberechtigten Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen nach § 19 Absatz 3, § 87 Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht zuzumuten. Der Einsatz des Vermögens der leistungsberechtigten Person und ihres nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners nach § 19 Absatz 3, § 90 Absatz 3 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch stellt eine Härte dar."

Ein contergangeschädigter Mensch darf also nicht enteignet werden, ein gelähmter Mensch schon? Es liegt auf der Hand, dass Deutschland bei einer anderen Lösung wegen der Verletzung des Artikels 4 BRK an den Pranger gestellt worden wäre. Uns dagegen wird erzählt, die "unzumutbare Härte" wäre eine Folge der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Grünenthal-Opfern.

Ich frage mich, warum wir solche billigen Ausreden einfach hinnehmen. Ist es dann nicht an uns, dieses Verhalten der Abgeordneten als gesetzes- und verfassungswidrig zu brandmarken? Wäre Deutschland nicht durch den Art. 4 BRK in der Pflicht, wir wären vermutlich mit einer Billig-Umsetzung abgespeist worden. Dem jedoch ist jedoch ein Riegel vorgeschoben. Wenn Deutschland ein Gesetz erlässt, dann muss es BRK-konform sein. Und deswegen haben wir auch im Jahre Sechs der BRK-Zeitrechnung noch immer kein Gesetz.

In Deutschland ist vieles möglich: wir konnten unsere Banken retten, wir konnten über Nacht aus der Nutzung der Kernenergie aussteigen. Wir können eine Million Flüchtlinge nahezu aus dem Stand finanzieren. Aber die Umsetzung der Konvention würde Deutschland zu viel Geld kosten. Seit dem 1.12.2011 haben wir laut dem ForseA-Zähler alleine für die Überprüfung von Einkommen und Vermögen 1,88 Milliarden € zum Fenster rausgeworfen. Soviel ist es unserem Staat wert, Bürgerinnen und Bürger derart abzuschrecken, dass sie ihre gesetzlich verbürgten Rechte nicht in Anspruch nehmen.

Die beiden Vereine MMB e.V. und ForseA e.V. versuchen derzeit mit Unterstützung von weiteren Vereinen, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in die Öffentlichkeit zu tragen. Beide Vereine rätseln, warum dies so schwer ist. Lassen wir uns nicht einreden, dass der Beschluss nur im Zusammenhang mit dem Fall zu sehen ist. Nein. Man kann davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht bewusst so formuliert hat, damit diese Auslegung für alle Verstöße gegen den Artikel 3 GG Gültigkeit besitzt.

Erklärung der des MMB e.V., des ForseA e.V. sowie weiterer elf Vereine

Lesermeinungen zu “Ja, sicher” (95)

Von Sven Drebes

Hallo,

mal etwas zum Thema "Erfolgswahrscheinlichkeit / Aussichtslosigkeit von Petitionen":

Zuerst mal kann man zwei Strategien verfolgen: Qualität oder Masse. Wählt man "Qualität", schreibt man einfach einen Brief mit seinem Anliegen an das zuständige Ministeriun oder Amt und hofft, auf offene Ohren zu stoßen. Der Aufwand beschränkt sich auf den Briefwechsel.
Die Strategie "Masse" folgt auch in Zeiten von Change.org & Co dem Prinzipien der guten alten Unterschriftensammlung. Der Aufwand ist immer recht groß, ob man Erfolg damit hat, hängt aber weniger davon ab, ob 1.000, 10.000 oder 1.000.000 Menschen unterschreiben, sondern eher davon, ob das Anliegen überzeugt oder in die Agenda passt. Selbst wenn 5 Millionen für die Abschaffung aller Steuern oder Tempo 70 auf allen Autobahnen unterschreiben, würde das nie umgesetzt.

Die Petitionsausschüsse der Parlamente ticken im Grunde ähnlich, nur das Verfahren ist formalisierter. Es ist zumindest beim Bundestag aber weder so, dass alle Petenten, deren Anliegen x Mitzeichner hat, noch so, dass nur Petitionen mit x Mitzeichnern angehört oder ernst genommen werden.

Es ist also genauso unsinnig, nur auf die Zahl der Unterstützer zu schielen wie nichts zu tun, weil man glaubt, als Einzelner / kleine Gruppe ohnehin nicht gehört zu werden.

Einen schönen Sonntag wünscht
Sven Drebes

Von Lesebrille

@Frau Maubach: Danke. Da ich keinen echten Trost weiss und Schwafeleien nicht mag, bleibt mir nur Ihnen alle erdenkliche Unerstützung wie auch einen Sieg auf ganzer Strecke zu wünschen.

Von Gisela Maubach

@ Lesebrille

Danke für die Klarstellung!

Abgesehen von der Aussichtslosigkeit (wie Herr Bartz bereits erklärt hatte) fehlt mir neben dem Rechtsstreit und der Pflege und Betreuung meines Sohnes auch die Zeit, zusätzlich noch eine Petition auf den Weg zu bringen.

Momentan habe ich die Wahl zwischen Pest und Cholera - also ob mein geistig schwerstbehinderter Sohn aus Langweile weiterhin in der Werkstatt schläft (und wir zu Hause dann schlaflose Nächte haben) oder ob ich die Betreuung rund um die Uhr selbst übernehme.

Am 29. Mai hatte ich innerhalb einer E-Mail an den LVR folgendes geschrieben:

" . . . hat bis nach 6 Uhr morgens noch Anfälle gehabt.
Zwischendurch hatte ich noch der Busfahrerin gemailt, dass . . . heute nicht zur Werkstatt mitfahren kann. Ich selbst habe mich irgendwann zwischen 6 und 7 Uhr in den Schlaf geheult und wurde durch . . . um 9:20 Uhr geweckt. Er hat ein paar Blutflecken auf dem Schlafanzug, obwohl nicht erkennbar ist, woher sie kommen."

Vielleicht ist nachvollziehbar, warum ich bis zur Ermöglichung einer besseren Tagesstruktur die Selbstbetreuung als das kleinere Übel betrachte, denn seit der Schlaf jetzt regelmäßig nur nachts stattfindet, hat sich auch die Anfallssituation deutlich (!) verbessert.

Auch wenn eine eigene Petition für mich in dieser Situation ausscheidet - besten Dank für das Angebot der Unterstützung!

Von Lesebrille

Sehr geehrte Frau Maubach,
Ihre Beiträge sind mir wohlbekannt. Mein Beitrag ging primär auf den vorangegangenen von Herrn Bartz ein.

Es tut mir leid, dass ich dass ich den Abstand zwischen meinem Willen, ebenfalls zu unterschreiben, wie auch meine Begründung dazu, zu wenig von meinem Kommentar auf "nurhessen" getrennt habe. Dort steht ebenfalls "Partikularinteressen" in äusserst negativer Konnotation.

Meine Unterschrift hätte ich nicht allein im Bezug auf Ihre Situation geleistet, sondern vielmehr weil ich weiss, dass Sie sich in grosser Gesellschaft befinden und ich denke, dass nicht nur behinderte Kinder ein Recht auf Entfaltung haben, sondern auch Eltern kein "Lebenslänglich" bekommen dürfen, mit allen Folgen. Und weil ich nicht zuletzt auch in die Zukunft denke; und da wird es enorm eng für behindertes Leben, wenn auf der anderen Seite alles Erdenkliche für dessen Nichtentstehung getan wird.

Es tut mir leid, wenn ich Sie damit verletzt haben sollte oder Ihnen das zu wenig ist. Ich dachte, es genüge.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916


Allen Verfechtern wären diese Seiten dringend zu empfehlen, denn vielleicht begreifen vereinzelte dann mal, welchen Holzweg sie beschreiten und uns hier etwas aufzeigen, was gar nicht dem entspricht, was manche hier behaupten, wenn man richtig liest.


Zitat:

Gleiche Freiheit im Verhältnis zwischen Privaten:
Artikel 3 Abs. 3 GG als unterschätzte
Verfassungsnorm
Robert Uerpmann-Wittzack*

http://www.zaoerv.de/68_2008/68_2008_2_a_359_370.pdf

Wenn man diese 12 Seiten gelesen hat, dann sollte vielleicht auch manch einzelnem Kommentator verständlich sein, warum man ein neues BGG schaffen möchte und dass bestimmt auch kommen wird.

Wolfgang Ritter

Von Gisela Maubach

Zur Erklärung noch:

Ich habe keine - und werde auch keine - eigene Petition einreichen.

Ich kämpfe gerade ganz allein auf dem Rechtsweg gegen die indirekte Einrichtungspflicht, die hier in NRW durch die "Leistungstypen" 24 und 25 einzementiert ist (wonach innerhalb von Werkstätten sehr viel mehr gezahlt wird als außerhalb von Werkstätten) und die der LVR wie folgt rechtfertigt:

"Neben den gesetzlichen Bestimmungen des SGB XII sind Grundlage für die Erfüllung der Aufgabe der Sozialhilfe durch Einrichtungen und Dienste die Leistungs-, Prüfungs- und Entgeltvereinbarungen, die der Träger der Sozialhilfe gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII mit Einrichtungen und Diensten als Leistungserbringern auf der Grundlage der in dem jeweiligen Landesrahmenvertrag gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII vorgenommenen abstrakten Leistungsbeschreibungen abschließt. Daneben besteht zwischen der Einrichtung und dem Leistungsberechtigten ein zivilrechtlicher Vertrag über die Erbringung von Betreuungsleistungen."

Eine persönliche Assistenz wird für den Personenkreis, der nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sprechen, also gar nicht erst vorgesehen, so dass derartige Angebote auch nicht existieren.

Die Vergütungspauschalen (§ 79 SGB XII) machen's möglich . . . und meiner Meinung nach gehört die Pauschalierung der Bedarfe dieser Menschen mit Behinderung nach ganz oben auf die Liste der Forderungen!

Von Gisela Maubach

@ Lesebrille

Da Sie völlig an den Inhalten meines Leserbriefes vorbei-reden bzw. -schreiben, möchte ich darauf nicht näher eingehen.

Nur soviel:

Der Begriff "Partikularinteressen" stammt von Gerhard Bartz:

http://www.forsea.de/aktuelles/Vorfahrt%20fuer%20Partikularinteressen.pdf

Wenn Sie meinen Beitrag richtig gelesen hätten, wäre Ihnen das sicherlich aufgefallen.

Von Lesebrille

Sehr geehrte Frau Maubach, auch meiner Unterschrift dürfen Sie sich sicher sein! Ich kann mich noch an den Spruch meiner Mutter: "Ich will, dass du selbständig wirst, damit Du nicht, wenn ich sterbe, ins Heim musst." Erst viele Jahre später wurde mir klar, dass meine Mutter damals davon ausging, dass ich bis zu ihrem Tode bei ihr wohnen würde. Tatsächlich zog ich schon vor Jahrzehnten aus.

Ich möchte nicht, dass Mütter (seltener auch Väter) ihr eigenes Leben aufgeben müssen, um ihre Töchter und Söhne lebenslang zu pflegen. Dass sich die Politik bisher darauf verlässt, halte ich für gefährlich. Nicht nur, dass Eltern bis zum Anschlag in Arbeit stecken und oft armutsgefährdet sind, ich glaube auch, dass die Zustimmung für Pränatest & Co. in der Bevölkerung auch mit der eigenen Lebensaussicht von Eltern zu tun hat.

Ich weiss nicht, ob Ihre Petition aussichtsreich ist, oder nicht. Gestern unterschrieb ich aber eine Petition, bei der es lediglich um das Wohl eines einzigen Menschen ging, der 94jährigen Käthe, wie es auf Change.org steht, und sie hat knappe 73.500 Unterschriften!

Wer im übrigen, wie es in einem anderen Beitrag steht, von "Partikularinteressen" spricht, sollte sich überlegen, ob die Wortwahl zielführend ist. Genaugenommen haben wir behinderten Menschen bzw. unsere Angehörigen alle Partikularinteressen, die wir gegen eine knapp 90 %ige (noch) nichtbetroffene Mehrheit durchsetzen wollen. Dennoch ist damit auch dem Gemeinwohl gedient. Wer also diesen Begriff bemüht, muss wissen, dass er uns damit ins Glashaus setzt... .

Die Petition von Grosch/Krauthausen zu torpedieren, halte ich für das Dümmste, das wir tun können. Hören wir doch bitte auf, von "die" und "wir", von "Gross" und "Klein" zu reden. Die Einzigen, die wir damit schädigen, sind wir selbst. Und ja, "Krümel06", das erfreut dann mit Sicherheit Dritte!

Von Krümel06

Zur Zeit drehen die bei Kombinet alle am Rad .Die streiten sich wie die Kesselflicker,was nur den Gegnern „für ein gutes Teilhabegesetz“ von CDU und SPD hilft.
Ich warte jetzt nur noch darauf ,daß jede Behinderungsart ihre eigne Petition macht,da nimmt uns niemand mehr ernst.
Wir wollen ein Teilhabegesetz für“ alle Menschen mit Behinderung“nicht nur für die,die Assistenzpflege in Anspruch nehmen und dieses fordern wir nicht als Bittsteller ein.Und Herrn Grosch und Herrn Krauthausen möchte ich noch einen Auspruch von Friedrich Schiller mit auf den Weg geben ,der lautet “Die Großen hören auf zu herrschen wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!
Lesen sie zwischen den Zeilen.

Von Gerhard Bartz

Sehr geehrte Frau Maubach,

eine eigene Petition erachte ich als aussichtslos. Ich kenne viele Petitionen, die aus purer Verzweiflung gestartet wurden und selten 1000 Mitunterzeichner erreicht haben. Wenn Sie die Petition nicht vor dem Petitionsausschuss verteidigen können, und das geht erst ab 50.000, geht die in der Schwemme der Eingaben unter. Heute habe ich eine per FB und Mitgliederrundschreiben beworben, Die hatte zu Wochenbeginn ca. 50 und heute noch keine 400. Und am 11.11. läuft sie bereits ab.

Sie können es probieren, ich unterschreibe mit, dann sind wir schon zwei :-)

Es kommt so, wie ich es im Aufsatz beschrieben habe. die Lauten kommen weiter, die anderen eben nicht. ForseA versucht nach Kräften, das Fähnchen der anderen oben zu halten.

Das alles führt jedoch nicht dazu, dass ich die Petition von Grosch/Krauthausen torpedieren werde. Im Gegenteil. Schade nur, dass dieser Zug ohne uns abgefahren ist.

Aber wie ich schon geschrieben habe: Durch den Artikel 4 der BRK kann ein Gesetz, das uns zurücklässt, nicht Gesetz werden. Das ist unser Reserve-Fallschirm. Der Hauptschirm ist die Interpretation des Artikels 3 durch das Bundesverfassungsgericht.

Von Gisela Maubach

Lieber Herr Bartz,

aufgrund extremer Belastetheit habe ich leider keine Zeit, ausführlicher Stellung zu nehmen, aber ich finde es passend, hier nochmal Ihren folgenden Beitrag nach oben zu holen, in dem Sie geschrieben haben (Zitat):

„Übrig bleibt in der öffentlichen Diskussion als zentrales Element der Forderungen die Aufgabe der Einkommens und Vermögensanrechnung. Deren Protagonisten haben eigenes Einkommen, sind jung, wollen Familien gründen und was vom Leben haben. Diese sind im bisherigen Konzert der Forderungen am deutlichsten herauszuhören gewesen. Sollte sich deren nachvollziehbare Forderung ganz oder in großen Teilen erfüllen, wird der Forderungschor deutlich schwächer daherkommen. Das ist die Befürchtung aller, die es heute schon sehr schwer haben, sich gegen die geschulte und kampferprobte Phalanx der Kostenträger durchzusetzen. Das sind behinderte, oft auch schwerstmehrfachbehinderte Personen, darunter Kinder, deren Eltern ihr ganzes Leben für ihre Nachkommen gesorgt und gekämpft haben.“

Und außerdem haben Sie noch erklärt:

„Nachdem die Forderungen der agilen, lauten Menschen mit Behinderungen erfüllt sind, lehnt sich die Politik zurück. Weitere Verbesserungen rücken wieder in weite Ferne. Denn das größte Protestpotenzial ist dann von der Straße. Die Verlierer bleiben beispielsweise schwerstmehrfachbehinderte Kinder und ihre Eltern“ . . .

http://www.forsea.de/aktuelles/Vorfahrt%20fuer%20Partikularinteressen.pdf

Hat sich Ihre Sichtweise jetzt dahingehend verändert, dass die schwerstmehrfachbehinderten „Verlierer“, denen eine persönliche Assistenz verweigert wird und die auf die grenzenlose Belastbarkeit pflegender und betreuender Angehöriger angewiesen sind, eigene Petitionen einreichen sollen, wenn die agilen und lauten Protagonisten unter der Überschrift des „guten“ Teilhabegesetzes doch wieder nur die Einkommens- und Vermögensfreiheit thematisieren und bei den nebenbei erwähnten Eltern noch nicht mal darauf achten, ob es sich dabei um behinderte Kinder oder behinderte Eltern handelt?

Ist es nicht nachvollziehbar, dass Eltern (schwerstmehrfach-)behinderter Kinder nicht auf Dauer die „Verlierer“ sein möchten?

Beste Grüße
Gisela Maubach

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Lesebrille,

sollte ich mal auf eine derartige Wahnsinnsidee kommen, dann bestimmt nicht mit einer Unterstützung von change.org wovon Sie ausgehen können.

Schönen Abend

Wolfgang Ritter

Von Lesebrille

Herr Ritter,
das Thema dreht sich im Kreis.

Schreiben Sie eine eigene Petition, es hindert Sie niemand. Openpetition, change.org usw bieten Ihnen gerne die Plattform.

Gute Nacht

Von nurhessen

@ Lesebrille

„Zur Umsetzung von Art. 3, Abs. 3, Satz 2 GG oder auch der UN-BRK in deutsches (Sozial)Recht.“! Und genau hierzu braucht es der Kenntnis der Lüth-Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht zur Ausstrahlung der Grundrechte in das einfache Recht. (s. BVerfGE 7, 198 [206] in der „Lüth-Entscheidung) mit den Merkmalen „Gute Sitten“ und „Treu und Glauben“. An „Guten Sitten" und „Treu und Glauben“ fehlt es allerdings, wenn Partikularinteressen doch Vorfahrt haben.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Lesebrille,

was vereinzelte unterschreiben und was der Hintergrund dafür ist, soll aber nicht dazu ausarten, dass man damit anderen Menschen welche vielleicht etwas anderer Meinung sind, einen Maulkorb zu verpassen, nur weil sie in der gegenwärtigen Argumentation mit ihren Nöten und Sorgen sich allein gelassen vorkommen.

Wolfgang Ritter

Wolfgang Ritter

Von Lesebrille

Herr Ritter, man muss kein Wal sein, um gegen eine ungeregelte Abschlachtung von Walen zu sein. Und dennoch habe ich eine Petition dagegen unterschrieben. Anders ausgedrückt: mich betrifft die Forderung von Herrn Grosch und Herrn Krauthausen und vielen vielen mehr nicht persönlich im Sinne des Geldbeutels.

Ich unterschrieb, weil ich ein behinderter Mensch bin und die Forderung richtig finde. Genau genommen die Forderung der Petenten nichts anderes, als - wie schon im Artikel erwähnt, eine Umsetzung von Art. 3, Abs. 3, Satz 2 GG. Oder auch der UN-BRK in deutsches (Sozial)Recht.

Ich hatte gehofft, der Beitrag von Herrn Bartz würde dem Streit ein Ende bereitet, denn aus meiner Sicht ist ihm nichts hinzuzufügen.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Bartz,

Zitat:

"Warum diese Leserbriefe alle unter meinem Artikel hängen, verstehe ich ohnehin nicht."

Die Antwort ist doch ganz einfach, nicht jeder muss sich doch der von Ihnen vertretenen Meinung anschließen, außerdem scheint doch das Wort Betrug nicht nur von den Lesern gebraucht zu werden, denn wie man so liest, benutzen Sie es doch auch gern in Ihren Beiträgen wie man so immer wieder zur Kenntnis nehmen kann.

Beispiel und Zitat:

"Unterlassene Hilfeleistung, Betrug und Erpressung bleiben straffrei,"

Also bitte nicht immer die einseitige Rechtsauffassung für die eigene Seite in Anspruch nehmen, sondern in der Meinungsfreiheit, allen die Möglichkeit einräumen aus ihrer Sicht bestimmte Dinge zu sehen, wie sie wahrgenommen werden, wenn auch vielleicht nicht immer alles der Auslegung der Juristen standhält. Aber dafür hatten wir ja in der Petition die Fachleute sitzen die uns vermitteln, was und was nicht der Rechtsauffassung aus ihrer Seite entspricht.
Wolfgang Ritter

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Lesebrille,

wenn mich hier etwas interessiert, dann bestimmt nicht ob hier auf ihrer Seite der Wohlstand ausbricht oder nicht, denn mit den Träumen vereinzelter muss erst noch die Gesetzeslage gefunden werden nach der man so sehr sucht, dass 300000 Menschen im guten Glauben, mit einem Teilhabegesetz, den Persilschein in die Tasche bekommen und so den Rest der 10000000 Millionen welchen aus Ihrer Seite nicht die geringste Beachtung zu teil wird, zeigen zu können, wir sind was besseres.
Glauben Sie mir eins, wenn keiner sich vielleicht über weniges freut, was die von Ihnen unterstützte Personengruppe nicht bekommt, dann sehe ich dass als Zeichen der Solidarität mit unseren schwächsten Leidensgefährten.

Soviel zu dem Thema Interesse.

Wolfgang Ritter

Von Gerhard Bartz

Eigentlich wollte ich mich nicht nochmal einmischen. Denn diese Diskussion nutzt denen, deren Nutzen nicht nur mein Nachteil ist. Den Herren Grosch und Krauthausen, der später dazu stieß, gebührt Dank, weil sie viel Mühe auf sich genommen und etwas erreicht haben, wovon andere nicht mal träumen konnten. Wie viel Petitionen, die durchaus auch wertvoll waren, schaffen nicht mal 1000 Unterschriften, geschweige denn 10.000 oder die magische 50.000? Die beiden haben das geschafft. Obwohl meine Interessen natürlich weitergehen, gratuliere ich zu diesem Erfolg. Schön wäre es gewesen, wenn wir eine Petition auf den Weg gebracht hätten, die noch mehr Interessen gebündelt hätte. Aber eine Petition ist immer die Sache dessen, der diese erstellt und auf den Weg bringt. Dies war das Anliegen des Herrn Grosch und das hat er vertreten. Dass sich seine Petition mal so entwickelt, hat er sicherlich nicht gedacht. Die beiden haben unsere Anerkennung verdient. Nicht verdient haben sie diese Schelte hier. Alle. die hier von Betrug reden, möchten doch bitte selbst eine Petition starten, diese können sie nach eigenem Gutdünken formulieren und werden feststellen, dass es Einfacheres gibt.

Warum diese Leserbriefe alle unter meinem Artikel hängen, verstehe ich ohnehin nicht.

Von Lesebrille

Hallo Herr Ritter,
warum soll ich etwas erfragen, das ich weder als Problem sehe, noch mich interessiert? Sie interessiert doch die Antwort, denn Sie stellen ja auch die Frage.

Natürlich gehören Sie nicht zu den Petenten, sonst würden Sie nicht die Frage stellen. Daher rate ich Ihnen ja auch, gemäss dem Motto "Ad fontes", die Petenten zu fragen. Deren Mailadressen sind problemlos aus dem Netz zu erfahren.

Von Sabine Fichmann

Sehr geehrter Herr Bartz,

die Fragen -wem nutzt das - wem schadet das- sind bei Änderung des Petitionstextes wohl nicht gestellt worden...
Es dient der Sache -" gutes Teilhabegesetz"- keineswegs, wenn zu unlauteren Mitteln gegriffen wird. Das dürfte allen Initiatoren klar sein, warum hat man es trotzdem getan?
Insofern dürften sich-egal um welche Anzahl es sich handelt- Unterzeichner getäuscht fühlen.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Lesebrille,

Sie sollten doch wenn Sie unterschrieben haben eine derartige Aufgabe übernehmen, oder sind Sie immer mit allem einverstanden, was nach der Unterzeichnung von Ihnen später geändert wird, obwohl Sie davon ausgingen alles hat seine Richtigkeit?

Außerdem gehöre ich nicht zum Personenkreis der Petenten, was vielleicht nicht so ganz übersehen werden konnte.

Wolfgang Ritter

Von Lesebrille

Hallo Herr Ritter,
fragen Sie doch die Petenten. Da ist die Frage am sinnvollsten gestellt.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Lesebrille,

die sich stellende Frage ist doch, warum ändert sich der Text erst nach dem einstündigen Gespräch mit Frau Nahles und der Übergabe der Petition?

Wolfgang Ritter

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Zitat:
Von Gerhard Bartz
Freitag, 23. Oktober 2015 14:13
Man stelle sich vor jedem Handeln zwei Fragen:

a) wem nutzt das
b) wem schadet das

Bezogen auf eine Beschwerde zur Petition:

Antwort a) bestenfalls dem eigenen Ego
Antwort b) (nahezu) allen, die diese Petition unterzeichnet haben

Bei dieser Abwägung sollte das weitere Vorgehen klar sein, denke ich.

Was hat man nur verbrochen, dass man hier so gestraft wird?

Solche Texte muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Satt wird man nicht, aber auch nicht besonders hungrig.

Wolfgang Ritter

Von Lesebrille

Ich habe die Petition unterzeichnet und habe keine Probleme mit der Änderung des Satzes. Ganz im Gegenteil wurde hier auf Kobinet doch mehrmals darauf hingewiesen, dass Elternassistenz gar nicht für Eltern behinderter Kinder gedacht ist, sondern für behinderte Eltern. Das wurde korrigiert. Also was ist Ihr Problem?

Sie haben nicht unterschrieben und fahren dennoch Geschütze auf, die in meinen Augen in keinem Verhältnis zum Thema stehen. Was möchten Sie? Die Petition kippen? Ich weiss nicht, ob so etwas geht. Aber wem, glauben Sie, wird das nutzen?

Oder ist es an Ihnen vorbeigegangen, dass schon einmal Gelder, die für behinderte Menschen gedacht waren, umverteilt wurden?

Von nurhessen

Noch mal: es geht nicht um ein pures Nutzen-/Schadendenken. Es geht um kein Machiavellistisches Weltbild, sondern um Generalklauseln und außerrechtliche Maßstäbe, wie die „guten Sitten“ (s. BVerfGE 7, 198 [206] in der „Lüth-Entscheidung) und/oder „Treu und Glauben“! Diesen Maßstäben fühle ich mich, auch als Nicht-UnterzeichnerIn verpflichtet. Schaden an der Missachtung der o.g. wegweisenden „Lüth-Entscheidung“ des BVerfGE hat doch, das wissen Sie, Herr Bartz, doch sicherlich am besten, die gesamte Behindertenbewegung. Glaubwürdigkeit hat Vorrang vor Nutzen!

Von Gerhard Bartz

Man stelle sich vor jedem Handeln zwei Fragen:

a) wem nutzt das
b) wem schadet das

Bezogen auf eine Beschwerde zur Petition:

Antwort a) bestenfalls dem eigenen Ego
Antwort b) (nahezu) allen, die diese Petition unterzeichnet haben

Bei dieser Abwägung sollte das weitere Vorgehen klar sein, denke ich.

Von nurhessen

Hallo Herr Bartz,
aber einen kleinen Unterschied gibt es zwischen dem von Ihnen aufgeführten Fallbeispiel doch: Ihr Beispiel bezieht sich auf das „Zurückziehen einer Unterschrift bei bekannter/abgeänderter Petition“ und im jetzigen Fall der Petition „Grosch et al.“ handelt es sich um eine Petition, die nachträglich ohne Wissen und Information der Petenten abgeändert wurde. Da steht doch zumindest der Vorwurf der Manipulation o.ä. im Raum? Und die Glaubwürdigkeit der sog. „Behindertenbewegung“ ist sowieso in Frage zu stellen, wenn eine gesamte, ziemlich große Personengruppe nicht berücksichtigt wird. Ob bewusst oder unbewusst mag man unbeantwortet so stehen lassen.

Von Gerhard Bartz

Hallo Leute,

das ist jetzt doch hoffentlich nicht euer Ernst. Wollen wir unsere Wirksamkeit wirklich auf Null reduzieren? Der Einwand hätte zu Beginn der Petition kommen müssen. Viele Petitionen werden in der Anfangszeit noch berichtigt. Dann erhält jeder Petent vom Betreiber der Plattform eine Nachricht und kann dann entscheiden, ob er seine Unterschrift zurückzieht. Warum ziehen wir uns jetzt an einem Begriff hoch? Damit machen wir das, was wir bei anderen kritisieren. Wir beschädigen uns gegenseitig. Und andere stehen feixend daneben. Ich fass es nicht!

Von Sabine Fichmann

Dann sollte man die Gelegenheit der Beschwerde über die Änderung/Manipulation einer Petition nutzen:
Adresse:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011Berlin

[email protected]

Von nurhessen

Korrektur: Statt "Petitionsunterschuss" natürlich "Petitionsausschuss"!

Von nurhessen

Art. 17 GG lautet: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Folgerung: Wenn nun sinnentstellende Passagen in eine Beschwerde/Petition aufgenommen wurden, gilt dieses Recht entsprechend: Somit hat jedermann das Recht, sich beim Petitionsunterschuss über Änderungen/Manipulationen der eingereichten Petition zu beschweren, ob er nun unterschrieben hat oder nicht, spielt keinerlei Rolle!

Von nurhessen

Einfache Antwort eines juristischen Laien: Ja sicher, ist es Betrug- und nichts anderes, wenn man etwas unterschreibt, was dann "klammheimlich" sozusagen "subversiv" und unter der Hand bei Abgabe der Petition eine vollkommen andere Bedeutung bekommt! Das weiß wohl auch ein Student der Jurispudenz!-Stellt sich die Frage,ob Juristen des FbJJ gegen die Petition und dessen Manipulation vorgehn wollen. Sie müssten es ja schon! Wenn irgendjemand Anzeige erstattet.

Von Sabine Fichmann

Es stellt sich die Frage, ob diese Petition so überhaupt angenommen werden darf, da zumindest eine entscheidende Passage aus dem ursprünglichen Petitionstext geändert worden ist und nicht ersichtlich ist, wieviele Unterschreibende somit getäuscht wurden. Damit sollte sich der Ausschussdienst zuerst einmal beschäftigen....

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrte Frau Rosenberger,
Zitat:
"Von Inge Rosenberger
Freitag, 23. Oktober 2015 08:41
Es macht den Eindruck, als würden Eltern von behinderten Kindern ausschließlich als Manövriermasse für die Interessen anderer Gruppen benutzt.
Solidarität und Glaubwürdigkeit sehen anders aus!"
von Solidarität konnte hier niemals die Rede sein, wenn man sich die letzten Monate und Kommentare zu bestimmten Themen betrachtet. Wenn dem so ist, das man im nachhinein den Text der Petition veränderte, dann stellte sich doch eigentlich die berechtigte Frage, würden heute nochmals so viele Menschen unterschreiben, wenn ihnen der zwischenzeitliche Änderungstext bekannt wäre?
Kann es nicht eher sein, dass manche vor Selbstüberzeugung strotzten und nun, wo ihnen vielleicht deutlich wird, dass nicht alles so läuft wie sie sich das vorstellen, auch hier ein Opfer gebracht werden soll, wie bei dem grandiosen Vorschlag von FBJJ welchen wir schon heiß diskutieren durften?
Unter dem Motto, unsere Nachteilsausgleiche sind nicht teilbar, denn jeder ist sich selbst der nächste, auch wenn man so tut als würde die Gemeinschaft und das Leiden aller zu was anderem als dem eigenen Zweck dienlich sein, wurde schon mancher Versuch mit einer verlorenen Schlacht honoriert.
Wir die Personengruppe der geistig behinderten Menschen und deren Angehörige, können nur gewinnen, denn zu verlieren haben wir nichts mehr, was an Achtung und Respekt unseren schwächsten Leidensgefährten noch an Würde genommen werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Ritter

Von Gisela Maubach

Noch am Mittwoch (21.10.) habe ich den Petitionstext wie folgt kopiert:

"Auch viele weitere Probleme sollen und müssen im Bundesteilhabegesetz gelöst werden. Eltern von behinderten Kindern brauchen endlich Entlastung in Form von Elternassistenz" (Zitat-Ende),

und am Donnerstag ist nun zu lesen:

"Auch viele weitere Probleme sollen und müssen im Bundesteilhabegesetz gelöst werden. Eltern mit Behinderung brauchen endlich Entlastung in Form von Elternassistenz" (Zitat-Ende).

Die Änderung wurde also nach (!) der Übergabe an Andrea Nahles vorgenommen, so dass die vielen Unterzeichner ganz offensichtlich die Version mit den "behinderten Kindern" unterzeichnet haben, während seit gestern daraus nun die Zielgruppe "Eltern mit Behinderung" gemacht wurde.

Unabhängig davon, ob die Unterzeichner über diese Änderung informiert wurden (oder noch werden), halte ich es für sehr fragwürdig, einen bereits unterzeichneten Text nachträglich abzuändern.

Von ockis

Von Susanne v.E
Donnerstag, 22. Oktober 2015 14:40
Was ist diese Petition eigentlich wert?
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Ja, was ist eigentlich eine Petition wert in der u.a. Unterschriften von Unterstützer/innen gesammelt wurden, die u.a. unterschrieben haben, weil in der Petition als Forderung zu lesen war:
„Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung! „ ???

Irgendwann wird dann
„Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung“ ausgetauscht durch:

„Eltern mit Behinderung brauchen endlich Entlastung“


Und plötzlich wird mit dieser „kleinen“ Änderung für einen ganz anderen Personenkreis Entlastung gefordert und die Eltern von behinderten Kindern kommen so, von kaum jemandem bemerkt, in der Petition gar nicht mehr vor…..

Sind die Unterstützer/innen der Petition von dieser Veränderung informiert worden ???

Von Inge Rosenberger

Es macht den Eindruck, als würden Eltern von behinderten Kindern ausschließlich als Manövriermasse für die Interessen anderer Gruppen benutzt.
Solidarität und Glaubwürdigkeit sehen anders aus!

Von ockis

Von Susanne v.E
Donnerstag, 22. Oktober 2015 14:40
..."Klammheimlich wurde die Forderung "Eltern mit behinderten Kindern brauchen endlich Entlastung durch Elternassistenz" ersetzt durch "Behinderte Eltern brauchen endlich Entlastung durch Elternassistenz."...
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Hier kann man noch lesen:

"Elternassistenz und Mobilitäshilfen klar regeln

"Eltern von behinderten Kindern" brauchen Entlastung! Schon jetzt wird das Modell der Elternassistenz praktiziert. Bis heute ist diese aber nicht gesetzlich verankert – ein Anspruch besteht nicht. Eltern sind daher der Willkür der Behörden ausgesetzt.
Auch viele weitere Hilfen sind noch immer nicht klar geregelt. Das betrifft sowohl bestimmte Formen von Mobilitäshilfen wie auch die persönliche Assistenz für behinderte Menschen selbst"....
http://www.grosch.co/teilhabegesetz/


Und hier steht nun:

"... "Eltern mit Behinderungen" brauchen Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder: Schon jetzt wird das Modell der Elternassistenz praktiziert. Bis heute ist diese aber nicht gesetzlich verankert – ein Anspruch besteht nicht. Eltern sind daher der Willkür der Behörden ausgesetzt. Auch viele weitere Hilfen sind noch immer nicht klar geregelt. Das betrifft sowohl bestimmte Formen von Mobilitäshilfen wie auch die persönliche Assistenz für behinderte Menschen selbst."...

http://kampagne.teilhabegesetz.org/
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Hier wurde damals auch über "Elternassistenz" diskutiert:

Von RedWheels
Samstag, 25. Juli 2015 19:12
Auf der Seite der Petition lesbar - öffnen sollte man sie natürlich dafür!

"Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung: Schon jetzt wird das Modell der Elternassistenz praktiziert. Bis heute ist diese aber nicht gesetzlich verankert – ein Anspruch besteht nicht. Eltern sind daher der Willkür der Behörden ausgesetzt. Auch viele weitere Hilfen sind noch immer nicht klar geregelt. Das betrifft sowohl bestimmte Formen von Mobilitäshilfen wie auch die persönliche Assistenz für behinderte Menschen selbst."

@Ockis:

Elternassistenz ist für behinderte Eltern und natürlich auch für nicht behinderte Eltern sinnvoll. Es ist korrekt, dass man bis jetzt immer bei behinderten Eltern von einer Elternassistenz spricht, aber natürlich sollen auch Eltern mit behinderten Kindern entlastet werden können und dann eine Elternassistenz erhalten.
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/32056/Petition-hat-fast-180000-Unterst%C3%BCtzerInnen.htm
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Von Susanne v.E

Hier ist der Link zum geänderten Text:

https://www.change.org/p/recht-auf-sparen-und-f%C3%BCr-ein-gutes-teilhabegesetz-jetzt-sch%C3%A4uble-und-nahles

Von Leni

Bitte Beweise der Über-Nacht-Änderung der Petition sichern!
Textänderung ist Betrug!
Da ich nicht unterschrieben habe, kann ich gegen den Betrug nicht Klage erheben.
Klagen kann nur jemand, der die Petition unterschrieben hat.
Nebenbei offenbart sich hier, dass eben 'elektronische Lettern' beweglich sind und (entgegen auf Papier festgehaltener Petitionen) stets, bis zum Schluss manipuliert, abgeändert werden können. Diesem Betrug ist hier offensichtlich stattgegeben worden.
Ich ziehe die Konsequenzen und unterschreibe keine Petition bei Change.org mehr. Nie mehr.
Behinderte, die sich besser stellen wollen gegenüber anderen Behinderten, betrügen demnach zum eigenen Vorteile. *Danke*, Ihr Edelbehinderten!

Von nurhessen


Liebe Frau Susanne v.E.,
mit „Abscheu und Entsetzen“ –das ist wohl die übliche Floskel der Politiker –„nehme ich zur Kenntnis“ (Ironie-Ende), dass diese merkwürdige Formel „Elternassistenz“ im letzen Augenblick in der berühmt- berüchtigten Petition noch umgeändert worden ist. Woher stammt dies Ihr Wissen, Fundstellen? – Das wäre ja tatsächlich Betrug, auch an den Unterzeichnern der „Petition“.- Im Übrigen ein Hohn gegen alle Eltern mit Kindern mit Behinderung! War in den letzen Wochen durchaus nicht untätig: Meine Tochter mit MS lag sieben Wochen in der Klinik, die, man muss es sagen, Wunder vollbrachte, indem sie ihre Füße (Dekubitus IV. Grades) mit Transpantationen „reparierten“. Zu Ende ist ihr Leidenszustand noch lange nicht. Von daher empfinde ich die Schönfärberei , der in kobinet häufig über sehr blande Verläufe der MS zu lesen ist, ist als „Schlag ins Gesicht“ derjenigen, die mit MS nicht so einfach wegkommen. – Meiner jüngsten Tochter mit anderen Behinderungen (nur so viel) – flatterten gestern an ihrem Geburtstag schöne „Geburtstagswünsche“ von gewissen Stellen der Bundesagentur für Arbeit ins Haus! Erholung ist angebracht! Und Arbeit, Widerspruch, Klage… Wo bleibt das Leben für Eltern mit Kindern mit „Behinderung“??? Und das Leben der Kinder?
Grüße

Von Susanne v.E

Was ist diese Petition eigentlich wert?
Quasi über Nacht wurde der Text geändert, nachdem! die Petition Frau Nahles übergeben worden war. Klammheimlich wurde die Forderung "Eltern mit behinderten Kindern brauchen endlich Entlastung durch Elternassistenz" ersetzt durch "Behinderte Eltern brauchen endlich Entlastung durch Elternassistenz."
Eltern von behinderten Kindern fliegen so einfach klammheimlich aus dem Forderungskatalog raus. Erwähnt wird diese Gruppe nur, wenn es um die Suche nach Ressourcen für die Gegenfinanzierung geht.
Bei der Forderung nach einem "guten "Bundesteilhabegesetz kann man uns ignorieren oder bei Bedarf einfach entfernen.
Ist das eigentlich schon Dokumentenfälschung, wenn nachträglich der Text, der tausendfach unterschrieben wurde und bereits der Ministerin vorliegt, geändert wird?

Jedenfalls ist das, was da passiert eine offensichtliche Ungeheuerlichkeit und zeigt, dass wir und unsere Angehörigen bei der Forderung nach einem guten Bundesteilhabegesetz ausgegrenzt werden sollen.

Eine Petition die auf dieser Basis ensteht ist moralisch wertlos, ob auch rechtlich sollte geprüft werden.

Von Gisela Maubach

Bezeichnend ist auch die Petition, die morgen an Andrea Nahles übergeben werden soll.

Auch darin werden Eltern behinderter Kinder nur Alibi-mäßig erwähnt, denn darin wird (nicht nur) Andrea Nahles jetzt den völlig unsinnigen Satz lesen:

"Eltern von behinderten Kindern brauchen endlich Entlastung in Form von Elternassistenz; . . . "

Es ist überfällig, dass diese Unsinnigkeit kommentiert und korrigiert wird, sofern diese Petition als Werbung für ein "gutes" Bundesteilhabegesetz herhalten soll!

Von Gisela Maubach

Herzlichen Dank an Frau Rosenberger für diese zutreffende Beschreibung!

Solange der ausgeschlossene Personenkreis weiterhin nicht thematisiert wird, sollte der Link zum Beitrag von Gerhard Bartz immer wieder nach oben geholt werden:

http://www.forsea.de/aktuelles/Vorfahrt%20fuer%20Partikularinteressen.pdf

Bestätigt wird diese Darstellung übrigens auch innerhalb der Übersetzung der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention der Tagung der Vereinten Nationen - Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 25. März - 17. April 2015.

Dort ist zu lesen:

"Bewusstseinsbildung (Artikel 8)

19. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass die von dem Vertragsstaat getroffenen Maßnahmen zum Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit psychosozialen und/oder geistigen Behinderungen, wirkungslos geblieben sind."

Dieser Satz spricht für sich.

Von Inge Rosenberger

Gerhard Bartz hat es beim Namen genannt: Eltern von schwerstbehinderten Kindern im Erwachsenenalter werden als Störfaktor wahrgenommen, weil sie Rechte für ihre Töchter und Söhne einfordern.
Da stellen sich die Fragen, warum Eltern überhaupt „stören“ müssen, bzw. warum sie dann durch ihre berechtigten Einwände als Störfaktor wahrgenommen werden.
Würden die Gruppe der schwerstmehrfachbehinderten Menschen in den Planungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes klar und unmissverständlich genannt und gleichberechtigt in ihrer Selbstbestimmung (u.a. durch advokatorische Assistenz) berücksichtigt, wären keine „Störungen“, Erinnerungen und Ermahnungen nötig.
Wäre eine gleichberechtigte Berücksichtigung der Totgeschwiegenen beabsichtigt, würden wir Eltern auch nicht als „Störfaktor“ wahrgenommen, unsere Erfahrungen würden als notwendig erkannt und in die Planungen einbezogen.
Dieses Denken und Handeln betrifft aber nicht nur Regierung und PolitikerInnen, sondern auch Verbände, Gruppen und (mehr oder weniger) prominente Einzelpersonen.
Niemand, wirklich niemand, scheint die Ausgrenzung von schwerstbehinderten Menschen als diffamierend und extrem schädigend für das Fundament der Inklusion anzusehen!
Ich benötige - neben Berufstätigkeit und weiteren sehr zeitaufwändigen familiären Aufgaben - schon sehr viel Kraft, um den Alltag meiner erwachsenen Tochter zu bewältigen und ihre Zukunft(!) zu organisieren. Vom eigenen Leben mal ganz abgesehen.
Obwohl ich also kaum noch weiß, wo ich die Zeit und die Kraft für diese Kämpfe hernehmen soll, um mich gegen diese permanente Benachteiligung unserer schwerstbehinderten Töchter und Söhne zu wehren, sehe ich mich in der Pflicht, weiterhin Störfaktor und Sand im Getriebe zu sein. Alles andere wäre verantwortunglos...

Von nurhessen

Sehr geehrter, lieber Herr Bartz,
danke für Ihren ermutigenden Zuspruch für Frau Maubach und Ihren Sohn! Da sich sicherlich in diesem unseren Land einige vergleichbare Fallkonstellationen finden, auch solche, bei denen die Betroffenen und Angehörigen bereits aufgegeben und vor der Übermacht der Behörden und auch Gerichte resigniert haben, indem sie gar nicht mehr die Reserven aufbringen, bis zur letzten Instanz zu erstreiten und zu erkämpfen, was ihnen zusteht, ist Ihr Beitrag in der Breiten- und Tiefenwirkung für uns alle wichtig. Frau Maubach gebührt Dank dafür, dass sie sich praktisch „aufopfert“, für die Sprachlosen und sprachlos gewordenen quasi als Erste in der Reihe ein Exempel zu statuieren und - um im Bild Ihres Artikels, Herr Bartz, zu bleiben - „die Grube aufzufüllen“. Mit allen guten Wünschen und Hoffnungen bedanke ich mich deshalb gerade auch bei Frau Maubach. Grüße

Von Gerhard Bartz

Hallo Frau Maubach,
Ihr Beispiel zeigt, wie heruntergekommen unser Gemeinwesen zwischenzeitlich ist. Keine Bevölkerungsgruppe wird unter den Augen der Öffentlichkeit so diskriminiert wie Menschen mit Behinderungen, die gesetzlich verbürgte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen und zusammen mit ihnen deren Angehörige. Letztere werden als Störfaktor wahrgenommen, da sich diese mitunter vor ihre behinderten Familienangehörigen stellen. Wo immer die Selbstvollziehung der BRK-Artikel diskutiert wird: Der Artikel 19 steht stets in der ersten Reihe. Aber der Vorgang an sich ist schon eine Schande. Sechs Jahre, nachdem die BRK in Deutschland geltendes Recht ist, kann sich nach wie vor jede Sachbearbeiterin, jeder Sachbearbeiter der Kostenträger das Recht herausnehmen, dieses Gesetz zu ignorieren. In keinem anderen Teil unserer Gesellschaft würde dies toleriert. Schuld daran sind die Regierungen seit 2009, die jeweils versucht haben, die Umsetzung haushaltsschonend auf die nächste Legislatur zu verschieben. Der Bewusstseinswandel muss bei Regierung und Parlament anfangen.

Von Gisela Maubach

Lieber Herr Bartz,

der Gedanke, dass Sie etwas gegen ein "gutes" oder "faires" Teilhabegesetz haben könnten, liegt mir absolut fern.

Ganz im Gegenteil - aus Ihrem Aufsatz "Vorfahrt für Partikularinteressen? oder Wie man eine Grube auffüllt" geht ja der Wunsch nach einem guten bzw. fairen Teilhabegesetz eindeutig hervor.

Bisher habe ich auch nirgends lesen können, dass sich jemand gegen das Recht auf Sparen ausgesprochen hat, aber das Problem besteht halt darin, dass dies das einzige Thema ist, das mit der Kampagne für ein gutes Teilhabegesetz in die Öffentlichkeit und in die Politik getragen wird.
Wenn ganz nebenbei die Belastung von Eltern behinderter Kinder erwähnt wird und zu deren Unterstützung "Elternassistenz" gefordert wird, ist daran zu erkennen, dass man sich inhaltlich überhaupt nicht mit diesem Thema beschäftigt hat, denn sonst hätte man ja bemerkt, dass Elterassistenz eine Leistung für behinderte Eltern ist - und nicht für Eltern behinderter Kinder gedacht ist.
Unverständlich ist auch, warum in einem Protokoll von NITSA zur Fachtagung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Bundesteilhabegesetz zu lesen ist:

"Es gibt aber einen großen Teil von Menschen, für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist"

- ohne dies zu kommentieren, obwohl so eine Aussage doch geradezu nach einem Kommentar schreit!

Warum wird bis heute nicht thematisiert, um welchen "Teil von Menschen" es sich dabei handeln soll und wer für sie bestimmen soll, was für sie die "beste Lösung" sein sollte? Sollten die Begriffe Inklusion und Selbstbestimmung für diesen "Teil von Menschen" nicht gelten?

Gerade heute bekomme ich vom Landessozialgericht NRW die Aufforderung zur Stellungnahme auf ein 11-seitiges Schreiben des LVR. Hierbei geht es immer noch um meinen Antrag auf einstweilige Anordnung für eine 1:1-Betreuung für meinen Sohn ab 12 Uhr (nachdem die Werkstatt erklärt hatte, sie könne meinen Sohn nur bis 12 Uhr ohne zu schlafen betreuen).

Und dieser Antrag stammt vom 29. Juli !!!

Der LVR erklärt nun, dass es "nicht glaubhaft" sei, dass mir die Arbeitslosigkeit drohe, weil mein Sohn ja schon seit Ende Juni die Werkstatt nicht mehr besucht, während mein Arbeitgeber bescheinigt hat, dass ich bis Ende August meinen Jahresurlaub genommen hatte und man mir bis Ende September noch unbezahlten Urlaub geben würde. (Im Juli hatte übrigens eine Freundin ihren Sommerurlaub geopfert!)
Fakt ist, dass mein Arbeitgeber meine schriftliche Kündigung (zunächst) nicht akzeptiert hatte und ich ab September unbezahlten Urlaub habe. Das kann ich natürlich nicht lange verkraften.
Es entsteht der Eindruck, dass der LVR mich aushungern will, denn man verlangt, dass ich das "Hauptsacheverfahren" abwarten soll.
Wörtlich bekomme ich heute vom LVR zu lesen:
"Es ist in keiner Weise ersichtlich, wieso eine Eilbedürftigkeit vorliegen soll, die es rechtfertigen würde, die begehrte 1:1 Betreuung durch Zusatzpersonal im einstweiligen Verfahren vorläufig zu installieren.
Das Hauptsacheverfahren schreitet fort, ein Widerspruchsbescheid wird in Kürze- nach Anhörung des Beirates sozial erfahrener Personen Ende Oktober ergehen."

Wie zynisch die Aussage ist, dass das Hauptsacheverfahren "fortschreitet", erkennt man am Datum des Widerspruchs. Der Widerspruch ist nämlich schon drei Monate alt, so dass bereits jetzt die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage vorliegen.
Wenn der LVR also meint, dass keine Eile geboten ist und ich das "fortschreitende" Hauptsacheverfahren abwarten könne, weil ich ja bis jetzt mit unbezahltem Urlaub noch nicht endgültig gekündigt bin, empfinde ich das als Diskriminierung höchsten Ausmaßes.

Ganz nebenbei sei noch folgendes Zitat des LVR erwähnt:

"Aus Art. 19 b UN-BRK kann die Betreuerin einen Anordnungsanspruch nicht unmittelbar herleiten. Soweit darin grundsätzlich eine persönliche Assistenz für behinderte Menschen genannt ist, ist Art. 19 b ist nicht so hinreichend bestimmt, dass daraus ein unmittelbarer Individualanspruch auf Förderung einer bestimmten Maßnahme abgeleitet werden könnte."

Aufgrund derartiger Äußerungen finde ich es umso wichtiger, dass eine personenzentrierte Bedarfsfestellung incl. Selbstbestimmungsrecht in einem fairen (!) Bundesteilhabegesetz auch für den "Teil von Menschen" verankert wird, deren Leistungen bisher an Einrichtungen (und deren Personalschlüssel) gebunden sind.

Außerdem erwarte ich, dass die Würde des Menschen (Art. 1 GG) auch für betreuende Eltern gilt, denn als unglaubwürdig hingestellt zu werden, weil man nach Ausschöpfung des gesamten Jahresurlaubs und 1 1/2 Monaten unbezahltem Urlaub immer noch nicht die befürchtete Kündigung erhalten hat, ist ein Schlag ins Gesicht!

Lieber Herr Bartz, ich danke Ihnen von ganzem Herzen für den erwähnten Aufsatz und hoffe, dass er noch viel mehr Verbreitung findet, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass ein faires Bundesteilhabegesetz für ALLE (!) Menschen mit Behinderung gemacht werden MUSS!!!

Von Gerhard Bartz

Ehe sich hier Gedanken breit machen, ich hätte etwas gegen die Kampagne für ein gutes Teilhabegesetz: Das trifft nicht zu. Statt "gut" hätte ich ein "faires" Teilhabegesetz gefordert, denn "gut" lässt die Frage unbeantwortet, für wen es gut werden soll. Für Herrn Schäuble in seiner Funktion als Bundesfinanzminister muss es nicht gut sein. Für Herrn Schäuble als Mensch mit Behinderung dagegen muss es gut sein. Daher fände ich "fair" besser. Aber das ist Semantik und die ändert für sich zunächst gar nichts.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Forderungen der Kampagne alle behinderten Menschen und deren Probleme einschließt. Diese sind alle bekannt. Warum sie nicht in die Forderungen einflossen, bleibt das Geheimnis derer, die die Kampagne aktiv betreiben. Also bleibt Vereinen wie dem MMB und ForseA nichts anderes übrig, als zusätzlich zur Kampagne die Forderungen ihrer Mitglieder nach Berlin zu tragen. Dass die sogenannte Behindertenbewegung dort nun als gemischter Chor mit Dissonanzen auftritt, macht unsere Sache nicht einfacher.

Der Aufsatz "Vorfahrt für Partikularinteressen? oder Wie man eine Grube auffüllt" entstand vor einem Jahr unter dem Eindruck des damaligen Richtungsstreites im ForseA-Vorstand. Seine Bestimmung hat er nicht erfüllt. Niemand wurde wachgerüttelt. Alles ging den dort vorgezeichneten Weg. Zum Schaden aller Menschen mit Behinderung. Sorgen wir wenigstens jetzt dafür, dass dies nicht zum Nutzen der Politiker wird, die nach wie vor der freiheitsbedrohenden Nachkriegsfürsorge anhängen.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo nurHessen,

keine Panik, dass Ding ist noch nicht in trockenen Tüchern, da bin ich mir sicher.
Egal wie überzeugt da manche der Initiatoren sein mögen.

Wolfgang Ritter

Von nurhessen

Ja sicher, die Petition ist im BMAS angekommen. Es gilt dennoch weiterhin:

Gerhard Bartz http://www.forsea.de/aktuelles/Vorfahrt%20fuer%20Partikularinteressen.pdf

„Nachdem die Forderungen der agilen, lauten Menschen mit Behinderungen erfüllt sind, lehnt sich die Politik zurück. Weitere Verbesserungen rücken wieder in weite Ferne. Denn das größte Protestpotenzial ist dann von der Straße. Die Verlierer bleiben beispielsweise schwerstmehrfachbehinderte Kinder und ihre Eltern, aber auch Menschen, die durch Krankheiten oder selbstverschuldete Unfälle zu ihrer Behinderung gekommen sind.“

Von ockis

Von Gisela Maubach
Mittwoch, 14. Oktober 2015 09:42
Der Link zu dem Artikel von Gerhard Bartz sollte nochmal nach oben geholt werden . . . und sollte dort auch gehalten werden, solange die "Koordination" der Kampagne für ein gutes (!) Bundesteilhabegesetz sich aussschließlich mit dem Recht auf Sparen beschäftigt, wodurch der Inhalt dieses Artikels sich bedauerlicherweise bestätigt:

http://www.forsea.de/aktuelles/Vorfahrt%20fuer%20Partikularinteressen.pdf
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Um sich als Leser ein Gesamtbild zu dem Thema machen zu können würde unter diesem Beitrag......

http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/32467/Constantin-Grosch-%C3%BCbergibt-Petition-an-Andrea-Nahles.htm

..... der aufklärende Artikel von Gerhard Bartz auch sehr gut passen.
Aber leider kann man dort auf solche wichtigen Informationen nicht verweisen.



Von Gisela Maubach

Der Link zu dem Artikel von Gerhard Bartz sollte nochmal nach oben geholt werden . . . und sollte dort auch gehalten werden, solange die "Koordination" der Kampagne für ein gutes (!) Bundesteilhabegesetz sich aussschließlich mit dem Recht auf Sparen beschäftigt, wodurch der Inhalt dieses Artikels sich bedauerlicherweise bestätigt:

http://www.forsea.de/aktuelles/Vorfahrt%20fuer%20Partikularinteressen.pdf

Wenn Verena Bentele gestern erwähnte "Erschreckend sind die Fälle von jungen Menschen mit Behinderungen, die aufgrund falscher Beratung in Altersheimen leben", dann sollte man hinzufügen, dass nicht nur die falsche "Beratung" an dieser diskriminierenden Menschenverachtung die Schuld trägt, sondern fehlende Alternativen, die gesetzlich erstmal ermöglicht werden müssten.
Und dafür müsste die Behindertenpolitik zunächst mal erklären, dass es keine Leistungen mehr geben darf, die an Einrichtungen gebunden bleiben (Stichwort Leistungstyp 25 und Leistungstyp 24).
Hier nutzt dann selbst die beste Beratung nichts, wenn der Kostenträger im Herbst 2015 vor dem Sozialgericht mit diesen Leistungstypen einen (bei hohem Betreuungsbedarf) unzureichenden Personalschlüssel schönredet. Die Eingliederungshilfe besteht hier aus Festbeträgen und hat nichts - aber auch gar nichts - mit der Besonderheit des Einzelfalls zu tun.
Ich habe u.a. Verena Bentele und Gabriele Lösekrug-Möller diesbezüglich angeschrieben und bin gespannt, ob Personenzentriertheit statt Einrichtungszentriertheit bei der Bedarfsfeststellung zukünftig für alle (!) Menschen mit Behinderung gelten soll, denn ein Teilhabegesetz kann nicht nur aus dem Recht auf Sparen bestehen.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo nurHessen,

damit wollte ich zum Ausdruck bringen, dass es immer wieder interessant ist, was aus einer großen Freundschaft sich mal alles entwickeln kann. Inhaltlich war die Begründung gemeint.

Mit Ihnen hatte es keinesfalls etwas zu tun, auch nicht mit den anerkennenden Worten, welche jedem freigestellt sind, wenn eine Sache überzeugt.

Schönen Tag und man liest sich.

Wolfgang Ritter

Von nurhessen

Guten Morgen, gute Nacht Herr Ritter, wie immer man diese Uhrzeit sehen mag,
wenn Sie mich gemeint haben sollten: ich kenne den Ursprung des Artikels nicht. Er stammt von Gerhard Bartz und ist auch ohne Hintergrundinformationen allgemein gültig. Deshalb Ehre, wem Ehre gebührt! Das wollte ich nur mal mit einem „Danke“ gesagt haben.
Gute Nacht oder guten Morgen, je nachdem wie man diese Uhrzeit sehen mag! Auf alle Fälle: Grüße an Sie

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Nachtrag:

Es muss natürlich heißen:

Aufarbeiten kann man nur, wenn man bereit ist den Grundstein zu legen.

Den kleinen Fehler bitte ich zu entschuldigen.

Wolfgang Ritter

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo nurHessen,

Zitat:

"Von nurhessen
Dienstag, 13. Oktober 2015 18:22
Zu unser aller Information der zitierte Artikel stammt aus der Feder von Herrn Gerhard Bartz, erschienen in ForseA, 24. September 2014, unter dem Titel „Wie man eine Grube auffüllt“. Somit danke an Gerhard Bartz!"

Also mich würde persönlich sehr interessieren, was der Anlass für diesen Artikel gewesen ist und warum man in dritter Person spricht, aber nicht Ross und Reiter nennt?

Aufarbeiten kann man nur, wenn man bereit den Grundstein zu legen.

Wolfgang Ritter

Von nurhessen

Zu unser aller Information der zitierte Artikel stammt aus der Feder von Herrn Gerhard Bartz, erschienen in ForseA, 24. September 2014, unter dem Titel „Wie man eine Grube auffüllt“. Somit danke an Gerhard Bartz!

Von Gisela Maubach

Dieser Beitrag auf der ForseA-Seite, zu dem der Link von Herrn Ritter führt, ist in der Tat höchst interessant!

Und folgendes Zitat daraus bestätigt dann ja auch die Sichtweise derer, die ständig darauf hinweisen, dass ein Teilhabegesetz kein "gutes" sein kann, solange ganze Personengruppen davon ausgeschlossen bleiben:

"Hier gibt es in den Forderungen der Kampagne für ein Teilhabegesetz noch gewaltige Defizite. Diese beseitigen zu helfen, hat sich die Gruppe der sechs bislang verweigert.
Anscheinend wähnen sie sich bereits oberhalb des Deckels" (Zitat-Ende) !!!!!

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Bartz,

Hier nun ein Auszug aus dem von Ihnen gegebenen Schriftstück, http://www.forsea.de/aktuelles/Vorfahrt%20fuer%20Partikularinteressen.pdf

wo ich mir erlaube daraus nur diesen einen Abschnitt zu entnehmen.

Zitat:

"Das alles, weil eine kleine, aber sehr laute, mobile und durchsetzungsfähige Gruppe durchaus verständ-lich ihr Recht auf uneingeschränkte Nutzung des ei-genen Einkommens und Vermögens einfordert, aber sich wenig darum kümmert und dazu beiträgt, dass andere Menschen mit Behinderung die Chance be-kommen, auf ihr gesellschaftliches Niveau aufzu-schließen. Wer anderen Menschen Solidarität verwei-gert, sollte sie nicht für sich selbst einfordern!"

Sehr interessant , harren wir der Dinge die da noch bildend auf uns zukommen werden und vereinzelte Ansichten bekräftigen. Ihnen sollte doch bekannt sein, bei Geld hört die Freundschaft auf, sollte es eine solche jemals gegeben haben.

Wolfgang Ritter

Von Gerhard Bartz

Sehr geehrter Herr Ritter, auf das sich fortsetzende Desaster habe ich schon vor einem Jahr in einem Aufsatz hingewiesen:

Vorfahrt für Partikularinteressen?
oder
Wie man eine Grube auffüllt

zu den damaligen Ausführungen stehe ich immer noch. Der Aufsatz ist noch online: http://www.forsea.de/aktuelles/Vorfahrt%20fuer%20Partikularinteressen.pdf

Solange wir noch von Kostenträgerseite lesen müssen, dass "irgendwelche Konventionen" nicht interessieren, hat nicht nur die Regierung was falsch gemacht. Auch wir, die wir uns mit Inbrunst auseinanderdividieren, müssen uns den Spiegel vorhalten. Für mich ist es sträflich, den Ball, den uns das Verfassungsgericht zugespielt hat, ins Aus zu schlagen. Oder zu zerreden. Ich fürchte, die Strafe wird derzeit bereits erarbeitet.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Bartz,

es mag alles ganz gut und schön sein was Sie persönlich da anführen, es muss aber auch endlich auch von Ihnen mal erkennbar sein, dass es in der Benachteiligung mehr Menschen mit Behinderung gibt, als Herrn Krauthausen, Herrn Grosch, Frau Poser, etc. welche in der letzten Zeit mit Hilfe der Medien ein Bild darstellten, als wären sie die ein zigsten, welche unter der Willkür des Sozialamtes zu leiden hätten.

Man darf Sie an einen Beitrag auf Kobinet erinnern:

Zitat: Kopie vom original Beitrag!

Von Gerhard Bartz

Mittwoch, 1. Juli 2015 21:22
"Es ist mir ein Rätsel, warum man sich hier an Herrn Krauthausen abarbeitet. Stil und Inhalt des veröffentlichten Ausschnitts sind mir zigfach aus 25-jähriger Praxis als behinderter Arbeitgeber leider bestens bekannt. Kostenträger stellen sich mit beiden Beinen mitten in unser Leben. Aus der Tatsache, dass wir Nachteilsausgleiche für uns beanspruchen, die uns gesetzlich zustehen, wird ein Recht auf Mitregieren in unser Leben abgeleitet. Mit dem Knüppel der fehlenden Mitwirkung wird jeder Widerstand im Keim erstickt. Herr Krauthausen hat sicherlich als eine Form des Protestes die angekreideten Passagen ins Netz gestellt. Hätte er den gesamten Brief veröffentlicht, wären hier vielleicht die Datenschützer aktiv geworden. Hier gibt es ohne weitere Informationen keine Hinweise, welche die angestellten Vermutungen rechtfertigen würden. Komischerweise war der Brief zuvor in Facebook. Dort hat Herr Krauthausen Zuspruch bekommen. Dort konnte man vermutlich eher mitfühlen, wie man sich fühlt, wenn man derartige Briefe bekommt. In den kobinet-nachrichten, einer Nachrichtensammlung für behinderte Menschen, kommen in den Lesermeinungen solche Mit-Gefühle allmählich abhanden."

Lieber Herr Bartz!
Keiner will Ihnen hier persönlich etwas böses und keiner will wie der von Herrn Schneider geäußerte Verdacht hier auf Sie einprügeln, aber es sollte denen gestattet sein ihre Meinung äußern zu dürfen, welche hier langsam den Eindruck gewinnen, nur die erwähnte Personengruppe würde schikaniert und alle anderen leben im Schlaraffenland. Man kann Mitgefühle äußern egal welcher Möglichkeiten man sich da bedient, aber bitte nicht auf Kosten jener Leidensgefährten, welche mit der hier vollzogenen Strategie, welche sie gar nicht begreifen können, die Einseitigkeit und das Motto für die Angehörigen vermittelt wird, ( Jeder ist sich selbst der Nächste ) den Verdacht zu erhärten, auch in unseren Reihen hält die Zweiklassengesellschaft Einzug über kurz oder lang.

Nochmals sei erwähnt, allein die Diskussionen hier und in den sozialen Portalen, bringen keine Erfolge, egal wie sehr sich der eine oder andere auf den Schlips getreten fühlt, da muss mehr kommen. Aber man muss es auch mal wollen, ohne Rampenlicht in aller Deutlichkeit zu der Gemeinsamkeit unserer großen Personengruppe zu stehen.

Wolfgang Ritter

Von Gerhard Bartz

Die Diskriminierungen, die unsere Gesellschaft von veralteten Gesetzen gedeckt uns behinderten Menschen angedeihen lässt, erstrecken sich beileibe nicht nur auf die Wegnahme von Eigentum. Jede Aufzählung birgt jedoch die Gefahr von Fehlern, für die es dann wieder Prügel setzt. Um so mehr schätze ich die Interpretation des Grundrechtes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" durch das Bundesverfassungsgericht. Mit dieser Formel wird dieser anscheinend hochkomplizierte und zu Interpretationen geradezu einladende Satz transparent. Er zieht sich seit 18 Jahren durch diverse Entscheidungen des Gerichtes. Er ist also keine Einzelfallentscheidung. Auch dass der Kläger nach Ansicht nicht diskriminiert wurde, lässt sich beim besten Willen nicht als Argument gegen die beiden Sätze verwenden. Wer dies dennoch versucht, muss sich fragen lassen, warum er oder sie das tut? Das Bundesverfassungsgericht erlaubt uns, uns mit vergleichbaren Nichtbehinderten zu vergleichen. Und schon werden die Diskriminierungen sichtbar. Es kann doch nicht sein, dass eben dies verhindert werden soll?

Von Gisela Maubach

Sehr geehrter Herr Schneider,

auch ich hätte mir „die hier eingesetzte Energie und auch den Sachverstand beim Entwurf des Teilhabegesetzes gewünscht“.

Wie Herr Ritter bereits erwähnt hat, reduziert dieser Sachverstand sich aber leider auf die Forderung nach Einkommens- und Vermögensfreiheit und „vergisst“ dabei diejenigen, die die Leistungen, die einkommens- und vermögensfrei werden sollen, gar nicht erst bekommen.

Momentan wird enorme Werbung für diese Petition betrieben:

https://www.change.org/p/recht-auf-sparen-und-f%C3%BCr-ein-gutes-teilhabegesetz-jetzt-sch%C3%A4uble-und-nahles

Neben dem üblichen Einkommens- und Vermögensthema steht in dieser Petition wörtlich:

„Eltern von behinderten Kindern brauchen endlich Entlastung in Form von Elternassistenz“.

Diesem Satz fehlt jeder Sachverstand, denn Elternassistenz ist für behinderte Eltern gedacht und nicht für Eltern von behinderten Kindern.

Wenn der Sachverstand nur für das Thema Einkommens- und Vermögensfreiheit ausreicht, kann ein Teilhabegesetz kein gutes werden.
Eltern von behinderten Kindern brauchen endlich die personenzentrierte Deckung der Bedarfe ihrer Kinder, und dafür müsste der nötige Sachverstand erst noch eingebracht werden!

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Schneider,

Zitat:

"Letztendlich geht es hier nur um eins: Um eine gerechtere Anerkennung von Menschen mit Behinderungen."

Sicher geht es um Menschen mit Behinderungen, was keiner abstreitet, aber es geht auch darum, das es wichtigeres geben muss, als nur den Schrei nach Einkommens und Vermögens Freiheit, denn da liegt der Hund in der Pfanne begraben. Jeder, ob mit oder ohne sichtbare Behinderung, welcher als Mensch mit Behinderung nach § 2 SGB IX eingestuft ist und sein Leiden zutragen hat, hat einen Anspruch auf gehör.
In den ganzen Diskussionen über Nachteilsausgleiche etc. die generell über dieses Portal geführt werden, oder mit entsprechenden Nachrichten zur Kenntnis genommen werden können, ist das Geld, zu 90 % das Topthema. Da Sie im Hintergrund immer brav mitlesen, dann sollte Ihnen aufgefallen sein, dass wenn Aktionen stattfanden, überwiegend die Personengruppe der geistig Behinderten Menschen welche genau die Würdigung des Artikel 3 und dessen Inhalt für sich beanspruchen dürften, immer nur von Angehörigen vertreten wurden, zumindest was es hier auf Kobinet anbelangte.

Wenn wie Sie sagen, wir eins sind, dann wird es aber zeit, dass ich dieses tolle Gefühl mit meinen 65 Jahren in der Gemeinschaft auch noch erleben könnte.
Momentan gibt es da aber berechtigte Zweifel, denn ich bleibe bei meiner Meinung, so viele Fehler wie in der zurückliegenden Vorbereitungszeit für ein gutes Teilhabegesetz gemacht wurden, kann man eigentlich nicht verzeihen, oder begehen und das dann noch mit dem Wohle aller rechtfertigen wollen, aber nur auf das Fundament Geld setzen, sagt doch vieles aus.
Abschließend noch ein Zitat:

"Und dass das Thema Flüchtlinge hier absolut irrelevant ist, das sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt."

Nicht die Flüchtlinge, sondern die schnelle Bewilligung von Milliarden welche uns zeigte dass zur Bewältigung von Krisen und Bedürfnissen es doch geht, wenn man will und nicht wie andere seit 1973 auf dass warten, was man vielleicht ab 2017 ein halbes Teilhabegesetz dann nennen kann, war der Anlass dieser Meinung.

Wolfgang Ritter

Von Robert Schneider

Ich kann mir nicht helfen, aber dieser wortgewaltige Streit um des Kaisers Bart geht mir gewaltig gegen den Strich.
Als juristischer Laie gehe ich davon aus, dass Richter eines deutschen Bundesgerichts ganz genau wissen, was sie in ihren Urteilen und Begründungen schreiben.
Auch über das, was sie eventuell damit auslösen, werden sie mit Sicherheit mehr, als nur im Ansatz gewahr sein.
Ich bin mit Gerhard Barz nicht immer einer Meinung, aber hier mit rhetorisch-juristischen Großkalibern zu schießen, um dann letztendlich bei einem mehr oder weniger gut gemeinten Rat zu landen, das erinnert mich an ein nicht mehr so geläufiges Sprichwort: "Der Berg kreißte und gebar eine Maus".
Statt rhetorisch aufeinander einzuprügeln, hätte die ich mir die hier eingesetzte Energie und auch den Sachverstand beim Entwurf des Teilhabegesetzes gewünscht. Aber da haben sich bereits genügend andere profiliert.
Letztendlich geht es hier nur um eins: Um eine gerechtere Anerkennung von Menschen mit Behinderungen.
Ich bin mit Gerhard Barz nicht immer einer Meinung, aber diese Prügel hat er nicht verdient.
Und dass das Thema Flüchtlinge hier absolut irrelevant ist, das sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Von Sven Drebes

Sehr geehrter Herr Bartz,

wir beide streiten hier nicht um die Frage, ob der Gesetzgeber bei der Erarbeitung neuer und der Änderung bestehender Gesetze an Art. 3 GG halten muss. Das ist unstrittig.
Es geht darum, dass Sie zur Verdeutllichung dieser Selbstverständliichkeit ausgerechnet ein Beispiel gewählt haben, das es denjenigen Empfängern Ihrer Interessenvertretungsarbeit, die unserem Anliegen nicht so wohlgesonnen bzw. offen gegenüber stehen, sehr leicht macht, es als untauglichen Versuch abzutun. Besser wäre es, wenn Sie künftig ein Beispiel verwenden, das
1. aus einem Urteil statt aus einem Beschluss stammt und
2. aus einem Urteil stammt, dass der Klage eines behinderten Menschen statt gibt.
Wenn der Satz in so vielen Entscheidungen vorkommt, wie Sie schreiben, sollte das doch kein Problem sein.

Grüße
Sven Drebes

Von Basaltpirat

Bei Flüchtlingen Menschen mit Behinderungen nicht vergessen!
https://www.bizeps.or.at/news.php?nr=15968

http://blog.zeit.de/stufenlos/2015/09/06/mit-prothesen-und-rollstuehlen-behinderte-fluechtlinge-auf-dem-weg-nach-deutschland/

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Bartz,

Was Recht und Gesetz ist und wie die aus unserer Sicht immer wieder gern geführte Diskussion es sieht, entscheidet ob Verfassungskonform oder nicht, allein das BVG und kein anderer!!!!!

Wollen Sie und vielleicht auch andere behinderte Menschen mit der hier gezeigten Intensität einer sich permanent wiederholenden Rechtskritik vielleicht das Urteil erlauben, dass was auf das GG / Verfassung als Bundesrichter vereidigt wurde, nicht in der Lage wäre, mit einer nachvollziehbaren falschen Rechtsauffassung in den Behörden und Ministerien diesem dann ein Ende zu bereiten, wenn der Eindruck entstände, das BVG redet gegen die Wand?

Wenn wir der Auffassung sind, uns geschieht unrecht, dann müssen wir auch in der Lage sein mit entsprechenden Anträgen ein solches zu beweisen. Nur in der Auslegung von Verbänden und wer sich da alles noch auf dem Markt bewegt und meint uns so vom Unrecht der Gegenseite überzeugen zu können, hat aber anscheinend aus der der Sicht des BVG gewisses vermischt und dem wird nicht zugestimmt, auch wenn vielleicht doch die eine oder andere für berechtigt gesehene Kritik zu unseren Gunsten erkennbar ist, nur was hilft es uns letztendlich, wenn keine Lehren daraus gezogen werden.

Außerdem um bei dieser Entscheidung zu bleiben, ist das BVG in der Begründung davon ausgegangen, dass mit einer entsprechenden Befähigung eines Rechtsanwaltes es durchaus auch ohne die Blindenschrift wie vom Beschwerdeführer begründet, möglich war ihm den Sachverhalt verständlich zu erläutern.

Wolfgang Ritter


Von Gerhard Bartz

Sehr geehrter Herr Ritter, es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Einzelfall. Das BVerGE hat mehrfach so entschieden. Wäre der behandelnde Vorgang nicht so "einfach" gewesen, hätte das Gericht auch nicht abgewiesen. Liegt unsere Ablehnung der Entscheidung an der Einfachheit der verhandelten Sache? Würden wir ansonsten die Entscheidung als bahnbrechend akzeptieren? Wohl kaum, wenn ich diese Dialoge hier lese. Warten wir ab, wie der Gesetzgeber diese Vorgabe aus Karlsruhe interpretiert. Ich hoffe, er nimmt sie ernst!

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Bartz,

ich habe mir mal aus ihrem Leittext eines sehr intensiv nicht nur von Ihnen genutzten Thema hier diesen Abschnitt herausgenommen.

Zitat:

"Die Anwendung des Art. 3, Abs.3, Satz 2 erläuterte uns das Bundessozialgericht am 10.10.2014 unter dem Az.: 1 BvR 856/13: "
Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln.

Soweit mal verständlich für alle die des Lesens mächtig sind.

Nun kommt's:

Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen."

Frage:

Kann man davon ausgehen, dass die von Ihnen geführten Argumente nicht das Ziel verfolgen, zwecks der intensiven Verweise auf die Entscheidungen des BVG für die Zukunft, besonders mit der gezeigten Beharrlichkeit zur Entscheidung 1 BVR 856/13 aus der Entscheidung,
einen Rechtsanspruch auf die jeweilige schriftliche Korrespondenz für die Zukunft, in Blindenschrift führen zu können? Dann frage ich mich ernsthaft, wie sollen wir Erfolge erzielen können, wenn hier Vergleiche gezogen werden um die es vielleicht ernsthaft nicht geht, sondern nur immer wieder das BVG in die Öffentlichkeit geholt wird, weil manche hier glauben, mit einer Entscheidung des BVG hat dann alles andere zu tanzen, wie wir mit den entsprechenden Noten dann pfeifen.

Wir sollten immer uns vor Augen halten, dass nicht jede Entscheidung des BVG von jedem unserer Leidensgefährten auch nutzbringend für von ihm vielleicht zu erwartende Rechtsstreitigkeiten in seinem Sinne entsprechend ausgelegt werden kann. Mit der Schaffung des Einzelfall hatte man sich schon sehr gut etwas überlegt, erspart es doch vielleicht mal eine Grundsatzentscheidung, denn mit einer solchen wäre vielen geholfen, was aber auch bedeuten würde, die Länderregelungen würde man eventuell beschneiden, nur wäre dass gewollt?


Wolfgang Ritter

Von Gerhard Bartz

Sehr geehrter Herr Dr. Drebes, nachdem sich die Sätze des BVerfGE durch zwei Jahrzehnte ziehen, betrachte ich Ihre Einschätzung, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung immer noch als nicht zutreffend. "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Ich denke, dass wir uns glücklich schätzen könnten, wenn alle Gesetzestexte in solch einfacher Sprache zu lesen wären. Geradezu juristenfeindlich leichte Sprache. Für mich als Nichtjuristen durchaus verständlich. Und auch die Interpretation des Verfassungsgerichtes ist nicht kompliziert und lässt wenig Spielraum für Interpretationen. Warum diese dennoch - und wie schon erwähnt, aus den Reihen behinderter Menschen - versucht werden, verstehe wer mag, ich nicht. Können oder wollen wir unser Glück nicht fassen? Wir haben lange genug nach einer solchen Interpretation gesucht.

Von Sven Drebes

Sehr geehrter Herr Bartz,

ich ignorere den Beschluss nicht, ich halte Ihre Schlussfolgerung bzw. Übertragung für falsch. Und ich fürchte, dass Sie dadurch, dass Sie wieder und wieder diese nicht tragfähige Brücke schlagen, ForSeA als Interessenvertretung ins Abseits führen, weil die Empfänger in der Politik Ihre Äußerungen irgendwann nicht mehr ernst nehmen werden. Der Ball liegt meiner Meinung nach auf dem Elfmeterpunkt vor dem eigenen Tor.

Freundliche Grüße
Sven Drebes

Von Gerhard Bartz

Sehr geehrter Herr Dr. Drebes, wer mich als Sprachrohr von Seehofer und Co. versteht, der sollte auch seine Aussagen bezüglich des Verfassungsgerichts-Beschlusses überprüfen. Das Bundesverfassungsgericht benutzt diese Sätze des Öfteren, beispielsweise in einem Beschluss aus dem Jahre 1999 zur Testierfähigkeit. Warum ist Ihnen - und nicht nur Ihnen - so viel daran gelegen, diesen Beschluss zu ignorieren? Der Ball liegt auf dem Elfmeterpunkt, der Torwart ist zum Pinkeln und die Stürmer zieren sich ... Dieser Vergleich hinkt etwas. Ich weiß.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Krümel06,

wenn wir abwählen wegen der Milliarden, dann zeigen wir der Gegenseite unseren Neid. Wählen wir aber ab, wegen ihrer Unfähigkeit, dann bewahren wir weiter unser Gesicht und dies sollte für uns wichtiger sein, als vielleicht unter Abzug aller Möglichkeiten der Behörden dann unterm Strich des Bescheides 5,00 € mehr in der Tasche zu haben.

Schönen Abend

Wolfgang Ritter

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Dr. Drebes,

in den letzten Wochen war ich immer der Störenfried, welcher mit seiner Meinung aus Sicht der Redaktion gern über die Stränge schießt und da ich mir zwar denken konnte was von Ihnen gemeint war, wollte ich zumindest auf Nummer sicher gehen, dass ich es diesmal nicht bin.

Schönen Abend

Wolfgang Ritter

Von Sven Drebes

Sehr geehrter Herr Bartz,

beim Thema "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts" werden wir wohl nicht zusammen kommen. Ich halte ihn insgesamt für unpassend, auch wenn da ein brauchbarer (bzw. brauchbar klingender) Satz drin steht. Und ich halte es weiterhin für kontraproduktiv, mit aus dem Zusammenhang genommenen Sätzen zu arbeiten.

Was Seehofer und Co. betrifft, nehme ich Ihnen ab, dass Sie nicht in deren Horn stoßen wollen, Ihr Kommentar kann aber leicht so verstanden werden.

Ein schönes Wochenende wünscht
Sven Drebes

Von Sven Drebes

Sehr geehrter Herr Ritter,

Sie meine ich nicht. Wie kamen Sie nach Ihren bisherigen Beiträgen hierzu darauf?

Schönes Wochenende
Sven Drebes

Von Krümel06

Sehr geerter Herr Ritter,
es soll mir keiner von diesen Finanzpolitikern sagen für das Bundesteilhabegesetz wäre kein Geld da-das wäre schon wieder gelogen.Wenn der Schäuble mal schnell ohne zu diskutieren 5-6 Milliarden Euro zusätzlich für Asylanten locker macht -oder wie heute in der Presse zulesen war die Rüstungsindustrie für Großprojekte zusätzlich 12,6 Milliarden Euro gebraucht werden,fragt keiner wo das herkommt oder aus welchen (Sozial)Töpfen das zweckentfemdet entnommen wird.
Wir können uns nur bei den anstehenden Wahlen richtig wehren und uns so Gehör verschaffen.Schönes WEvon Krümel06 aus Lutherstadt Eisleben.

Von Gerhard Bartz

Sehr geehrter Herr Dr. Drebes, die Gebetsmühle, wie sie die Wiederholungen bezeichnen, ist erforderlich, damit der Beschluss ins Bewusstsein unserer Gesellschaft einsickert und dass man sich überhaupt mal damit auseinandersetzt. Ich lasse mir nicht mehr einreden, dass dieses Grundrecht für die Tonne ist. Ihr Einwand, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde abgelehnt hat, stellt keine Wertung des Artikels 3 dar, sondern dass das Gericht eben diesen Artikel nicht verletzt sah. Dieser Ansicht könnte nach derzeitigem Kenntnisstand sogar ich mich anschließen. Daher sehe ich den Artikel mit diesem Beschluss auf Hochglanz gewienert und keineswegs beschädigt an.

Völlig zu Unrecht haben wir den Artikel 3 20 Jahre vor sich hin modern lassen. Dies stand im krassen Widerspruch zur Feier 1994 und zum Jubiläum im letzten Jahr. Mir hat ein Jurist mal erklärt, dass man mit dem Zusatz zum Artikel 3 GG seine Stulle einwickeln kann. Warum nur versuchen Menschen mit Behinderung, den Verfassungsgerichtsbeschluss zum Artikel 3 GG zu relativieren?

Den Schuh unter Punkt 2 ziehe ich mir eh nicht an. Unsere Verfassung ist für alle da, unabhängig ob Männlein oder Weiblein, ob deutsch oder nicht, ob behindert oder nicht, ob krank oder nicht. Und diejenigen, die es anders sehen, beispielsweise der von Ihnen zitierte Personenkreis müssen eines Besseren belehrt werden.

Ihre Unterstellung, falls Sie mich damit gemeint haben, die Interessenvertretung unseriös zu betreiben, weise ich zurück. Da ich weiß, dass mir das BVerfGE vor dem Sozialgericht geholfen hat, wundere ich mich doch sehr über Ihren Einwand.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Dr. Drebes,

aus dem von Ihnen verfassten Beitrag geht nicht hervor, wen Sie ansprechen wollten.

Wenn ich es sein sollte, dann dürfen Sie dass ruhig sagen, ich kann viel ab.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Ritter

Von Sven Drebes

ich teile ja die Forderung, dass endlich ein Teiilhabegesetz kommen muss, das ALLEN die gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht, Ihnen und mir genauso wie Familie Maubach.

Mit Ihrer Argumentation sind Sie aber gleich in zweifacher Hinsicht auf einem gefährlichen Holzweg in die Sackgasse.

1. Der einzelne Satz aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, den Sie seit Monaten gebetsmühlenartig vor sich her tragen, ist für unsere Zwecke gänzlich unbrauchbar. Zum einen ging es in der zugrunde liegenden Klage um die Umsetzung von Prozessakten in eine für den blinden Kläger zugänglichen Form. Das alleine könnte man noch wegargumentieren, schließlich muss die Verpflichtung ja auf andere Bereiche übertragbar sein.
Viel schwerer wiegt allerdings, dass das Gericht die Klage mit dem von Ihnen zitierten Beschluss ABGEWIESEN hat! Grob zusammengefasst steht im Beschluss nämlich, dass der Staat zwar aktiv für Gleichhberechtigung sorgen muss, es für den Kläger im konkreten Fall aber durchaus zumutbar war, sich die Akten von seinem Anwalt vorlesen zu lassen! Was hieße das für das Teilhabegesetz?? Sie sind gerade auf dem besten Weg, ein Eigentor zu schießen, dass ncht mehr ausgeglichen werden kann!

2. laufen Sie gerade blindlings (hoffe ich zumindest) in die Falle, die Seehofer, AfD und Andere auslegen. Wer behauptet. er müsse bei Teilhabeleistungen sparen, weil einige hunderttausend Flüchtlinge etwas zu essen brauchen, schürt nicht nur Resentiments zwischen benachteiligten Gruppen. Er zeigt auch, dass er absolut nichts vom Recht auf Teilhabe hält! Wer nach Deutschland flüchtet, hat nur Anspruch darauf, nicht zu hungern, nicht zu (er)frieren und nicht physisch zu verwahrlosen, künftig wohl nur noch in Form von Sachleistungen. Zum Arzt darf man nur, wenn man ohne Behandlung stirbt. Wer das jetzt auch noch in Frage stellt, disqualifiziert sich selbst und wird in ein paar Jahren fordern, behinderte und pflegebedürftige Menschen in Anstalten mit 10er-Schlafsälen zu versorgen.

Bitte betreiben Sie Interessenvertretung seriös und nicht auf dem Rücken anderer Ausgegrenzter! Sonst stehen Sie sehr schnell im Abseits. Und das wäre äußerst bedauerlich.

Freundliche Grüße
Sven Drebes

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Bartz,

leider ist es so und wenn wir uns immer mehr damit abfinden, müssen wir uns nicht wundern, wenn der Kuchen immer kleiner wird. Warten wir ab, was uns alles die Theorie zum Thema BRK und Teilhabegesetz mit der Vorlage des Referentenentwurfes bringen wird und reden wir dann über die Fakten. Die alleinigen Verweise auf Recht und Gesetz und das noch mit dem Grundgesetz begründet, reichen für mich schon lange nicht mehr für die Glaubwürdigkeit unserer Politik aus, denn man darf nicht das schwimmende Fettauge auf der Suppe sehen, sondern der richtige Geschmack kommt erst dann, wenn man die Suppe auch umrührt.
Sehe ich es wirklich so verkehrt, wenn ich den Standpunkt vertrete, dass für ein gelingen der Speise wie sie uns serviert wird mehr dazu gehört, als mit Hartnäckigkeit das Kochbuch zu interpretieren?
Manchmal komme ich mir vor wie beim Atlas Verlag wo man im Abonnement immer wieder quer durch den Garten eine Loseblattsammlung erhielt und so einen Ordner füllte, aber nie das Ziel erreichte, welches man sich erträumte, da man immer auf die Fortsetzung grandioser Ideen warten muss und neue Einfälle ein dringend erforderliches handeln in der Praxis erschweren.
Wenn Forscher schon an den Speisen beteiligt sind wie es gewünscht ist, dann muss man ihnen aber auch ihren Kommentar ( Senf zur Speise ) ermöglichen, sonst würden sie ja alle sinnlos werden und dass wäre für unsere Gesellschaft ja furchtbar, wenn man dann handeln müsste mit den Theorien die manchen so einfallen, also macht man weiter wie bisher.

Schönes WE in die Runde

Wolfgang Ritter

Von Gerhard Bartz

Sehr geehrter Herr Ritter, ehe ich mich dem Thema filosofisch nähere halte ich mich erst mal an die Fakten, die Artikel, Paragrafen, diese Normen, die sich unsere Gesellschaft gegeben hat, um zu verhindern, dass nur noch der oder die Starke gewinnt. Bislang durfte ich davon ausgehen, dass diese Regeln auch für mich gemacht sind. Sollte dies nicht der Fall sein, muss man mir das sagen, damit ich mich nicht fälschlicherweise inmitten der Gesellschaft in Sicherheit wähne. Wie heißt es doch so schön klar im Artikel 1 Absatz 3 unserer Verfassung: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Ich sehe in meiner Blauäugigkeit keinerlei Spielräume für Interpretationen. Unmittelbar geltendes Recht heißt doch, dass es sofort angewendet werden kann und auch muss!

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Herr Bartz,

Zitat:

"Vertikal abgestuft ist es bereits, indem im Artikel 1 die Artikel 2 bis 19 als Grundrechte bezeichnet werden."

Und nun zu Ihrer persönlichen Erkenntnis gleich die Antwort, mit den von Ihnen eigenen Worten.

Zitat:

Hätten Sie Recht Herr Ritter, dann gäbe es unser Grundgesetz in vertikaler und horizontaler Abstufung.

Als Vertikal und Horizontal würde ich es nicht bezeichnen doch wenn, dann eher als den Traum einer unerfüllbaren Theorie welche hier der unterschiedlichsten Anwendung seine Opfer zu bringen hat, die man dann in der Wertung einzelner Schicksale mit dem Einzelfall rechtfertigt.
Wie bereits angeführt, streiten sich Professoren, Rechtswissenschaftler etc. seit Jahren zu diesem Thema und wir müssen akzeptieren egal welcher Auffassung wir sind, es andere Ansichten gibt welche dass, was wir kritisieren aus einem anderen Blickwinkel und Standpunkt sehen.
Wenn wir der Meinung sind, unsere Würde entspricht nicht dem, was wir glauben aus Artikel 3 und anderer Artikel des GG ableiten zu können und so aus unserer Sicht die Würde des behinderten Menschen bei der Inanspruchnahme seiner vom Gesetz ermöglichten Rechte uns diskriminiert fühlen, dann reicht es nicht aus sich auf Artikel 3 GG zu berufen, sondern hier müsste viel mehr auf den Prüfstand, ob wir dass aber schaffen, mag ich bezweifeln.
Es dürfte sehr schwer werden ein Bundesverfassungsgericht mit der Absicht einer Klage zu überzeugen, dass hier gegen Artikel 3 GG verstoßen wird, nur weil wir vielleicht unter Nichtberücksichtigung aller relevanten Kriterien für uns etwas ableiten wollen, was aber nicht so einfach sein wird zu bekräftigen.
Gegenwärtig erleben wir täglich in den Medien neue Meldungen zu einem Thema welches ich nicht wie manch anderer benutzen möchte um mit einer Diskussion mich der Masse anschließen zu wollen, welche teils berechtigt auf unsere eigenen Unstimmigkeiten aufmerksam macht, wenn innerhalb kürzester Zeit Gelder und anderes mobilisiert werden können. Im Einzelfall wie wir hier immer vernehmen müssen, wird uns doch eigentlich sehr deutlich gezeigt, was man in der Anwendung des einzelnen Länderrechts unter der Würde des Menschen versteht und gerade beim Länderrecht, ist dass was Sie und andere Kommentatoren immer wieder so betonen, der Artikel 3 GG vereinzelt nicht das Papier wert.
Bedauerlich wie es sein mag und allem Verständnis was nicht jeder aufbringen will, habe ich ein solches dafür, dass endlich mit diesem Prozess vielleicht mal begriffen wird, was Scheuklappen vermögen auszulösen, denn hier wird denen mal gezeigt, was ihr Artikel 3 GG wirklich wert ist und was sie mit uns dem eigenen Volk in ihrer Entscheidung für Fehler in den ganzen Jahrzehnten begingen, indem sie meinten ihnen könnte keiner etwas, denn das Länderrecht ist auf ihrer Seite in nationaler Betrachtung, nur sieht es anscheinend international betrachtet etwas anders aus, wie hier der Wirt die Rechnung präsentiert!
Nur wie sagt man immer so schön, selbst die klügste Henne s........ mal ins eigene Nest und International wird ihnen gezeigt, was ihre Milliarden welche sie jährlich zahlen und wo sie meinen sie hätten dass alleinige sagen, wirklich wert sind. Eine aufgehaltene Hand zu füllen, heißt noch lange nicht dann eine geballte Kraft darzustellen, wie man sieht.

Man soll nicht Schicksale gegeneinander ausspielen, aber man muss genau bei deren Lösung hinschauen, was da ermöglicht wird.


Wolfgang Ritter







Von Benedikt Fischer

Warum das alles so schwer ist? Weil es nicht wirklich gewollt ist, Menschen mit Behinderungen gleichzustellen und dafür wirklich Geld auszugeben. Es ist wie mit Alten und Kranken: Geht es ihnen "zu gut", leben (und kosten) sie länger. Und fühlen sich Flüchtlinge hier "zu wohl", können sie nicht so leicht abgeschoben werden. All das "behindert" mächtige Interessen - es geht, wie immer, um Macht und Geld. Sehr viel Macht und sehr, sehr viel Geld. Das perverse Ergebnis ist, dass wir eher Banken und ihre kriminellen Machenschaften "retten", als Menschen. Und der Verweis, dass wir ja "alle sparen" müssen, weil nicht für alles und alle Geld da sei, entpuppt sich als blanker Zynismus, wenn man die Gelder für die Banken"rettung" den Ausgaben gegenüberstellt, die für die tatsächliche Umsetzung des Antidiskriminierungsgebotes im Grundgesetz gebraucht würden. Aber so bitter das ist: Solange ein Rollifahrer auf dem Arbeitsamt zu hören bekommt, er solle keinem Nichtbehinderten den Job wegnehmen und sowieso froh sein, dass er nicht arbeiten müsse, oder solange Menschen wie William Frederic Geier jahrelang dafür kämpfen müssen, aus einem Heim ausziehen zu "dürfen" - trotz aller Gleichstellungsgesetze und der UN-BRK! - und jetzt, wenn sie endlich gewonnen haben, jahrelang keine Wohnung finden...und...und...und...SOlange ist wirkliche Gleichstellung, Fairneß oder einfach nur ein wenigstens in diesem Punkt in die Lebenswirklichkeit umgesetztes Grundgesetz verdammt weit weg! Schade, sehr schade!

Von Gerhard Bartz

Hätten Sie Recht Herr Ritter, dann gäbe es unser Grundgesetz in vertikaler und horizontaler Abstufung. Vertikal abgestuft ist es bereits, indem im Artikel 1 die Artikel 2 bis 19 als Grundrechte bezeichnet werden. Nun auch horizontal? Für Nichtbehinderte und behinderte? Nur Interessehalber: Gibt es noch weitere Ausgrenzungen? Wo kann man nachlesen, von welchem Verfassungsorgan wann welche Unterschiede festgelegt wurden?
Geben muss es ja was, sonst würden sich unsere Mandatsträger nicht zu solchen Äußerungen hinreißen lassen.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Herr Bartz,

der Beitrag wäre zu lang und vielleicht die Zensur wieder zu streng daher ein kleiner Hinweis.

Unser Glaube an den Artikel 3 Abs.3 GG ist nicht nur in der immer wieder zu lesenden Meinung vielleicht doch etwas falsch interpretiert, auch wenn er sich im GG befindet.
Wer richtig und gut zum Artikel 3 GG recherchiert im vollen Umfang und Bedeutung, wird erkennen, dass wir hier etwas hinterher jagen, was wir niemals zum fassen trotz aller Bemühungen auch bekommen werden. Wenn dem so wäre, dass der Artikel 3 ein derartiges Gewicht beinhaltet wie wir immer glauben, dann hätten wir schon ganz andere Verhältnisse.

Von Gerhard Bartz

Da ich meine Kritik an der scheinbaren Flüchtlingsfeindlichkeit bereits bezogen habe, möchte ich noch einen Absatz anfügen, den ich genau wegen dieser Befürchtung gestern wieder gelöscht hatte:

Derzeit macht sich unsere Bundeskanzlerin zu Recht für die Beibehaltung des Artikels 16a Grundgesetz stark, der das Asylrecht regelt. Die Begründung ist richtig, dass es sich um ein Grundrecht handelt, das wir nicht verletzen dürfen. Aber: Auch der Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ist ein Grundrecht. Dort ist zu lesen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Dieses Grundrecht scheint eines der minderen Sorte zu sein. Denn weder der Gesetzgeber noch den Kostenträgern scheint es besonders wichtig zu sein. Es wird schlichtweg nicht berücksichtigt. Auch hier, Frau Bundeskanzlerin, warten Menschen darauf, dass ihre Menschenrechte die Beachtung finden, die laut Bundesverfassungsgericht angemessen ist. Nochmals zur Klarstellung: Ich möchte nicht, dass die Rechte asylsuchender Menschen zugunsten derer behinderter Menschen geschmälert werden. Aber ich möchte, dass unsere Verfassung beachtet wird und deren Organe alle Menschen gleich behandeln.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Buschmann,
Zitat:
" An welche Tür müssten wir Deine tollen Worte nageln?"

Gerhard, Du hast es auf den Punkt gebracht - und sicherlich werden viele politisch Agierende es lesen - bleibt die Frage, ob sie das Rückgrat besitzen, es verstehen zu wollen und entsprechend zu handeln."
Die Frage wäre doch eine ganz andere, denn an welche Türe würden Sie gern diese Worte nageln und was erhofften Sie sich dann für eine Resonanz? Glauben Sie etwa es wäre dann alles vergessen, was heute gewisse Wege erschwert? Vieles mag zutreffen, was heute schief läuft aber Argumente, vielleicht auch noch berechtigt, dürfen nicht beim ersten farblichen Betrachten dem Betrachter vermitteln, nur Geld bringt die Lösung und alle seien zufrieden. Sollte es zu einer generellen Einkommens und Vermögens Freiheit wirklich kommen (was ich bezweifle) zumindest nicht in beiden Dingen, dann liegen doch bereits die neuen Forderungen schon wieder in den Schubladen, denn bisher ging es hier in den meisten Kommentaren nur ums Geld und nichts weiter. Warten wir ab, was der zu erwartende Referentenentwurf für Märchen an die viele hier glauben, im 500. Jahr Luthers als dieser seine Thesen an die Tür nagelte, bringen werden.
"All Deine Worte, lieber Gerhard treffen ins Schwarze, sind nicht zu widerlegen - wie kann es sich ein Rechtsstaat erlauben so viele Gesetze zu missachten - die schwächsten Mitbürger weiterhin ihrer Rechte berauben."
Warum sollte man ein Gesetz achten, wenn stets nur das Geld als ein zigste Lösung in der ersten Reihe zur Begründung aller Schikane, welche uns zuteil wird den Eindruck erweckt, uns geht's um nichts anderes.
Wolfgang Ritter

Von Heinrich Buschmann

Besser geht nicht - doch - vor einigen hundert Jahren hat ein gewisser Martin Luther ein paar Thesen an eine Tür genagelt und die Welt verändert.

An welche Tür müssten wir Deine tollen Worte nageln?

Gerhard, Du hast es auf den Punkt gebracht - und sicherlich werden viele politisch Agierende es lesen - bleibt die Frage, ob sie das Rückgrat besitzen, es verstehen zu wollen und entsprechend zu handeln.

All Deine Worte, lieber Gerhard treffen ins Schwarze, sind nicht zu widerlegen - wie kann es sich ein Rechtsstaat erlauben so viele Gesetze zu missachten - die schwächsten Mitbürger weiterhin ihrer Rechte berauben. WARUM - warum lassen wir uns das gefallen! 13 Millionen Betroffene - über 30 Millionen von Behinderung betroffene Menschen wehren sich nicht!? Unfassbar? Sind wir zu Feige? Wovor haben wir Angst?
Ich leite seit über 14 Jahren den MMB - einige haben es mal so übersetzt: Mobilmachung von Menschen mit Behinderung!
Lang dauert es nicht mehr!!

LG Heinrich Buschmann

PS: Dem Herrn "Magö" möchte ich antworten: Wieso halten Sie uns das vor? Ich höre nur immer wieder, dass wir nun leider hintenanstehen müssen, weil die Flüchtlinge wichtiger sind. Ist das etwa fair? Wir haben nichts dagegen Flüchtlingen zu helfen - aber bitte nicht auf unsere Kosten!!!
Ich bin dafür die Benzinsteuer um 10 Cent zu erhöhen, um die Finanzierung der Flüchtlinge zu sicher - schreiben Sie, lieber Herr "Magö" das mal im ADAC Heft.

Von Gerhard Bartz

Mitnichten. Das war überhaupt nicht meine Intention. Ich habe nur drei Gelegenheiten aufgezählt, bei denen Deutschland aus dem Stand in der Lage war, weitreichende Entscheidungen zu treffen. Ich lasse mir von niemand unterstellen, Abneigungen gegen Flüchtlinge zu schüren. Wer mich kennt, wird das bestätigen.

Von Magö

Und schon wieder versucht man, Flüchtlinge gegen Behinderte auszuspielen und schürt so Ressentiments.