Verhandlung über Kfz-Hife

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Grafik zeigt Justitia
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München (kobinet) Am 21. Januar findet um 12.30 Uhr im Bayerischen Landessozialgericht München im Gerichtssaal 001, in der Ludwigstraße 15 in 80539 München eine Verhandlung zur Kfz Hilfe statt. Darauf hat Andreas Vega vom Verbund behinderter ArbeitgeberInnen (VbA) aus München die kobinet-nachrichten verbunden mit der Hoffnung, dass möglichst viele UnterstützerInnen teilnehmen, aufmerksam gemacht.

Die Kfz Hilfe, ein Bestandteil der Eingliederungshilfe, ist dem Bericht von Andreas Vega zufolge schon seit geraumer Zeit ein heißes Eisen beim Bezirk Oberbayern. Erwin B. erhielt bis vor sechs Jahren die Kostenerstattung für den Unterhalt seines rollstuhlgerecht ausgestatteten Autos, mit dem es ihm möglich war, seinen ehrenamtlichen Tätigkeiten nachzugehen, sowie an anderen üblichen gesellschaftlichen Ereignissen teilzunehmen. Zusätzlich wurde ihm eine monatliche Betriebskostenpauschale zugestanden, aus der kleinere Reparaturen und Kraftstoff finanziert werden sollten.

Nachdem das Auto wegen anfallender Reparaturen und Betriebskosten wirtschaftlich unrentabel wurde, bestritt der Bezirk Oberbayern die Notwendigkeit einer Versorgung mit einem Fahrzeug. Erwin B., der sich aufgrund seiner massiven Einschränkung und dem Bedarf an Hilfsmitteln, wie Elektrorollstuhl, Atemgerät und Patientenlift ohne Auto nicht außerhalb seiner Wohnung bewegen kann, zog vor das Münchner Sozialgericht und gewann den Prozess. Daraufhin legte der Bezirk Oberbayern Revision ein. Nun folgt am 21. Januar 2016 die 2. Verhandlung vor dem Bayerischen Landessozialgericht, deren Ausgang nach Ansicht von Andreas Vega für alle Menschen Behinderung mit Kfz Förderung von großer Bedeutung sein dürfte.

"Interessanterweise versucht der Bezirk Oberbayern zurzeit wiederholt die Anträge auf Betriebskostenpauschalen, sowie auf Kostenübernahme der Kfz Haftpflichtversicherungen abzulehnen bzw auszusitzen. Sämtliche Anträge für das kommende Jahr 2016 blieben bisher unbeantwortet und die zuständigen SachbearbeiterInnen sind bislang nicht erreichbar. Vermutlich will der Bezirk Oberbayern erneut die Kfz Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe grundsätzlich abschmettern. Es ist zu befürchten, dass ein großer Rückschlag für all diejenigen Menschen mit Behinderung droht, die ihre Teilhabe am öffentlichen Leben nur unter Zuhilfenahme eines entsprechend ausgerüsteten Kfz absichern können", so Andreas Vega.

In der Sendung Notizbuch vom vergangenen Montag, den 11. Januar 2016 (http://www.br.de/radio/bayern2/gesellschaft/notizbuch/bundesteilhabegesetz-integration-menschen-mit-behinderung-100.html) in Bayern 2 kam Bezirkstagspräsident Josef Mederer in einem Interview zum geplanten Bundesteilhabegesetz zu Wort. Der aufmerksame Zuhörer konnte darin bereits erkennen, dass sich seine Behörde, der Bezirk Oberbayern, bemüht unter Zuhilfenahme des Vorwurfs der Diskriminierung die anfallenden Leistungen der Eingliederungshilfe auf andere Kostenträger zu verschieben bzw. auf dem Rücken der Betroffenen einzusparen. Vermutlich will die Behörde die kommende Verhandlung vor dem Landessozialgericht abwarten, in der Hoffnung, dass Erwin B. sein Anspruch auf Kfz Hilfe gerichtlich verwehrt wird.

Die Verhandlung findet am Donnerstag, den 21. Januar um 12.30 Uhr (Bitte früher kommen wegen der üblichen Personenkontrolle) statt im Bayerischen Landessozialgericht München im Gerichtssaal 001, in der Ludwigstraße 15 in 80539 München.