Gegen Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Berlin (kobinet) Raul Krauthausen hat den Schalttag am 29. Februar wie viele andere dazu genutzt, den Bundestagsabgeordneten Beispiele über Barrieren im Alltag zuzuschicken. Die damit verbundene Forderung der Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit wird jedoch weder von der CDU/CSU, noch von der SPD unterstützt, wie erste Antworten der Abgeordneten zeigen.
"Generell werden wir mit dem BGG nicht alle Anbieter privater Güter und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Zwang ist immer dann geboten, wenn die Überzeugungskraft fehlt. Wir wollen weiter das Bewusstsein für Menschen mit Beeinträchtigungen als Kunden schärfen und mit Hilfe der Verbände über Zielvereinbarungen in die Wirtschaft hinein Veränderungen bewirken. Allein die demografische Entwicklung führt schon heute zu einem Umdenken bei Gewerbetreibenden, ihre Produkte und Dienstleistungen oder Räumlichkeiten barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten", schreibt beispielsweise der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Uwe Schummer.
Vonseiten der SPD klingt dies zwar etwas anders, der Tenor, das im derzeitigen Gesetzesentwurf nichts geändert werden soll, ist jedoch der gleiche. Kerstin Tack, die Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion, verweist in ihrer Antwort an Raul Krauthausen auf andere Gesetzesverfahren in der Zukunft, die in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr beraten werden. Sie schreibt:
"Die Frage, inwiefern die Privatwirtschaft zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden kann, wird berechtigter Weise immer wieder diskutiert. Durch § 5 des BGG zu Zielvereinbarungen werden Verbände, die die Belange von Menschen mit Behinderungen fördern, darin unterstützt, mit Wirtschaftsunternehmen bzw. deren Verbänden privatrechtliche Vereinbarungen über die Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen. Mit der anstehenden Novellierung des BGG soll das Instrument der Zielvereinbarungen weiter gestärkt werden, indem die geplante Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Beteiligten in den Verhandlungen unterstützen soll.
Grundsätzlich unterstütze ich die auch vom UN-Fachausschuss zur UN-BRK im letzten Jahr noch einmal untermauerte Forderung, dass auch für Privatunternehmen klare Regeln gelten müssen, damit Menschen mit Behinderungen deren Angebote und Arbeitsplätze gleichberechtigt nutzen können. Das BGG verpflichtet jedoch nur Träger der öffentlichen Gewalt. Demgegenüber sollen Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung durch die Privatwirtschaft mit den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindert oder beseitigt werden.
Das AGG wird derzeit im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes evaluiert. Ziel der Evaluierung ist es, die praktische Wirksamkeit des AGG zu überprüfen und etwaige gesetzliche Umsetzungsdefizite sowie Schutz- und Regelungslücken aufzudecken. Auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur barrierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen finden dabei Berücksichtigung. Die Ergebnisse der Evaluierung und entsprechende Handlungsempfehlungen wurden für den Sommer dieses Jahres angekündigt und bleiben zum jetzigen Zeitpunkt somit abzuwarten.
Wichtige Impulse für die Herstellung von Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft erwarte ich zudem von der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten. Diese befindet sich derzeit in Arbeit und würde als European Accessibility Act dem von Ihnen erwähnten Americans with Disabilities Act ähneln. Der erste Vorschlag vom 2. Dezember 2015 wurde in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe am 21. Januar 2016 in Brüssel durch alle anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsstaaten in seiner die Zielsetzung begrüßt."

Von Sven Drebes
Rhetorische Frage. Warum sollte irgendein Laden-, Café- oder Kinobetreiber den Überzeugungsversuchen der Bundesregierung in Sachen Barrierefreiheit glauben, wenn sie sich nicht einmal selbst eine feste Frist setzt, bis zu der sie bei sich alle Barrieren beseitigt?
Von Ulrike Haase
Ich schließe mich voll und ganz den Ausführungen von Anette an. Gleichgültig ob mit oder ohne Bewußtsein müssen private Anbieter zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Im Hintergrund der Nichtverpflichtung steht, dass Anbieter, die es unterlassen Barrierefreiheit herzustellen selbst Schuld seien, wenn sie kaufkräftige Nachfrage ausschließen. Das mag dann auch bei vielen Apotheken dazu führen, dass sie dem demographischen Wandel Rechnung tragen und umbauen.
Wie sieht es aber bei den Leistungen niedergelassener Ärzte aus? Ein*e Ärzt*in ist aus Sicht der Akteur*innen im Gesundheitswesen ein*e freie*r Unternehmer*in, der man keine Vorschriften machen dürfe. So der Tenor eines AOK-Vertreters aus Berlin. Wenn eine Gesundheitsleistung eine Ware wie jede andere ist, dann gelten für die Leistungen, ob Verkauf von Produkten und anderen Dienstleistungen doch zumindest die Regelungen des AGG. Nach diesen darf keine Gruppe von Massengeschäften ausgeschlossen werden. Die Verpflichtung der privaten Anbieter zu Barrierefreiheit wäre also gar kein Problem, wenn bereits bestehende gesetzliche Regelungen konsequent angewandt würden. CDU und SPD verdeutlichen einmal mehr, dass sie Artikel 14 GG, das Recht auf Eigentum nur zur hälfte anwenden. Die soziale Verpflichtung der privaten Eigentümer bleibt gänzlich außen vor.
Wir sollten uns mit solchen Elfenbeinturm-Entscheidungen entrückter Politiker*innen nicht sang- und klanglos und frustriert zurück ziehen, sondern lautstarken Protest und Widerstand organisieren.
Von Annette
Mit Verlaub: Es ist mir vollkommen egal, ob private Anbieter ein Bewusstsein dafür haben oder sogar überzeugt sind davon, dass Barrierefreiheit sinnvoll ist. Hauptsache, sie stellen Barrierefreiheit her. Es geht hier nicht um einen gesellschaftlichen Konsens, ein Umdenken oder gar um Ethik. Es geht hier um die faktische Unmöglichkeit der Teilnahme eines bestimmten Teiles der Bevölkerung, der allein durch bauliche, sprachliche oder mentale Barrieren davon ausgeschlossen wird, die Gleichung Leistungen in Anspruch zu nehmen wie der Rest der Bevölkerung. Hier muss etwas geändert werden, mit oder ohne Bewusstsein der entsprechenden Anbieter.
Von Alexander Drewes
Wir halten fest: Ein Instrument, das seit vierzehn Jahren nicht funktioniert, weil es zum einen so komplex ausgestaltet ist, dass selbst Juristen Mühe haben, eine solche Zielvereinbarung Rechtssicherheit zu formulieren, zum anderen die Wirtschaft zu gar nichts außer der bloßen Aufnahme von Zielvereibarungsverhandlungen zwingt (also, durchaus nicht zu deren Abschluss, schon gar nicht im Sinne behinderter Menschen) soll - mit kosmetischen Änderungen - weitgehend so belassen werden, wie es ist. Leute, wir werden politisch verarscht ohne Ende.