Inklusion ohne Grenzen
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
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Berlin (kobinet) Die Grünen haben heute zu einer Tagung „Inklusion kennt keine Grenzen! Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“ am 30. November 2015 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin eingeladen. In der Debatte um Inklusion reden alle über leistungsstarke Behinderte und niemand über Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Wer sich nicht aktiv für die eigenen Interessen einsetzen kann, wer anstrengend ist oder um sich schlägt, für den scheint es kaum individuelle Lösungen zu geben.
"Häufig wird argumentiert, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf seien auf die traditionellen Einrichtungen der Behindertenhilfe angewiesen. Individuellere Lösungen seien nicht finanzierbar. Ein inklusives Leben, Lernen oder Arbeiten sei schlicht nicht möglich. Wir sehen das anders: Es muss auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Angebote geben, die sie in ihren Bedürfnissen und Wünschen ernst nehmen und in ihrer Selbstbestimmung stärken", heißt es in der Einladung.
Auf der Fachtagung werden deshalb Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in den Fokus gestellt. Denn das Recht auf Unterstützung und Schutz dürfe das Recht, selbst über das eigene Leben zu bestimmen nicht aushebeln. Es soll diskutiert werden, wie das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt werden kann – gerade mit Blick auf das angekündigte Bundesteilhabegesetz: Wo stehen wir? Wie müssen sich die existierenden Angebote verändern? Welche rechtlichen Änderungen sind nötig?
Online Anmeldung bis zum 23. November 2015

Von Inge Rosenberger
Die ganzen Inklusionsbestrebungen wären für mich wesentlich glaubwürdiger, wenn sie endlich ALLE Menschen einbeziehen würden, anstatt vor lauter "political correctness" den Begriff „(schwerste) geistige Behinderung“ zu vermeiden.
Die Formulierung "Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf" ist m.E. missverständlich, da sie auf Menschen wie Stephen Hawking genau so zutrifft wie auf Menschen, die sich ausschließlich über Mimik, Lautieren und Verhalten verständlich machen – Menschen wie meine Tochter.
Unsere Töchter und Söhne brauchen endlich Wahlmöglichkeiten, aber bisher habe auch ich noch keinen Weg erblickt, wie es uns Eltern gelingen kann, unseren schwerstbehinderten Töchtern und Söhnen Alternativen zu dem aktuellen Schubladensystem, das im besten Einvernehmen zwischen vielen Kosten- und Einrichtungsträger erstellt wurde, zu ermöglichen.
Unsere erwachsenen Kinder und wir Eltern brauchen keinen neuen Verband, sondern endlich die Erkenntnis, dass unsere Erfahrung und unser Wissen für die Realisierung einer geeigneten Lebenswelt für unsere Töchter und Söhne unabdingbar sind.
Wir brauchen ein einklagbares Anrecht auf eine geeignete Wohnform und auf eine geeignete Tagesstruktur mit einem personengebundenen Budget für unsere erwachsenen Kinder. Dies kann in den bereits vorhandenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe geschehen oder auch in Eigenregie.
Eine solche Wahlfreiheit würde auch bewirken, dass die Angebote sich entweder nach den Wünschen und den Bedarfen der behinderten Menschen ausrichten oder überflüssig würden.
Von Inge Rosenberger
[.. gehört nicht zum Thema ...] weise ich auf einen Link hin, über den die „Leistungstypen“ in NRW abgerufen werden können. Von Belang sind die Leistungstypen 24 und 25 (Seite 27 und 28): http://www.lwl.org/abt20-download/sgb_xii/Anlage_2.pdf
Wenn man das Dokument abspeichert, sind die Texte auch gut lesbar.
Von nurhessen
Ein Gedanke nur: Den geschilderten „Fall“ aus dem Bonner Raum, der im Übrigen auch an anderen Stellen in der Fortsetzung zu finden ist, könnte man doch dem LVR als Präzedenzfall vorhalten!
Von nurhessen
Lieben Frau Susanne v.E., liebe Frau Maubach!
http://www.ksta.de/region/-gelernt--sich-in-der-welt-zurechtzufinden-,15189102,13967840.html (Requiescat in pace)!
Uns in Hessen je nach Region, Sachbearbeitern und deren Willkür ergeht es nicht viel anders. Oben mal ein Beispiel aus NRW, auch aus dem Gebiet des LVR, sicher nicht vergleichbar mit vielen anderen Fällen, aber doch so geschehen.
Herrn Arnd Hellinger bitte nicht Unrecht tun, aber er versucht doch, sich einzufühlen. Ist manchmal schwer, wenn man nicht vom vollkommen deckungsgleichen Schicksal betroffen ist. Und es ist schwer, wenn man vom Schicksal nicht eben verwöhnt ist, Ratschläge zu geben und damit vollkommen unbeabsichtigt neben der Sache zu liegen! Darum bitte ich sehr, mich nicht falsch zu verstehen (vertrage KEINE Schläge mehr).
Grüße
Von Susanne v.E
Sehr geehrter Herr Hellinger,
sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen, dass Frau Maubach seit geraumer Zeit sehr darum bemüht ist, die Ansprüche ihres Sohnes durchzusetzen. Selbstverständlich gibt es auch Gutachten, die belegen, wie sehr der Gesundheitszustand des Sohnes abhängig ist von einer anemessenen Betreuung. Hier geht es gerade nicht darum den Sohn stundenweise aus der Werkstatt fernzuhalten, sondern die Betreuung in der Werkstatt angemessen zu gestalten, so dass die Gesundheit nicht gefährdet wird.
Sehr erfreut bin ich über Ihre optimistische Einstellung, dass eine WG für Entspannung der Lage sorgen könnte.
Leider muss ich darauf hinweisen, dass in unserem Einzugsgebiet die Errichtung von WGs für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen bis dato unmöglich ist.
Ich selber versuche dies seit einigen Jahren und musste feststellen, das die ortsansässigen Träger, die kommunalen Behörden , eine Inklusinsbeauftragte und auch die Vertetung des LVR die Meinung vertreten, es gäbe "so schöne Heime". Gerade für die Menschen mit schweren geistigen bzw Mehrfachbehinderungen wird nach wie vor der "geschützte Rahmen"so favorisiert, dass es quasi keine Alternativen gibt.
Von Arnd Hellinger
Liebe Frau v. E.,
zunächst einmal müsste es im Fall von Frau Maubachs Sohn eher leicht sein, ein neurologisches Gutachten des Inhalts zu bekommen, dass ein ganztägiger Aufenthalt in der Werkstatt seiner Gesundheit nicht dienlich ist. Da wäre ich dann gespannt, was der LVR darauf zu erwidern hätte.--
Darüber hinaus werde ich natürlich den Teufel tun, Frau Maubach vorgeben zu wollen, welche Betreuungsform für ihren Sohn die optimale sei - dies wäre ähnlich anmaßend wie das Verhalten des LVR. Vorstellen könnte ich mir aber eine Kleingruppe oder WG, auch weil er ja nicht ewig bei seiner Mutter wird leben können. Mit welcher gerichtsfesten Begründung der LVR das verhindern können sollte, ist mir schleierhaft.
Herzliche Grüße
Arnd Hellinger, Berlin
Von Susanne v.E
Und weil ich mich gerne belehren lasse:
welches alternative System schwebt Ihnen vor?
Förderstätten gibt es in NRW nicht. "Sonstige Beschäftigungsstätten" gibt es zwar als Einzelprojekte großer Träger und bei anthroposophischen Einrichtungen, die Versuche von Betroffenen eine "sonstige Beschäftigungsstätte" ins Leben zu rufen schlugen fehl, weil vom LVR nicht anerkannt. Diese Projekte lösten sich auf oder mussten sich unter das Dach großer Träger begeben.
Welches alternative System, das wir neben der jahrzehntelangen Betreuung und Pflege unserer Angehörigen ehrenamtlich initiieren könnten, würden Sie vorschlagen?
Von Susanne v.E
Sehr geehrter Herr Hellinger,
eine Assistenz für die Zeiten, in denen die Werkstatt besucht werden kann, wird nicht bewilligt.
Somit besteht de facto sehr wohl eine Werkstattpflicht.
Sollten Sie in NRW einen Fall kennen, bei dem anders vorgegangen wird, unter den gleichen Voraussetzungen (geistig bzw mehrfachbehinderter Erwachsener, lebt noch zu Hause) so würde ich mich sehr freuen, davon zu hören.
Von Arnd Hellinger
Liebe Frau Maubach,
wenn es tatsächlich so sein sollte, dass Ihr Sohn in kein bestehendes "Hilfeangebot" passt, sollten Sie evtl, einmal mit anderen Betroffenen aus dem "Hoheitsgebiet" des LVR überlegen, gemeinsam ein alternatives System zu schaffen. Eine ähnliche Situation führte ja Ende der 1950er Jahre beispielsweise auch zur Gründung der Lebenshilfe oder des BVKM...
Angesehen davon erschließt sich mir nicht, auf welcher Rechtsgrundlage genau eine "Werkstattpflicht" zumal ganztägig für Ihren Sohn beruhen soll. Warum beantragen Sie nicht etwa die Betreuung Ihres Sohnes _vormittags_ in der Werkstatt und den Rest des Tages zu Hause. oder wo er sich gerade aufhält, durch persönliche Assistenz..?
Herzliche Grüße
Arnd Hellinger, Berlin
Von Gisela Maubach
Unter den Podiumsteilnehmern der o.a. angekündigten Fachtagung befindet sich auch Lothar Flemming vom LVR.
Lothar Flemming wurde von der LVR-Abteilungsleiterin in Cc genommen, als sie von mir die Zusendung eines aktuellen Pflegegutachtens verlangte incl. der Mitteilung, welche Leistungen nach dem SGB XI mein Sohn derzeit erhält.
Ich bin gespannt, wie Herr Flemming dazu steht, wenn ein Pflegegutachten vom LVR verlangt wird, um zu prüfen, "inwieweit Leistungen im Rahmen des SGB XI mit berücksichtigt werden können" - nur weil ich nicht damit einverstanden bin, dass mein Sohn tagsüber in der Werkstatt schläft und anschließend schlaflose Nächte und zunehmende epileptische Anfälle produziert.
Folgende schriftliche Aussage der Werkstatt steht immer noch im Raum:
"Wir werden weiterhin keinen unserer betreuten Mitarbeiter/innen gegen seinen Willen vom Schlaf während seiner Pausenzeiten abhalten. Wir sind der Ansicht, dass gerade betreute Mitarbeiter, auch im Hinblick auf die allgemein angestrebte Inklusion, ihre Pausen weitestgehend selber frei gestalten sollten.“
In einer erneuten ärztlichen Stellungnahme der Uniklinik Bonn vom 19.10.2015 steht wörtlich:
"Aus epileptologischer Sicht ist unbedingt darauf zu achten, dass wirksame tagesstrukturierende Maßnahmen ergriffen werden, um Tagesschlaf zu verhindern oder auf ein Minimum zu reduzieren, um so einen möglichen Anfallstrigger auszuschalten und die Lebens- und Anfallssituation für den Patienten langfristig zu verbessern."
Innerhalb eines zwischenzeitlich stattgefundenen Gesprächs mit dem Richter des Betreuungsgerichts hat dieser mir bestätigt, dass die Werkstatt nicht (!) berechtigt ist, sich über meine Vorgabe als gesetzliche Betreuerin und die ärztlichen Stellungnahmen hinwegzusetzen.
Bis in der Realität durchgesetzt werden kann, dass Tagesschlaf in der Werkstatt vermieden wird, bleibt mein Sohn weiterhin zu Hause (mangels alternativer Angebote).
Der Kostenträger LVR sieht keine Eile und hat dem LSG am 7. Oktober mitgeteilt:
"Der Antragsgegner weist auch darauf hin, dass in der jetzigen Situation der Werkstattplatz für den Antragsteller frei gehalten wird, obwohl er die Werkstatt nicht besucht."
Entgegen dieser Darstellung des LVR habe ich gestern (!) die Mitteilung der Krankenkasse erhalten, dass die Werkstatt meinen Sohn zum 7. Oktober von der Krankenversicherung abgemeldet hat.
Die Werkstatt selbst hat mich hierüber nicht informiert. Es kam in der vergangenen Woche lediglich eine kommentarlose Lohnabrechnung für Oktober (mit einem Auszahlungsbetrag von 22,68 € für Oktober).
Die Krankenkasse teilt mir nun mit, dass ich meinen Sohn zum Mindestbeitrag von 165 € freiwillig weiterversichern müsse.
Auch ich selbst muss mich ab 1. Oktober für 165 € freiwillig weiterversichern, weil nach einem Monat unbezahltem Urlaub der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber beendet ist.
Die fristgerechte Kündigung habe ich zum 31.12.2015 erhalten, da ich nicht bereit bin, meinen Sohn und seine Gesundheit zu opfern.
Was wird Herr Flemming vom LVR zu dieser Werkstatt-Praxis in NRW zu sagen haben - insbesondere auch deshalb, weil ich nicht die einzige bin, die den Personalschlüssel kritisiert? Im Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung steht unter Eltern-, Angehörigen- und Betreuerbeirat (Zitat):
"Kein Mitarbeiter darf sich langweilen.
Thema 2
Es gibt nicht genügend Personal in der Gruppe meines Kindes
Der Personalschlüssel ist immer wieder kontroverses Diskussionsthema bei den Treffen des EBR mit . . . "
Fragt sich nur, wer auch bereit ist, bei diesem kontroversen Thema namentlich genannt zu werden, denn es bleibt anderen ja nicht verborgen, welche Erfahrungen wir gerade machen.
Daher bin ich extrem gespannt, was Herr Flemming zu "seinem" NRW-System zu sagen hat, in dem unterhalb von Werkstätten keine Einrichtungen mehr existieren, so dass schwerst(mehrfach)behinderte Menschen vom Personalschlüssel der jeweiligen Werkstatt abhängig sind.
Von nurhessen
Die euphemistische Formulierung "Teilhabe am Arbeitsleben" ist für jeden Menschen, der auf Grund seiner Behinderung in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten muss, eine Diskriminerung: Exklusion statt Inklusion!
Von Gisela Maubach
Sehr geehrter Herr Hellinger,
die Formulierung "hoher Unterstützungsbedarf" erscheint ja nicht nur im Zusammenhang mit dieser Tagesordnung, so dass ich die Unterscheidung in derartige "Kategorien" grundsätzlich wenig informativ finde.
Es sollte lediglich ein Hinweis darauf sein, dass aus dieser Formulierung nur das Ausmaß einer Behinderung hervorgeht - aber nicht, um welche Form der Behinderung es sich handelt.
Ich selbst bleibe daher bei der Formulierung schwere "geistige" Behinderung, denn damit werden wir innerhalb aller Gesetzestexte und mit den Zuordnungen zu den entsprechenden "Leistungstypen" ja auch offiziell konfrontiert.
Und dass die Ausgrenzung dieser Personengruppe nicht nur meine Vermutung ist, hat auch der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen in den abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands festgestellt - und auch der Ausschuss verwendet die Formulierung "geistige" Behinderung.
Dort heißt es unter Bewusstseinsbildung (Zitat):
"Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass die von dem Vertragsstaat getroffenen Maßnahmen zum Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit psychosozialen und/oder geistigen Behinderungen, wirkungslos geblieben sind."
Und übrigens:
Mein Sohn macht sich bereits auf unterschiedliche Art und Weise seiner Umwelt verständlich:
Wenn es sehr unangenehm riecht, bedeutet es, dass er eingekotet hat und eine neue Windel benötigt.
Wenn er vollbekleidet irgendwo in Wasser springt (weil ich oder eine andere Betreuungsperson nicht aufgepasst hat), bedeutet das, dass man ihn da wieder herausholen sollte (insbesondere bei kalten Temperaturen) - auch wenn er laut lacht und das Wasser zu flach ist, um darin zu ertrinken.
Wenn er an einer roten Fußgängerampel Richtung Straße (vor die fahrenden Autos) gehen will, bedeutet das, dass man dies durch Festhalten verhindern sollte, damit er nicht überfahren wird.
Wenn Sie also - ohne meinen Sohn jemals kennengelernt zu haben - davon ausgehen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis ihm das passende "technische oder sonstige System" zur Verständigung zur Verfügung stehen würde, dann reden wir tatsächlich von sehr unterschiedlichen Menschen mit "hohem Unterstützungsbedarf".
Umso notwendiger finde ich es, die Behinderung auch beim Namen zu nennen, damit wir nicht weiter mit der absurden Situation konfrontiert sind, dass ein arbeitsUNfähiger Mensch als vorrangige (!) Leistung die Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen MUSS, was im Umkehrschluss Werkstatt-Gebundenheit bedeutet.
Einen entspannten Abend noch!
Gisela Maubach
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Kleiner Nachtrag:
Natürlich hatte ich vergessen zu unterzeichnen, aber ich bin so von der Ehrlichkeit des Herrn Hellinger gerührt, dass mir dieser kleine Fehler verziehen werden möge.
Wolfgang Ritter
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrter Herr Hellinger,
immer wieder bin ich begeistert von Ihnen etwas zu lesen und das auch mit Genuss.
Zitat: ( Frau Maubach betreffend )
"Wenn Sie jedoch hinter jeder Formulierung die versuchte Ausgrenzung Ihres Sohnes vermuten, zeugt dies auch von wenig Dialogbereitschaft Ihrerseits... :-("
Kleine Anmerkung von mir:
Einer Mutter muss das Recht zustehen aus allen in den zurückliegenden Jahren gemachten Erfahrungen mit Skepsis, dem sich vielleicht positiv eröffnendem Neuen gegenüber zu stehen.
Der weitere Satz von Ihnen gefällt mir aber noch besser, denn er sagt eindeutig aus, was hier immer wieder zu vernehmen ist, auch wir behinderten Menschen sind eine Zweiklassengesellschaft aus heutiger Sicht geworden, nur wollten es die wenigsten bisher zugeben, dass sie sich von der Personengruppe der geistig und seelisch behinderten Menschen abheben.
Zitat:
Und ja: Noch vor ca. 50 Jahren hätte man Menschen wie Herrn Dr. Drebes oder mich hinsichtlich ihrer Kommunikationsfähigkeit durchaus Ihrem Sohn gleichgestellt.
Wenn dies allem ernstes Ihre ehrliche Meinung ist, dann verstehe ich heute um so besser, warum langsam Solidarität und Würde mit unseren schwächsten Leidensgefährten nur auf dem Papier erscheint.
Von Arnd Hellinger
Liebe Frau Maubach,
was ist denn jetzt an der Formulierung "Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf" schon wieder anstößig und kritikwürdig? Selbstverständlich fallen sowohl Herr Dr. Drebes, Prof, Hawking, Ihr Sohn als auch ich und viele andere unter diese Kategorie - natürlich jeweils individuell ausgeprägt. Wenn Sie jedoch hinter jeder Formulierung die versuchte Ausgrenzung Ihres Sohnes vermuten, zeugt dies auch von wenig Dialogbereitschaft Ihrerseits... :-(
Wie sähe denn eine Ihnen passende Formulierung einer Tagungseinladung aus?
Und ja: Noch vor ca. 50 Jahren hätte man Menschen wie Herrn Dr. Drebes oder mich hinsichtlich ihrer Kommunikationsfähigkeit durchaus Ihrem Sohn gleichgestellt. Vielleicht gibt es also in wenigen Jahren technische oder sonstige Systeme, die es Ihrem Sohn ermöglichen, sich seiner Umwelt verständlich zu machen...
Herzliche Grüße
Arnd Hellinger, Berlin
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Herr Dr. Drebes,
kann man heute noch beruhigt sein, bei allem was so das tägliche Leben beeinflusst?
Schönen Abend!
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
seien Sie beruhigt, es geht nicht um Menschen wie Stephen Hawking..
Von Gisela Maubach
Bleibt noch die Definition einer Behinderung "mit hohem Unterstützungsbedarf".
Diese Formulierung erweckt den Eindruck, dass es keine unterschiedlichen Behinderungen mehr gibt - sondern nur noch unterschiedliche Schweregrade.
Stephen Hawking hat doch auch einen "hohen Unterstützungsbedarf" - oder nicht?
Und Menschen wie er sind doch bei dieser Veranstaltung sicher nicht gemeint?
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Bitte sehr, auch ich kann gelegentlich etwas netter sein.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Danke!
Habe mich direkt angemeldet . . . incl. Sohn mit "hohem Unterstützungsbedarf".
Bin gespannt zu erfahren, wie so ein "Leistungsmix" aus Tagesförderstätte und Persönlicher Assistenz erreicht werden konnte.
Da bei uns in NRW keine Tagesförderstätten existieren, müsste es hier dann ja ein Leistungsmix aus Teilhabe am Arbeitsleben (WfbM) und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Assistenz) sein - also zwei unterschiedliche Kostenträger, die ihrerseits auch bereits nach dem Pflegegutachten gefragt haben (SGB XI) . . .
Bin wirklich gespannt!
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Kleiner Nachtrag!
Wenn Sie dem Link folgen kommen Sie zum Veranstaltungskalender, der dann das Programm am 30.11.2015 auch öffnet, wo Sie sich mit dem Ablauf der Veranstaltung vertraut machen können.
Anmeldung etc.
Schönen Abend
Wolfgang Ritter
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Frau Maubach,
Darum geht's
In der Debatte um Inklusion reden alle über leistungsstarke Behinderte und niemand über Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Wer sich nicht aktiv für die eigenen Interessen einsetzen kann, wer anstrengend ist oder um sich schlägt, für den scheint es kaum individuelle Lösungen zu geben. Häufig wird argumentiert, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf seien auf die traditionellen Einrichtungen der Behindertenhilfe angewiesen. Individuellere Lösungen seien nicht finanzierbar. Ein inklusives Leben, Lernen oder Arbeiten sei schlicht nicht möglich. Wir sehen das anders: Es muss auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Angebote geben, die sie in ihren Bedürfnissen und Wünschen ernst nehmen und in ihrer Selbstbestimmung stärken.
Auf unserer Fachtagung stellen wir deshalb Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in den Fokus. Denn das Recht auf Unterstützung und Schutz darf das Recht, selbst über das eigene Leben zu bestimmen nicht aushebeln. Wir möchten diskutieren, wie das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt werden kann – gerade mit Blick auf das angekündigte Bundesteilhabegesetz. Wo stehen wir? Wie müssen sich die existierenden Angebote verändern? Welche rechtlichen Änderungen sind nötig?
Wir laden Sie herzlich ein, mit uns zu diskutieren.
http://www.gruene-bundestag.de/news/termine_ID_2000120.html
Von Interessierte
Hier der Link zum Programm:
http://www.gruene-bundestag.de/no_cache/news/termin_ID_2000125/veranstaltung/inklusion_kennt_keine_grenzen_teilhabe_von_menschen_mit_hohem_unterstuetzungsbedarf_terminid_938.html
http://www.gruene-bundestag.de/no_cache/news/termin_ID_2000125/veranstaltung/inklusion_kennt_keine_grenzen_teilhabe_von_menschen_mit_hohem_unterstuetzungsbedarf_terminid_938.html
Von Gisela Maubach
Leider findet man über den Link kein Programm zu dieser Fachtagung.
Und da man sich nur in der Ich-Form anmelden kann, wäre es interessant zu erfahren, um welche Form des "hohen Unterstützungsbedarfs" es genau geht - also eher um den eines Stephen Hawking oder um den eines Menschen (z.B. auch ohne körperliche Einschränkungen), der vor jedes fahrende Auto laufen würde oder vollbekleidet in die Badewanne steigt, weil aus so einer Armatur ja irgendwann Wasser rauskommt, wenn er an Hebeln oder Knöpfen dreht . . . und der sich nicht in der Ich-Form anmelden könnte?