Appell für Frauenbeauftragte in Werkstätten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Logo des Projekts Frauenbeauftragte in Einrichtungen
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Bild: Weibernetz e.V.

Kassel (kobinet) In einem Appell fordert das Projekt "Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule" die Bundesregierung in Sachen Überarbeitung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) auf, fünf Kernpunkte zur Absicherung der Arbeit von Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu berücksichtigen.

Im Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales wird derzeit an einer Überarbeitung der WMVO gearbeitet. Neben Werkstatträten soll es künftig in allen WfbM Frauenbeauftragte geben. "Wir freuen uns über diese Absicht", erklärt Ricarda Kluge, Projektkoordinatorin im Weibernetz e.V. "Aber damit Frauenbeauftragte in WfbM gut arbeiten können, müssen gute Bedingungen in den Werkstätten geschaffen werden. Sonst ist ihre Arbeit zum Scheitern verurteilt. Deshalb appellieren wir jetzt an die Bundesregierung, gute Voraussetzungen für die Arbeit von Frauenbeauftragten in der WMVO zu schaffen. Frauenbeauftragte dürfen keine reine Feigenblattfunktion in WfbM bekommen."

Die fünf Kernpunkte des Weibernetz-Appells lauten:

• Eine Frauenbeauftragte pro Standort der WfbM

• Mitbestimmung und Mitwirkung bei allen Fragen, die die weiblichen Beschäftigten in den WfbM betreffen

• Klare Positionierung des Amts der Frauenbeauftragten in WfbM

• Recht auf Schulung der Frauenbeauftragten und ihrer Unterstützerinnen

• Bereitstellung aller notwendiger Kommunikationshilfen sowie weiterer Voraussetzungen zum Schaffen von Barrierefreiheit

Der Appell wird von mehr als 30 ErstunterzeichnerInnen und 12 Organisationen unterstützt.

Link zum weiteren Informationen zum Appell