Blockade für bessere Übersetzung der UN-Konvention

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

UN-Konvention - Symbolbild
UN-Konvention - Symbolbild
Bild: domain public

Wien (kobinet) Die Kritik an der deutschsprachigen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention löste u.a. eine intensive Debatte über den Begriff der Inklusion aus. Während der Inklusionsbegriff mittlerweile Standard in der Diskussion ist, wurde die deutschsprachige Übersetzung der Konvention jedoch immer noch nicht dem neuen Verständnis angepasst. Wie aus Österreich zu hören ist, arbeitet die dortige Regierung derzeit an einer Überarbeitung der Übersetzung, doch Deutschland scheint daran nach wie vor kein Interesse zu haben.

Wie Tina Rametsteiner vom Referat Europa und Internationales der ÖAR - Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs - aus Wien berichtet, arbeitet Österreich derzeit an einer neuen deutschen Übersetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese orientiere sich an der englischen und französischen Fassung sowie an der Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3. Insbesondere sei geplant, die Begriffe "Selbstbestimmung“, "Barrierefreiheit" und "Inklusion" aufzunehmen.

Leider zeigten nach Informationen von Tina Ramelsteiner alle anderen deutschsprachigen Staaten ebenso wie die EU kein Interesse, sich an der Entwicklung einer Neuübersetzung zu beteiligen bzw. sich dem österreichischen Ergebnis dieses Prozesses anzuschließen. Sie ruft daher dazu auf, sich bei den zuständigen EntscheidungsträgerInnen der anderen Staates für eine Überarbeitung der Übersetzung einzusetzen.

Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), die entscheidend an der Schattenübersetzung des Konventionstextes des NETZWERK ARTIKEL 3 mitgewirkt hat, hat dieses Thema in Deutschland immer wieder angesprochen und ärgert sich, dass sich hierzulande nichts tut. "Wie aus Österreich verlautbart, zeigte kein weiteres deutschsprachiges Land ein Interesse, sich an der Neuüberetzung zu beteiligen oder sich dem Ergebnis anzuschließen. Das finde ich unglaublich: Da übernimmt schon ein anderes Land die Federführung und die Arbeit und von Deutschland ist es zuviel verlangt, einfach mitzumachen? Gleichzeitig wird uns erzählt, man habe keine Kapazitäten, auch noch die Übersetzung anzugehen. Hier hätte man ressourcenschonend viel erreichen können. Aber vielleicht macht Deutschland grundsätzlich nicht mit, wenn ein anderer Staat die Initiative ergriffen hat. Jedenfalls gelingt es der Bundesrepublik nach und nach, im europäischen behindertenpolitischen Vergleich immer weiter nach hinten zu rücken: In der Bildungspolitik sind wir von einem mittleren Platz vor wenigen Jahrzehnten ans Ende gerutscht; beim Wahlrecht wurden wir schon von Kroatien überholt, und bei der BRK-Übersetzung lassen wir uns jetzt von Österreich vorführen. Da bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als demnächst die 3. Auflage der Schattenübersetzung zu publizieren", erklärte Dr. Sigrid Arnade.

Link zur Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention des NETZWERK ARTIKEL 3