Neue Definition der Pflegebedürftigkeit festgeschrieben
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, hat das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das am 13.11.2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, begrüßt. Wesentliche Änderungen sind die Einführung eines neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit sowie eines neuen Begutachtungsverfahrens, die zum 1.1.2017 in Kraft treten werden.
"Das Zweite Pflegestärkungsgesetz ist ein Meilenstein für die individuelle Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Seit Jahren wurde gefordert, den Begriff der Pflegebedürftigkeit zu verändern. Nach vielen Expertenrunden ist es gelungen, eine Definition zu verankern, die nicht mehr defizitorientiert ist, sondern auf den Grad der Selbständigkeit abstellt. Ob Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, sie alle werden bessere Pflege erhalten", erklärte Verena Bentele.
Ebenfalls als Erfolg hob die Beauftragte die stärkere Teilhabe als Element des PSG II hervor: "Es ist mir wichtig, dass die Reform mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einen teilhabeorientierten Ansatz von Pflege aufgenommen hat. Daher begrüße ich ausdrücklich die weitere Stärkung häuslicher Pflege, insbesondere durch Einführung der pflegerischen Betreuungsleistungen als Regelleistung." Die Reform bringe zudem zahlreiche weitere Verbesserungen, auch für pflegende Angehörige. “Für mich ist eine gute Beratung das A und O. Es melden sich immer wieder Menschen bei mir, die nicht wissen, wie sie die Pflege ihrer Angehörigen organisieren können, und wer hier Ansprechpartner ist. Mit der Benennung eines Pflegeberaters durch die Pflegekassen und den eigenen Beratungsanspruch der Angehörigen erwarte ich eine deutlich bessere Unterstützung", erklärte Verena Bentele.
Die Beauftragte dankte allen, die sich seit Jahren für die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens eingesetzt haben. Auch Verbände behinderter Menschen haben durch ihre Expertise zum Gelingen der Reform beigetragen. Mehr Informationen über die Pflegestärkungsgesetze I und II lesen Sie hier auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Selli,
die Lobby und ihre Helfershelfer waren schon immer eine Macht, egal welche Bestürzung es in uns auslöst. Ohne Vorteile vereinzelter Nutznießer des ganzen Treibens, ist fast noch nie etwas zum wirklichen Wohle Betroffener geschehen.
Wolfgang Ritter
Von Selli
Die Billigheimer_innen und Geizkragen-Krankenkassen werden sich ihre Vorteile aus dem so genannten Pflegestärkungsgesetz rausziehen und unter anderem ihnen genehme und hörige Pflegeberater_innen vertraglich binden.
Wie bei den halbgewalkten, windigen Typen von so genannten Hilfsmittel'berater_innen'. Diese Typen haben noch nie einen Rollstuhl bedient, ABER spielen sich auf, als wären Sie Prof. oder in ähnlicher beruflicher Position. Dabei sind es oft berufliche Versager_innen, die sich im Beratungsbereich selbständig gemacht haben.
Versager_innen, die nirgendwo anders einen Fuß ins Berufsleben geschafft haben zu setzen.
ABER das wird bejubelt.
Juhu, es werden Nichtskönner_innen bejubelt!
Es wird nur alles teurer.
Wer kann noch Buchhaltung?