Nicht nur fromme Wünsche
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Ilja Seifert ist es leid, immer wieder vertröstet zu werden. "Die Bundesregierung soll endlich einen diskutablen Entwurf für das versprochene Teilhabe-Gesetz vorlegen", fordert der Berliner Behindertenaktivist heute auf seiner Facebook-Seite. Wenn er – aus (landtags)wahltaktischen Erwägungen – weiter zurückgehalten werde, nähre das seine Befürchtungen, dass er "wenig Substanz haben wird".
Seifert sei es auch leid, immer wieder besänftigt und auf kleine Schrittchen verwiesen zu werden: Was Menschen mit Behinderungen verlangen, sind weder fromme Wünsche noch unverschämte Maximalforderungen, sondern menschenrechtliche Ansprüche. Volle und wirksame Teilhabeermöglichung erfordert den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Ohne Wenn und Aber. Das heißt: Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit a l l e r Leistungen. Nicht nur die Erhöhung der Freigrenzen für einige „Eingliederungshilfen".
Volle und wirksame Teilhabeermöglichung erfordert, so Seifert, überall umfassende Barrierefreiheit. Auch im zivilgesellschaftlichen Bereich. Das heißt: Es genügt bei weitem nicht, im Behindertengleichstellungsgesetz die seit 2002 bestehende (und in der Praxis häufig unterlaufene) Pflicht zur Schaffung von Barrierefreiheit in Bundesbehörden zu erneuern.
· Wir brauchen ein sanktionsbewehrtes Verbot der Errichtung neuer Barrieren im baulichen und kommunikativen Bereich. Es soll innovative, phantasievolle und originelle Lösungen ermöglichen und die Einbeziehung von Expertinnen und Experten in eigener Sache stimulieren.
· Wir brauchen parallel dazu ein langfristig angelegtes, wirtschaftsförderndes Investitionsprogramm zur Beseitigung bestehender Barrieren im baulichen und kommunikativen Bereich. Dabei darf Denkmalschutz nicht höher bewertet werden als die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen.
· Wo umfassende Barrierefreiheit (momentan noch) nicht herstellbar sein sollte, sind durch angemessene Vorkehrungen individuelle Lösungen vorzusehen.
"Ich bin es leid, noch immer mehr oder weniger als Bittsteller um Almosen betteln zu müssen. Recht gilt für alle, also für jede und jeden Einzelnen. Oder es ist kein Recht. Sowohl aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 1 und Art. 3) als auch aus menschenrechtlichen Vereinbarungen (insbesondere der Behindertenrechtskonvention) leiten sich verbindliche Ansprüche ab", betont Seifert in seiner persönlichen Erklärung.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrter Herr Dr. Seifert,
bleiben wir doch mal beim wesentlichen und tun wir nicht immer so, dass immer nur die andere Seite Bergauf bremst. Ende März 2016 soll der Referentenentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt werden, was auch Ihnen persönlich bekannt ist. Wenn die Öffentlichkeit den Referentenentwurf zur Kenntnis nehmen kann, haben Verbände etc. bereits die Möglichkeit der Kenntnisnahme gehabt und konnten wie so immer ihren Kommentar dazu abgeben, ganz gleich wie der ausfällt. Was mich hier immer wieder etwas ärgert ist die Tatsache, dass man immer wieder auf irgendwelche Portale verwiesen wird oder man aus denen zitiert, aber anscheinend verkennt, dass aus der persönlichen Darstellung doch gelegentlich sich andere Wahrheiten ergeben. Wenn Sie als Mitglied des DBR egal mit welcher Aufgabe bis heute nicht über inhaltliches informiert wurden, dann frage ich mich mal, warum nicht?
Sie sind besser informiert als manche hier glauben und davon kann man zu 100 % ausgehen. Wenn manchmal nichts funktioniert, aber der Buschfunk egal wie alt die Technik sein mag klappt immer und dieser wird sehr rege auch genutzt.
Es ist nicht schön immer auf unsere Schicksale zu verweisen aber dann noch den teils Unwissenden zuspielen.
Wolfgang Ritter