Austauschprogramm des Bundestags
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Das USA-Austauschprogramm des Bundestages soll inklusiv werden, kündigte heute Hubert Hüppe an. Der CDU-Bundestagsabgeordnete freut sich, dass das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) zukünftig gezielt junge Menschen mit Behinderung fördern möchte und so zu einem inklusiven Programm wird. Das Austauschprogramm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses ermöglicht jungen Deutschen und US-Amerikanern ein Jahr im jeweils anderen Land zu verbringen.
Die Stipendiaten lernen dort Alltag, Kultur und Politik kennen und wohnen in Gastfamilien. Bundestagsabgeordnete übernehmen für die jungen Menschen in dieser Zeit eine Patenschaft. Für den Durchlauf 2015-2016 werden 285 Schülerinnen und Schüler sowie 75 junge Berufstätige aus Deutschland in die USA reisen, 350 junge Amerikaner kommen zeitgleich nach Deutschland.
Erfahrungen im Ausland sammeln
Hüppe hatte sich vor etwa zwei Monaten an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert gewandt und dazu aufgerufen, das Austauschprogramm auch für Jugendliche mit Behinderung zu ermöglichen. Auf diese Initiative hat sich die für das Programm zuständige Berichterstattergruppe über gezielte Maßnahmen verständigt, um zukünftig mehr junge Menschen mit Behinderung mit einem Stipendium zu fördern. Es wurde vereinbart, dass die Ausschreibung zum Vertrag mit den beteiligten Austauschorganisationen durch den ausdrücklichen Zusatz als inklusives Programm ergänzt wird. Zudem sollen eventuelle Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme von Menschen mit Behinderung entstehen, über einen entsprechenden Fonds finanziert werden.
Hüppe meint, dass damit ein weiterer Schritt in Richtung Inklusion und Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung erreicht wird. "Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen der Berichterstattergruppe meinen Vorschlag so schnell aufgenommen haben und bereits an der Umsetzung arbeiten. Jungen Menschen mit Behinderung wird damit eine tolle Möglichkeit eröffnet, Erfahrungen im Ausland zu sammeln."

Von Gisela Maubach
Lieber Dr. Drebes,
Zustimmung :-)
Die Vorrangigkeit der Teilhabe am Arbeitsleben (also indirekter Werkstatt-Zwang für arbeitsunfähige Menschen) findet man übrigens auch unter dem Link, den ich hier unten um 11:08 Uhr gepostet habe.
Dort heißt es auf Seite 9:
"Wunsch- und Wahlrecht hat auch Folgendes zu beachten: Grundsatz der Angemessenheit und Selbsthilfe hat zur Konsequenz, dass Angebote der beruflichen Teilhabe grundsätzlich vorrangig sind gegenüber Angeboten der Teilhabe am Gemeinschaftsleben."
Ich denke, dass Einigkeit darüber besteht, dass für das Ziel der Personenzentriertheit nicht nur eine solche Vorrangigkeit sondern auch die Vorgabe von Gruppenbildungen bei "vergleichbarem Bedarf" gestrichen werden muss.
Erwähnenswert ist nämlich noch, dass in den jeweiligen Gruppen regelmäßig Menschen unterschiedlicher "Fallgruppen" zusammengefasst werden, so dass der Personalschlüssel innerhalb der Gruppe dann das Ergebnis einer "Mischkalkulation" ist. Die Menschen mit höherem Betreuungsbedarf müssen von ihrem Personalschlüssel also immer etwas an diejenigen mit niedrigerem Betreuungsbedarf abgeben.
Das war's jetzt aber von mir.
Nochmals beste Grüße
Gisela Maubach
Von Sven Drebes
Hallo Selli,
erst lesen, dann Pöbeln! Das Austauschprogramm des Bundestags, um das es hier geht, richtet sich an Schüler aller Schularten zwischen 15 und 17 Jahren und junge Berufstätige unter 24, also gerade nicht an Akademiker. http://www.bundestag.de/ppp
Zweitens geht es hier darum, Menschen, die wegen ihrer Behinderung Unterstützung brauchen, etwas zu ermöglichen, das Anderen seit Jahrzehnten offen steht. Spricht da wirklich etwas dagegen? Zumal es Quatsch ist anzunehmen, dass der Bundestag den fünf- oder sechsstelligen Betrag, den er jetzt als Fonds für Sonderbedarfe seiner Stipendiaten bereit stellt, für Menschen wie Frau Maubachs Sohn ausgeben dürfe.
Natürlich muss der Bundestag nächstes Jahr ein Teilhabegesetz verabschieden, dass auch und vor allem schwerstbehinderten Menschen mehr Teilhabe ermöglicht. Deswegen aber alles andere, was Barrieren in der Gesellschaft abbaut, bleiben zu lassen, wäre dumm. Das Teilhabegesetz betrifft schlleßlich nur einen Bruchteil der behinderten Menschen.
Also, das Eine tun, ohne das Andere zu lassen!
Zuletzt werde ich dass Gefühl nicht los, dass Ihnen die Schicksale der Familien Maubach, Rosenberger usw. herzlich egal sind, und es ihnen nur ums Pöbeln geht. Solche Unterstützer braucht niemand.
Ihr PEGIDA-Ton (ich meine die Ausdrucksweise, nicht Ihre Gesinnung) ist umso ärgerlicher, weil zwischen Ihren ganzen Tiraden und Beleidigungen immer wieder sinnvolle Gedanken aufblitzen.
Eine schöne Weihnachtszeit wünscht
Dr. Sven Drebes
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
kleiner Widerspruch: Gäbe es den Mehrkostenvorbehalt und den Vorrang der Teilhabe am Arbeitsleben nicht, könnten Sie einen Dienst beauftragen oder Menschen anstellen, die Ihren Sohn individuell betreuen.
Von Gisela Maubach
Innerhalb dieses Beitrages gelangt man zu zwei unterschiedlichen Darstellungen von Bund und Land hinsichtlich der Rahmenbedingungen für den von mir genannten Personenkreis:
https://elerbeki.wordpress.com/2015/12/08/unterschiedliche-positionen-zur-tagesstruktur-in-nrw/
Darin wird deutlich, dass das Problem der nicht vorhandenen Personenzentriertheit bei der Bedarfsfeststellung bisher noch nicht mal erkannt wurde.
An der Bewusstseinsschaffung muss also noch gearbeitet werden.
Auch Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und beste Wünsche für das Jahr 2016!
Gisela Maubach
Von Gisela Maubach
Lieber Dr. Drebes,
mir ist bewusst, dass die Ursache der Einrichtungsgebundenheit nicht nur § 79 SGB XII ist. Auf dieser Grundlage zieht der LVR sich aber aus der Verantwortung, indem er auf die Rahmenverträge verweist.
Wörtlich heißt es in der Ablehnung der Betreuung über die Mittagszeit hinaus:
"Das Leistungserbringungsrecht in der Sozialhilfe ist durch ein sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis geprägt, das gesetzlich in den §§ 75 ff. SGB XII als Sachleistungsprinzip in der Gestalt der sogenannten Sachleistungsverschaffung ausgestaltet ist. Neben den gesetzlichen Bestimmungen des SGB XII sind Grundlage für die Ermittlung der Aufgabe der Sozialhilfe durch Einrichtungen und Dienste die Leistungs-, Prüfungs- und Entgeltvereinbarungen, die der Träger der Sozialhilfe gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII mit Einrichtungen und Diensten als Leistungserbringern auf der Grundlage der in dem jeweiligen Landesrahmenvertrag gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII vorgenommenen abstrakten Leistungsbeschreibungen abschließt. Daneben besteht zwischen der Einrichtung und dem Leistungsberechtigten ein zivilrechtlicher Vertrag über die Erbringung von Betreuungsleistungen."
Das Absurde ist, dass man aufgefordert wird, sich (wegen dieses Dreiecksverhältnisses) an die Werkstatt zu halten, wenn die Betreuungsleistung nicht ausreicht - wohlwissend, dass das Landessozialgericht bereits entschieden hat, dass eine Werkstatt keine hohen Betreuungsleistungen decken muss, weil sie ein Ort der Arbeit ist, und wer in der Realität nicht arbeiten kann, hat in diesem Dreiecksverhältnis dann ein reales Problem.
Sogar eine Streichung des Mehrkostenvorbehaltes würde bei den NRW-"Leistungstypen" nicht weiterhelfen, weil für Menschen der "Fallgruppe C" (höchster Betreuungsbedarf) an die WfbM deutlich mehr gezahlt wird als für eine Tagesstruktur außerhalb der WfbM, da außerhalb der Werkstatt (auf Grundlage der Rahmenverträge) Festbeträge vorgegeben werden - unabhängig vom Ausmaß der Behinderung.
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
ich bezweifle, dass §79 (Absatz 1 Nr. 2) SGB XII wirklich Ursache des Problems ist und es mit dessen Streichung gelöst wäre. §79 SGB XII regelt ja nur, was in den Rahmenverträgen zwischen Sozialhilfeträgern und Einrichtungsträgern mindestehs stehen muss. Absatz 1 Nr. 2 bezieht sich auf die Vergütungsstruktur (also die "Preisliste") und sagt eigentlich nur, dass zur Vereinfachung nicht für jeden ein extra Stunden-, Tages-, oder Monatssatz berechnet werden soll, sondern für Menschen mit vergleichbarem Bedarf die gleicheh "Preise". Der vordergründige Knackpunkt ist da doch eher, dass der Vertrag im Rheinland nur 3 "Preisstufen" vorsieht und die höchste die Werkstatt nicht in die Lage zu versetzen scheint, ihren Sohn angemessen zu betreuen. Gäbe es die "Gruppen-Klausel" nicht, könnten die Verträge auch nur eine "Preissttufe" vorsehen und das Problem wäre noch schlimmer.
Das eigentliche Problem sind aber die Mehrkostenvorbehalte in §§ 9 und 13 SGB XII und die leider verbreitete Vorstellung, dass (schwer) geistig behinderten Menschen alles zugemutet werden kann, weil sie eh nichts mitbekämen. (Nur zur Sicherheit, ich teile diese Vorstellung ganz und gar nicht.)
Ihnen schöne Weihnachten und ein besseres Jahr 2016
Sven Drebes
PS: Mir ist bewusst, dass in der Behindertenhilfe lieber von "Vergütungen" gesprochen wird, das Wort "Preis" macht meiner Meinung aber klarer, worum es geht.
Von Selli
@ Frau Maubach:
Korrektur aus meinem letzten Leserbrief:
Ich schrieb: "... Dass es hier bei dem Abg. Herrn Hüppe, der doch aus NRW ist, gab, lässt mich mehr als aufhorchen. ..."
Korrektur:
"... Dass Herr Abg. Hüppe für Schwerstbehinderte, aus denen noch was zu holen ist (nämlich Denk-Leistung, denn Akademiker fassen nun mal ungern eine Schippe an und machen sich beim Arbeiten gewöhnlich nicht schmutzig) finanziell eine Verbesserung herbeiführen will und offensichtlich ihm solches gelingen wird, zeigt mir, für wen hier sämtliche Türen in der Gesellschaft geöffnet werden.
Deshalb: Ein Fond muss dringend und sofort her, mit dem (bis zum Einsetzen der neuen Gesetzgebung) mit der Assistenzgelder für zum Beispiel Ihren Sohn von der Öffentlichkeit bereitgestellt werden müssen, muss sofort installiert werden!
Im Grunde genommen werden gravierende Unterschiede zwischen Behinderten geschaffen, indem denen gegeben wird (Intelligenzler/innen), die bereits schon perfekt (mit Intelligenz) ausgestattet sind. An Ihrem Sohn wird gespart.
Ich finde das nicht richtig. Weder vom Recht her, noch vom moralisch-ethischen Standpunkt her.
Von Selli
@ Frau Maubach:
Mit meinem Leserbrief solidarisier(t)e ich mich mit Ihnen, Frau Rosenberger.
Wenn mir die Namen aller Betroffenen bekannt gewesen wären, hätte ich hier (ich nehme an) geschätzt tausend Namen platzieren können.
Allein die Ignoranz der Verantwortlichen landauf landab zur Kenntnis zu nehmen und zu internalisieren, dass Inklusion ALLE umfasst und Inklusion nicht nur für Auserwählte da ist, wie die behinderen Studierenden, sehe ich als eine große Ursache dafür, dass Ihr Sohn aus der Gesellschaft quasi ausgegliedert wurde, und zwar von Akteur/innen in der Behindertenwerkstatt UND von Akteur/innen des öffentlichen Dienstes (Landschaftsverband Rheinland).
Dass es hier bei dem Abg. Herrn Hüppe, der doch aus NRW ist, gab, lässt mich mehr als aufhorchen.
Warum nur der Fokus auf behinderte Studierende und nicht auf Ihren Sohn und viele andere Schwerstbehinderte?
Warum wird hier nicht interimsweise ein Fond errichtet und zum Beispiel Ihnen aus dem Fond geholfen, mit der Finanzierung einer Assistenz für Ihren Sohn?
Von Gisela Maubach
@ Selli
Ich möchte erneut betonen, dass es - wenn ich meinen Sohn als Beispiel nenne - nicht um einen Einzelfall geht, sondern dass es sich um einen sehr großen Personenkreis handelt, der in eigenen Gruppen zusammengefasst wird.
In folgendem Positionspapier der BAGüS wird auf Seite 4 oben beschrieben, dass der Anteil der Menschen, die statt einer WfbM eine Tagesförderstätte besuchen - also keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen - mehr als 20% beträgt:
http://lwl.org/spur-download/bag/48_13an1.pdf
Solange § 79 SGB XII Bestand hat, wonach "Gruppen mit vergleichbarem Bedarf" zu bilden sind, wird Inklusion (und damit ein Selbstbestimmungsrecht für diesen Personenkreis) unmöglich gemacht.
Die gesetzliche Grundlage für eine Teilhabe aller (!) Menschen mit Behinderung kann man also nicht "schnell mal in die Tat umsetzen", sondern die Entscheider müssen zunächst mal zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Menschen mit Behinderung dem Begriff der Inklusion entsprechen, in welchem ausschließlich leistungsfähige Menschen thematisiert werden.
Wirkliche Inklusion berücksichtigt ALLE !
Von Selli
Im Grunde genommen ist dieses Freundschaftsprogramm (bei FREUNDEN, die schamlos in ihnen fremden Ländern oder von ihnen dauer-besetzten Ländern Dauer-Spionage betreiben) ein EXCLUSIVES Programm, da hier akad. Behinderte BESSER gestellt werden, als Behinderte, wie der Sohn von Frau Maubach oder die Tochter von Frau Rosenberger. Für Menschen, wie Frau Maubachs Sohn und Frau Rosenbergs Tochter werden augenscheinlich keine Initiativen ergriffen und schnell mal in die Tat umgesetzt. Urplötzlich wurde irgendwo für irgendeinen Fond Geld zusammengekratzt, damit jaaaaa die akademisch Behinderten Kohle fürs Reisen haben.
Gebt's die Kohle gefälligst Frau Maubach und ihren Sohn und Frau Rosenberger und ihrer Tochter und schicksalsmäßig ähnlich zu den Beiden Gestellten!