Regierungsantwort ernüchternd
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Katrin Werner, findet die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Linken mit dem Thema „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland" ernüchternd. Zu knapp 250 Fragen legte die Bundesregierung den Stand zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Die Frage, ob die Regierung eine Gesetzesprüfung in Hinblick auf eine Vereinbarkeit mit der Behindertenrechtskonvention plant, verneint die Regierung mit der Begründung, dass der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn stehe.
„Die Bundesregierung ist dazu verpflichtet, die deutschen Gesetze nach ihrer Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen. Wenn sie das unterlässt, verstößt sie gegen geltendes Recht", erklärt Katrin Werner. „Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, dürfen nicht mehr als 2600 Euro ansparen. Sie werden per Gesetz arm gemacht. Würde die Bundesregierung den Zusammenhang erkennen, würde sie im Teilhabegesetz Teilhabeleistungen einkommens- und vermögensunabhängig gestalten. Das wird sie aber leider nicht."
Menschen mit Behinderung sind viel häufiger arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen. "Auch hier keinen Zusammenhang von Armut und Behinderung zu erkennen, macht mich fassungslos", so Werner.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Kleiner Nachtrag:
Der tollste Satz aus den Antwortschreiben ist immer, jedem Bürger steht der Rechtsweg mit dessen Bestreitung offen und das ist in der Demokratie gesetzlich in Bayern geregelt.
Die glauben wirklich, wir schlafen alle mit den Füßen in der Steckdose und merken nicht wenn es zuckt!
Wolfgang Ritter
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Zitat:
"Die Bayerische Staatsregierung dies in einem einstimmigen Beschluss als Rechtswidrig deklariert hat und dennoch handeln die Regierungsbezirke nach eigenem Gusto......."
Des Volkes Wille war es per Volksentscheid die Verfassung des Freistaates Bayern zu ändern Artikel 83 Abs. 3 daher wird zumindest behauptet, dass der Staat entsprechend dieser Regelung keine Möglichkeit sieht, die übertragenen Aufgaben an die Bezirke zu regulieren bzw. sich einzuschalten, wenn so manches nicht richtig läuft, so die Begründungen des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales. Hier wären angeblich mehr die Bezirksregierungen gefragt und diese müssten dann handeln, konnte man immer wieder in den Antworten lesen, wenn man versuchte sich beim Ministerium zu beschweren.
Jeder kennt den Mist, aber keiner will verantwortlich sein, daher kann man auch manche Forderung nach der Abschaffung der Bezirke sehr gut verstehen und da gibt es einige Befürworter.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Ritter
Von Heinrich Buschmann
Danke für diesen Artikel und die bisherigen Leserbriefe.
Eins kann ich nicht verstehen:
Wenn ich mit 100 Km/h durch die Stadt fahre - erhalte ich eine Strafe, der ich mich nicht widersetzen kann - weil ich gegen geltendes Recht (Gesetze) verstoßen haben!
Wenn ich der Aufforderung durch die Finanzbehörden nicht nachkomme und meine Steuern nicht bezahle, - erhalte ich eine Strafe, der ich mich nicht widersetzen kann - weil ich gegen geltendes Recht (Gesetze) verstoßen haben!
WER aber bestraft den Staat, wenn er gegen seine eigenen Gesetze verstößt?
WER sorgt dafür, dass der Staat sich an die Gesetze hält?
All unsere Staatdiener sind dem Grundgesetz verpflichtet, werden teilweise sogar darauf vereidigt - dennoch erlassen sie Gesetze, die weder mit unserem Grundgesetz noch mit der UN-BRK konform gehen. Wie kann das sein? Wie kann in der Eingliederungshilfeverordnung im §8 immer noch ein "insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben" stehen, obwohl aus internen Papier daraus ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht abgeleitet wird. Die Bayerische Staatsregierung dies in einem einstimmigen Beschluss als Rechtswidrig deklariert hat und dennoch handeln die Regierungsbezirke nach eigenem Gusto.......
Verstehen - nein, verstehen kann ich das nicht.
Traurige Grüße
Heinrich Buschmann
MMB-Vorsitzender
Von Susanne v.E
Leider ist mein obiger Leserbrief versehentlich beim falschen Artikel gelandet.
Er gehörte zu dem Artikel "Menschen die nicht für sich selbst sprechen können".
Entschuldigung!
Von Krümel06
Hallo Herr/Frau G.Niedermeier
Wie ich schon des öfteren bei Kombinet geschrieben habe,könnten diese "Millionen Bürger" dieser unfähigen Regierung das Fürchten lehren ,wenn wir alle zusammenhalten und beden nächsten Wahlen die Richtigen wählen.
Ich habe so die Ahnung, daß diese Bundesregierung das Bundesteilhabegesetz gar nicht will und dieses Gesetz auf den Sanktnimmerleinstag -Jahre später -verschiebt.Ich freue mich schon auf die nächsten Wahlen,da bekommen unsere VOLKSPARTEIEN hoffentlich die Rechnung präsentiert,und wer dann noch CDU und SPD wählt-den müsste man in den Hintern treten-aber mit Schwung -damit Er / Sie es entlich kapieren.
Von Susanne v.E
Das ist ein sehr interessantes , lesenswertes Informationsblatt. Endlich werden Fakten genannt und Forderungen gestellt, auf die wir lange gewartet haben und die bisher so noch nicht öffentlich formuliert wurden.
Hier wird (hoffentlich ) denen, die keine Stimme haben, endlich Gehör verschafft.
Von nurhessen
Das Problem besteht ja nicht nur darin, dass Millionen von Menschen mit Behinderung „arm an Geld“ gemacht werden, sie werden „arm an Würde und Menschenrechte“ gemacht. Dies ist ein ARMUTSzeugnis, das sich die Regierenden selbst ausstellen.
Von G. Niedermeier
Der Prüfungsaufwand steht in keinem akzeptablen Verhältnis zu den zu erwartenden Folgekosten der Erkenntnis, dass viele Gesetze nicht der BRK entsprechen. So könnte man das auch sehen. Das ist eine schallende Ohrfeige und zeigt eindeutig, dass diese Bundesregierung Menschen mit Behinderungen als unbedeutend und vernachlässigbar erachtet. Dabei geht es um mehrere Millionen Bürger. Wen interessiert das schon?