Beschämender Vorgang: Anhörung im Landtag musste abgebrochen werden

Veröffentlicht am von Martin Ladstätter

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Eine Anhörung zum Inklusionsstärkungsgesetz im nordrhein-westfälischen Landtag ist wegen eines fehlenden Gebärdensprachdolmetschers abgebrochen worden. Welch peinliche Panne heute im Landtag von Nordrhein-Westfalen bei einer Anhörung zum Inklusionsstärkungsgesetz.

Der Landtagsverwaltung war mehr als eine Woche vor der Sitzung bekannt, dass Gebärdensprachdolmetschung benötigt wird. Doch es gelang der Verwaltung - laut RP ONLINE - nicht Gebärdensprachdolmetschung zu organisieren. Dies teilte auch ein Sprecher des Landtages mit.

Da klar war, dass auch gehörlose Sachverständige anwesend sein werden, versuchte man die Situation abzuwenden. Die Verwaltung bot anscheinend den gehörlosen Sachverständigen eine separate Anhörung an. Dieses Angebot wurde aber verständlicher Weise abgelehnt.

"Eklat im NRW-Landtag" und Abbruch

Trotz dieser Vorgeschichte wurde die Sitzung einfach gestartet, vermeldet RP ONLINE im Artikel "Eklat im NRW-Landtag". Nach einiger Zeit machten die gehörlosen Sachverständigen mit einem Zettel auf den Umstand aufmerksam.

Angeblich bemerkten erst dann die Parlamentarier diese Diskriminierungen und brachen die Anhörung ab. Einer nannte die Vorfälle einen "beschämenden Vorgang".

Lesermeinungen zu “Beschämender Vorgang: Anhörung im Landtag musste abgebrochen werden” (3)

Von MatthiasKeitzer

Genau das bestätigt mein Kampf um eigenständige Vertretung in den entsprechenden Gremien, siehe Artikel: http://www.huffingtonpost.de/matthias-keitzer/bundesteilhabegesetz-gehorlose-ertaubte_b_8556212.html

Und nochmal jeder kann im engen Umfeld Unterschriften sammeln, vorbereitete Unterschriftenlisten gibts hier: https://www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/teilhabegesetz-jetzt-2

Hoffe auf viel Empathie von hörenden Menschen, mit oder ohne Handicaps!
Danke für die Unterstützung!

Von Karin Kestner

Ein gutes Beispiel dafür, dass es einfach auch zu wenig Dolmetscher gibt. Die Dolmetscher sind meist über viele Wochen im Voraus ausgebucht. Innerhalb einer Woche für so eine Veranstaltung zwei Dolmetscher zu organisieren, ist fast unmöglich. Eine bessere Planung hätte diese Blamage sicher verhindern können.
Ich selbst wurde (wohne bei Kassel) auch am Montag Nachmittag noch angefragt. So kurzfristig ist es natürlich (und schon gar nicht mit Übernachtung) nicht möglich zu so einem Termin zu fahren.
Karin Kestner

Von MaWo

Im Zuge des Prozesses des Inklusions bzw. zur Neuregelung von sozialer Teilhabe fordern wir Menschen mit Hörbehinderung immer wieder echte vollen und barrierefreien Teilhabe in sozialen, kulturellen, politischen und bürgerlichen Bereichen der Gesellschaft.

Aufgrund unserer Hör- und Kommunikationsbehinderung sind wir auf die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Erstsprache angewiesen, weil die Gebärdensprache für unsere Lebensumwelt existenziell notwendig und identitätsstiftend ist. Insbesondere ist die Gebärdensprache die einzige barrierefreie Kommunikationsform zum Ermöglichen der Selbstbestimmung und zum Öffnung des Zugangs zu allen Bereichen der Gesellschaft.

Trotzdem werden unsere Bedürfnisse als Hörbehinderte gerade oftmals zu wenig wahrgenommen bzw. berücksichtigt bei aktuellen politischen/gesellschaftlichen Prozessen – aufgrund kommunikativer Hürden. Wo immer gesprochene Lautsprache eingesetzt wird, werden wir pro forma benachteiligt – also in praktisch sämtlichen Lebensbereichen.

„Gehörlosigkeit heißt einfach nur, dass man nichts hören kann und mit den Händen redet – sonst ist alles genauso wie bei anderen Leuten.” Das ist das, was viele hörende Menschen glauben. Falsch gedacht! Der wirkliche Alltag für taube und hörbehinderte Menschen in unserer Gesellschaft bedeutet: ein tagtäglicher Kampf mit den kommunikativen und sprach-kulturellen Barrieren!

Unsere Hörbehinderung ist in ersten Linien eine Kommunikationsbehinderung, weil Normalhörende keine Kenntnisse der Gebärdensprache haben - also wir sind doppelt behindert! Die Zitate von taubblinden Helen Keller trifft zu: „Blindheit trennt von den Dingen, Taubheit von den Menschen“. Außerdem bei vielen der Betroffenen bestehen durch die Hörbehinderung bedingte Lücken in der Allgemeinbildung.

Angeblich sollte das geplante Inklusionsstärkunsgsgesetz laut der Hochrhein-Zeitung vom 17.11.15 ein "Vorbildcharakter" sein. Aber was heute im NRW-Landtag trotzdem passiert ist, ist ein beschämenden Vorgang!!!