Inklusionsstärkungsgesetz hat Vorbildcharakter
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin / Düsseldorf (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens, das mit dem "Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen" die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landes- und kommunaler Ebene voranbringen will.
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf im Landtag Nordrhein-Westfalen erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat mit der Gesetzesinitiative ein Schlüsselprojekt für die bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht. Das Gesetz hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer."
Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales findet heute im Düsseldorfer Landtag ab 10:00 Uhr statt. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/1400/E16-1454.jsp Dr. Valentin Aichele ist als Sachverständiger vor Ort mit dabei.
Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum "Ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen" (Drucksache 16/9761) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=643&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=f6d4f5188f7a47926f4462c5c45c635f
