Keine Benachteiligung ehemaliger behinderter Heimkinder

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: omp

Kassel (kobinet) Die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD) fordert, dass diejenigen, die in Behindertenheimen und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren mussten, endlich eine angemessene Anerkennung und Hilfe bekommen. Dabei dürfe es keine Benachteiligungen im Vergleich zu den Zahlungen an andere ehemalige Heimkinder geben, wie dies in den derzeitigen Plänen des Bundes, der Länder und der Kirchen vorgesehen ist. Die Finanzminister von Bund und Ländern fordert die Arbeitsgemeinschaft auf, entsprechende Pläne nicht zu torpedieren und den Prozess zur Errichtung einer Stiftung nicht zu verzögern.

Massive Benachteiligung

Anlässlich einer Anhörung am 11. Februar im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Einrichtung und Ausgestaltung einer Stiftung "Anerkennung und Hilfe“ für das Unrecht und Leid, das den Betroffenen in Behindertenheimen und Psychiatrien zugefügt wurde, zeigt sich die Arbeitsgemeinschaft enttäuscht und empört gegenüber den derzeitigen Plänen. "Knackpunkt ist, dass wir nach den derzeitigen Plänen gegenüber den Leistungen, die ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bekommen, massiv benachteiligt werden. Das wäre eine erneute Diskriminierung und Herabsetzung des erlittenen Unrechts und Leids behinderter und psychiatrieerfahrener Menschen", kritisiert Maik Nothnagel die derzeitigen Pläne von Bund, Ländern und Kirchen.

Weniger Rentenersatzleistungen

Insbesondere bei den Rentenersatzleistungen zeige sich eine massive Benachteiligung und Minderbewertung der in den Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien zwangsweise zu verrichtenden Arbeitsleistungen. Während ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für sieben Jahre nicht sozialversicherte Zwangsarbeit in den Einrichtungen bis zu 25.200 Euro geltend machen können, sind für den Personenkreis der behinderten und psychiatrieerfahrenen Menschen derzeit nur maximal 5.000 Euro Rentenersatzleistungen vorgesehen. "Das geht gar nicht, denn dadurch werden wir erneut abgewertet. Das ist auch ein ganz schlechtes Signal für die Bewertung der Arbeitsleistung behinderter Menschen heutzutage, wenn unsere Arbeit nur ein Fünftel von dem wert sein soll, was nichtbehinderte ehemalige Heimkinder bekommen", so Maik Nothnagel.

Geringerer Geldbetrag

Auch beim Geldbetrag, den ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid erleben mussten, werden Unterschiede gemacht. Behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder sollen nur 9.000 Euro bekommen, während ehemalige Heimkinder von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bis zu 10.000 Euro bekommen. "Diesen Unterschied verstehe wer wolle, zumal behinderte Menschen in der Regel zusätzlich auf Unterstützung angewiesen sind und einen wesentlich höheren Aufwand haben", so Maik Nothnagel.

Finanzminister torpedieren Pläne

Besonders ärgerlich ist für die Arbeitsgemeinschaft, dass die derzeitigen Pläne noch zusätzlich von den Finanzministern torpediert und nach deren Pläne noch weiter verringert werden sollen. Damit rücke nicht nur eine schnelle Anerkennung und Hilfe wieder in weitere Ferne, sondern werde das erlebte Leid und Unrecht noch weiter herabgewürdigt.

Konsequente Einbeziehung Betroffener

Generell legt die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland großen Wert auf die konsequente Einbeziehung Betroffener bei der weiteren Ausgestaltung der geplanten Stiftung, bei der Beratung und der wissenschaftlichen Aufarbeitung. Vor allem bei der Beratung dürfe das know how und die Möglichkeit des Austausches von Betroffenen mit anderen Betroffenen nicht vernachlässigt werden.

Schnelle Einigung

Wichtig sei, dass endlich eine Anerkennung und Hilfe erfolge, denn die Betroffenen warten schon viel zu lange und verstehen nicht, warum andere ehemalige Heimkinder, denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, schon seit mehreren Jahren Hilfen bekommen und für behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder immer noch keine Lösung gefunden wurde.

Link zur Stellungnahme des AeHD zur Anhörung im BMAS

Lesermeinungen zu “Keine Benachteiligung ehemaliger behinderter Heimkinder” (4)

Von Dagmar B

http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/32293/Menschenrechtsverletzungen-in-Behinderteneinrichtung.htm

Von Dagmar B

Das obige Zitat kann man zwar nicht mit dem DDR Gruppentopfen ,wie es im Link im Beitrag von Frau Maubach zu sehen ist vergleichen,aber erst kürzlich gab es auch den Bericht über diverse Käfige, bzw. Holzkisten mit Löchern, in denen Kinder in Einrichtungen eingesperrt werden, trotz Hochglanzwerbung der Einrichtung.

Von Dagmar B

Was ist eigentlich mit den aktuellen Zuständen?
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Lebenssituation-und-Belastungen-von-Frauen-mit-Behinderungen-Langfassung-Ergebnisse_20der_20quantitativen-Befragung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Zitat:
Rund
ein Fünftel der Frauen hat jedoch kein eigenes Zimmer und muss dies vermutlich mit
anderen Frauen teilen. Toiletten- und Waschräume in Einrichtungen können von den in
allgemeiner Sprache befragten Frauen deutlich häufiger abgeschlossen werden (82-83%) als
von den in vereinfachter Sprache befragten Frauen (60-62%). Insbesondere die Wahrung
der Intimsphäre bei Körperpflege und Toilettengang ist demnach bei einem erheblichen Teil
der in Einrichtungen lebenden Frauen nicht gegeben (bei etwa einem Fünftel der in
allgemeiner und bei zwei Fünftel der in vereinfachter Sprache befragten Frauen). Da die
Möglichkeit besteht, Türen mit spezifischen Schlössern im Notfall (z.B. bei einem Sturz
aufgrund der Behinderung) von außen zu öffnen, scheint dies eher mit unzureichenden
institutionellen Bedingungen in Zusammenhang zu stehen als mit einem Schutz der dort
lebenden Menschen. Hier liegt zweifellos eine gravierende Einschränkung der Wahrung der
Privat- und Intimsphäre vor, wenn erwachsene Menschen kein eigenes Zimmer haben und
zudem Toiletten- und Waschräume nicht abgeschlossen werden können.

Von Gisela Maubach

Wer keine Benachteiligung von bestimmten Personengruppen gegenüber anderen fordert, sollte bei Entschädigungsforderungen für behinderte Menschen dann auch keine Unterschiede formulieren, indem von "insbesondere" bei den Rentenersatzleistungen nach "zwangsweise zu verrichtenden Arbeitsleistungen" die Rede ist.

Leiden denn arbeitsfähige behinderte Menschen mehr als nicht arbeitsfähige?

Wie viel Entschädigung mögen wohl diejenigen Menschen bekommen, die in dem Fernsehbeitrag unter folgendem Link drei Jahre nach (!) der Wende der deutschen Öffentlichkeit gezeigt wurden und die erkennbar keine "Arbeitsleistung" erbracht haben:

http://coolplay.tk/watch/k4OerTd3B2g

Es wird Zeit, dass auch Menschen mit schwerer geistiger Behinderung eine Interessenvertretung bekommen, die diesen Namen auch wirklich verdient, denn Einrichtungsträger können nicht gleichzeitig Interessenvertreter derjenigen sein, deren Eingliederungshilfe in eben diese Einrichtungen fließt!