Die perfektionierte Kunst des Wegschauens

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

Ein Mensch steht auf einem Paragrafen-Zeichen
Ein Mensch steht auf einem Paragrafen-Zeichen
Bild: www.pixelio.de

Hollenbach (kobinet) Über unwürdige Zustände in Anstalten für mehrfachbehinderte Kinder berichtete am 6.4.2016 der Bayerische Rundfunk. Es wird deutlich, dass diese Anstalten in dem Bewusstsein agieren, dass die Öffentlichkeit, Justiz und Medien geflissentlich zur Seite schauen. Fest in das System eingebunden sind auch gesetzliche Betreuer und die Kostenträger.

Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Für schwerstmehrfachbehinderte Kinder gibt es in Deutschland eine breite Straße in Behindertenanstalten und eine schmale Gasse zur ambulanten Assistenz. Entscheiden sich die Eltern in Kenntnis der oftmaligen Zustände dort gegen die Anstalten, dann kommt von den Kostenträgern keineswegs die vom Gesetzgeber die in den §§ 13 und 14 SGB I versprochene Aufklärung.

Vielmehr scheint man davon auszugehen, dass sich die Eltern und leider oftmals die Mütter alleine bis zur völligen Verausgabung ihren Kindern widmen. Dass diese Kinder irgendwann groß und stark sind, scheint die Verwaltung nicht zu interessieren. Selbst in den Fällen, in denen es gelingt, Arbeitgebermodelle gegen die Kostenträger durchzusetzen, wird dies immer problematisch sein. Denn viele Assistentinnen und Assistenten geben auf, weil sie alleine mit den erwachsenen und mitunter auch sehr kräftigen Menschen überfordert sind. Da nun Anstalten mangels Zumutbarkeit (die ja in der Vergangenheit fatalerweise stets von kostenbetroffenen Dritten festgestellt wurde) nicht mehr gehen und der Bedarf mit einer Assistenz in der Schicht nicht gedeckt werden kann, muss dieser dennoch gedeckt werden. Denn man darf die Eltern nicht mit ihren Kindern alleine lassen. Diese haben die Aufgabe teils über Jahrzehnte gemeistert und das Recht auf ein eigenes Leben kann man ihnen nicht abstreiten. Objektiv kann das Leben in der Anstalt ja nur deshalb billiger sein, da dort oft rigoros Menschenrechte verletzt werden, wie in dem Beitrag des Bayerischen Rundfunk zu sehen war. Und nebenbei: Auch für die meisten Beschäftigten in den Verwahranstalten sind das sicherlich keine Traumarbeitsplätze. Kommen dann noch Berufsbetreuer hinzu, scheint nur noch das "Kindes"-Wohl nach Aktenlage entscheidend zu sein. Die Eltern werden dabei oft zur Seite gedrängt. Das Betreuungsrecht in seiner bisherigen Ausgestaltung bedarf einer gründlichen Überarbeitung.

Die Pflicht zur Bedarfsdeckung muss auch im Teilhabegesetz verankert werden. Und zwar ohne dieses reflexhafte Runterverhandeln der Kostenträger. Diese Pflicht gilt auch für schwerstmehrfachbehinderte Menschen, auch deren Eltern haben das Recht, ihr eigenes Leben führen zu können. Und dennoch zu wissen, dass ihre Kinder in Freiheit und dennoch in Sicherheit leben.

Lesermeinungen zu “Die perfektionierte Kunst des Wegschauens” (6)

Von Gabriele Donderer

In Zeiten von UN-BRK kann es für keinen Menschen mit Behinderung mehr zumutbar sein, unter den gegebenen Bedingungen in einer komplexen Einrichtung für Menschen mit Behinderung zu leben.
Sowohl unter der Prämisse des Mehrkostenvorbehaltes, wie auch mit dem schwammigen Begriff "vollumfängliche Versorgung", die angeblich in Heimen gegeben ist, wird allerdings die Finanzierung einer badarfsdeckenden Betreuung außerhalb von Heimen vor allem für Menschen mit hohem Hilfebedarf verhindert.
Als Mutter einer Tochter mit hohem Hilfebedarf blieb mir nichts anderes übrig, als die bedarfsdeckende Versorgung meiner Tochter selbst in die Hand zu nehmen und dazu alles, was möglich war dafür einzufordern. Allerdings reichen die Hilfen oder die Möglichkeiten diese einzufordern bei Weitem nicht aus, um als pflegender Angehöriger ohne Schaden davonzukommen.
Es ist immer wieder davon die Rede, dass Unterstützung von Menschen mit Behinderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Erfahrung zeigt mir allerdings, dass es der Gesamtgesellschaft völlig auszureichen scheint, dass es Wohnheime gibt, in die vor allem Menschen mit hohem Hilfebedarf ohne Achtung ihres Wunsch- und Wahlrechtes, nahezu ohne Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, ohne bedarfsdeckende Assistenz, ohne Möglichkeiten zur individuellen Freizeitgestaltung, ohne Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung ihrer vorhandenen Ressourcen in meist homogene Gruppen abgeschoben werden.
Leider bleibt der Gesamtgesellschaft zu oft verborgen, was sich hinter den schönen Fassaden abspielt.
Letztlich steht in unserer Gesellschaft Profit oder zumindest eine "schwarze Null" vor der Menschlichkeit, auch im Bereich der Hilfen für die Schwächsten und dies unabhängig davon, ob der Träger kirchlich oder weltlich ist.
Hier ist jeder einzelne Bürger gefragt, ob er sich hinter die Rechtsverbindlichkeit der UN-BRK stellen will.Beamte von Kostenträgern tun dies jedenfalls oft nicht.

Von Andrea Lutz

Als Pflegemutter von drei schwerbehinderten Kindern, von denen einer leider nicht mehr lebt, musste ich viel Schmach seitens Ei nrichungen ertragen. Durch die jahrelange Erfahrungen habe ich nur noch selbst ausgesuchte Personen meines Vertrauens für die Betreuung. Ich habe Angst krank zu werden und nicht mehr sorgen und mich um alles kümmern zu können. Eltern erhalten zu wenig gute Unterstützung erst recht nicht, wenn das Kind komplizierter ist! Allein gelassen müssen sie sich durchkaempfen oder sie lernen auch wegzuschauen. Dies habe ich leider oft erlebt. Die Einrichtungen mögen keine undankbaren Eltern!

Von Inge Rosenberger

Wie wenig Lebensqualität ist eigentlich "zumutbar" für schwerstbehinderte Menschen?

Die Entscheidungen, die unsere (erwachsenen) Kinder betreffen, werden durch Kostenträger gefällt, die Minimalversorgungen (sss) für absolut ausreichend halten.
In (zu) vielen Fällen werden diese Entscheidungen im allerbesten Einvernehmen mit den Einrichtungsträgern getroffen und wissen doch viel besser als wir Eltern, was gut ist für "die Schwerstbetroffenen".
Genau deshalb haben unsere schwerstbehinderten Töchter und Söhne doch in den meisten Fällen absolut keine Wahl, wo sie wohnen und leben(!) wollen.

Wen von den politisch Verantwortlichen interessiert es eigentlich, ob die aktuellen und geplanten Gesetze und deren Auswirkungen "zumutbar" für die Betroffenen sind?

Dieses Thema darf nicht wieder im Kreislauf von Enthüllung, Entsetzen, Empörung, Ermüdung, Vergessen verschwinden....

Von nurhessen

Und nochmals hinzugefügt: Gerhard Bartz ein „Danke Schön“ für diesen Artikel! Die Missstände (mit drei s!) in diesem unseren demokratischen Land werden klar aufgezeigt und beim Namen genannt.
So ist es.

Von nurhessen

Liebe Frau Maubach, dem „Zauberwort“ „zumutbar“ lässt sich noch mühelos der Begriff „vertretbar“ und „Vertretbarkeit“ anfügen. Wenn es schon nicht zumutbar ist, dann bleibt es wenigstens vertretbar…
Im Übrigen, schon mal überlegt, wenn Mutter oder ein Elternteil ins Krankenhaus muss; soll ja durchaus vorkommen. WAS DANN?

Von Gisela Maubach

Man könnte das vorliegende Problem auch wie folgt auf den Punkt bringen:

Der alles entscheidende Begriff lautet "Zumutbarkeit"!

Auch im April 2016 kommen aus dem BMAS noch Rückmeldungen, wonach das "Poolen" von Leistungen nur dann erfolgen soll, "wenn es für die Menschen mit Behinderungen individuell zumutbar ist".

Solange das Wort "zumutbar" von den Kostenträgern für Heimunterbringungen benutzt werden darf, werden die Menschen mit hohem Betreuungsbedarf immer die Verlierer sein, da sie mangels Leistungsfähigkeit kein "nützliches" Mitglied der Gesellschaft werden können.

Erschwerend kommt hinzu, dass man die Eltern so wunderbar in die Überbehüter-Schublade stecken kann, wenn sie sich gegen eine Heimunterbringung zur Wehr setzen . . . und außerdem wissen die Kostenträger natürlich auch, dass diese Eltern sich erstmal bis an die Grenzen der Erschöpfung selbst für ihre Kinder opfern und anschließend keine Kraft mehr haben, sich auch noch jahrelang durch alle Instanzen zu kämpfen.

Der Begriff Zumutbarkeit lässt automatisch folgende Frage aufkommen:
Für welche Menschen mit welcher Behinderung ist die Verweigerung von persönlicher Assistenz und die Einweisung in ein Heim "zumutbar"?