Gleichstellungsrecht weiter entwickeln

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Reichstagskuppel in Berlin
Reichstagskuppel in Berlin
Bild: sch

Berlin (kobinet) Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat für den 25. April zur öffentlichen Anhörung darüber eingeladen, wie das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter entwickelt werden soll. Der in erster Lesung des Bundestages schon debattierte Gesetzentwurf der Bundesregierung wird von Betroffenen heftig kritisiert. Die Opposition weist den Entwurf als unzureichend zurück und fordert mit ihren Anträgen wesentliche Korrekturen.

Eine halb barrierefreie Gesellschaft reicht nicht aus - Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten, so die Linksfraktion. Behindertengleichstellungsrecht mutig weiterentwickeln, fordern die Grünen.

Interessenten, die bei der Anhörung dabei sein wollen, können sich anmelden beim Ausschuss für Arbeit und Soziales, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030 227-35134 Fax.: 030 227-36030 E-Mail: [email protected]

Lesermeinungen zu “Gleichstellungsrecht weiter entwickeln” (4)

Von Leo

Liebe Volksvertreter,

ich versteh eure Gedankengänge überhaupt nicht!
was haben schwerbehinderte von einem Bundesteilhabegesetz das die Privatwirtschaft nicht mit einbezieht?

Wann hört endlich dieses kurzfristige denken auf?

Es gibt in Deutschland 13. Millionen Bürger die Aktiv und Passiv davon betroffen sind. Sehen Sie nicht das ALLE davon profitieren, wenn die Inklusion mal richtig ernst genommen wird?

- Der Staat profitiert von mehr Steuern
- Die Betroffenen und angehörigen können problemlos an der
Gesellschaft teilhaben
- Unternehmen und Selbständige vor Ort profitieren von der
neuen Kundschaft

Man muss nicht studiert haben, 9-mal klug sein oder politisch aktiv sein, um das sehen zu können

Ihr habt eure Ämter angetreten mit einem Eid der u. a. inhaltlich festlegt, dass ihr euch um das wohl des deutschen Volkes zu kümmern habt und das zählt für alle Gruppierungen

- Mütter - Kinder - Eltern - Selbstständige - Renter und und und
und dazu gehören natürlich auch Schwerbehinderte Menschen!!!

Fangt an weiter zu denken als bis zu den nächsten Wahlen!

Mit freundlichen Grüßen

Leo Eberle

Von Fuhlm

Liebe Volksvertreter!

Was bedeutet eigentlich das Wort "Gleichstellungsgesetz"?

Nehmen wir es doch mal auseinander:

Gleich - dies ist nicht zeitlich gemeint sondern kommt von Gleichheit.

Stellung - gemeint ist hier die Stellung einer Personengruppe in der Gesellschaft.

Gesetz - vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift.

Es geht hier also um ein Gesetz zur Gleichstellung einer besonderen Personengruppe in Deutschland, damit diese in die gesamte Gesellschaft integriert werden kann und dies mit möglichst geringer Benachteiligung.

Ich bin Mario, 43 Jahre alt und gehbehindert. Draußen brauche ich den Rollstuhl, da es mit Gehhilfen zu unsicher ist. Möchte man mit Freunden oder der Familie einen Ausflug in eine Stadt machen oder in den Urlaub fahren, ist es leider immernoch so, dass ich mich nicht einfach ins Auto setzen und losfahren kann.
Entweder kenne ich den Zielort bereits und weiß, dass es dort bspw. keine Behindertentoiletten gibt (ich muss mich also entsprechend vorbereiten), oder ich versuche mich vorher so gut wie möglich über die Örtlichkeit zu informeren. Dann werden folgende Fragen abgearbeitet:

- Gibt es einen barrierefreien Zugang zur Unterkunft, Restaurants, Bars, Strand, Bädern etc.?
- Welche Orte kommen überhaupt in Frage?
- Sind barrierefreie Toiletten vorhanden?

Letztere meist nicht, obwohl das Gebäude erst vor Kurzem erbaut worden ist. Das bdeutet, ich kann zwar mit dem Rollstuhl hineinfahren, muss mir aber den Toilettengang verkneifen. Wenn ich essen gehe, zahle ich genau wie jeder andere Gast und bekomme keinen Nachlass, weil die Toilette für mich nicht erreichbar ist. Warum ist das in Deutschland noch immer so? Und warum wehrt sich die Politik dagegen, die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten?

Denken SIE doch mal ein paar Jahre voraus. Auch Sie werden älter und sind dann sicher auch dankbar dafür, wenn Sie sich in Deutschland auch weiterhin wie gewohnt frei bewegen können.

Wir müssen die Chance nutzen!

Von Uwe Heineker

Toller Konter und Vergleiche, Herr Buschmann! Diesen Leserbrief solllten Sie zudem allen Abgeordneten persönlich zu kommen lassen und auch allen allgemeinen Medien zuspielen, damit es die breite Öffentlichkeit erreicht ...

Von Heinrich Buschmann

Liebe Volksvertreter,

2 + 2 = 4 .... 3 x 3 = 9
Nichtbehinderte Menschen + Behinderte Menschen = Inklusion!
Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen und gebrechliche Menschen + Barrierefreiheit = Inklusion!

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Eine Behinderung beginnt dort wo Inklusion aufhört!

Es gibt doch kein bisschen Foltern, oder ein wenig Diskriminierung - auch kein halbes Menschenrecht!

Entweder ich will Inklusion oder ich will sie nicht!

Stell Euch mal vor - ab morgen gilt:
Wer mag, sollte sich an 50 Km/h in der Stadt halten.
Wer nicht, darf rasen.
Wer mag, kann seine Steuern bezahlen!
Wer nicht, soll es lieber verprassen.

Geht nicht? Ist Quatsch? Aber genau, in dieses Leben zwingt ihr die Menschen mit Behinderung. Die sind auf Barrierefreiheit angewiesen - Stufen bedeuten Ausgrenzung!

Aber nicht wer mag - sondern jeder der mit und durch die Gesellschaft sein Geld verdienen will, muss seine Dienstleistung auch allen zugänglich machen - ohne Wenn und Aber!!

Sorgt dafür, dass jeder Mitbürger am Leben in der Gemeinschaft teilhaben kann! Lasst es nicht zu, das Menschen mit Behinderung mit behördlicher Genehmigung ausgegrenzt werden können.

Barrierefreiheit umfassend - für alle schaffen!

Steht endlich zu Eurer Verpflichtung, die Ihr mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nation 2009 eingegangen sein! Heute - 7 Jahre später kann es kein "halbschwanger" mehr geben - Barrierefreiheit muss durchgängig zur Verpflichtung werden. Alles andere empfinde ich als Gesichtsverlust unserer Bundesregierung.
Liebe Grüße
Heinrich Buschmann
MMB-Vorsitzender
IDM-Stiftungspräsident