Teilhabegesetz - Entwurf auf den Tisch!

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Liberty in Erlangen
Liberty in Erlangen
Bild: ISL

Erlangen (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat das unwürdige Geschachere um den Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) scharf kritisiert. Auf ihrer Mitgliederversammlung in Erlangen forderten die Mitglieder die Regierung am Wochenende auf, endlich den lange versprochenen Gesetzentwurf zu veröffentlichen: "Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die gesellschaftliche Teilhabe und Menschenrechte Behinderter voranbringen, so behauptet sie jedenfalls", betonte Vorstandsmitglied Uwe Frevert. "Wieso wird ein solches Gesetz dann als Spielball oder Verhandlungsmasse in den Bund-Länder-Finanzausgleich eingebracht, um am Ende doch wieder verschoben zu werden?"

Wenn das Bundesteilhabegesetz wirklich eines Tages auf dem Tisch liegen solle, so müsse es auch echte Verbesserungen beinhalten. Dazu gehöre als Erstes, dass das Gesetz bundeseinheitliche Regelungen bringe und keine Gesetzgebung an die Länder verteile. Dies würde eine Eingliederungshilfe nach Kassenlage der Bundesländer bedeuten, so die ISL. Zum Zweiten müsse das Gesetz die freie Wahl von Wohnort und Wohnform für behinderte Menschen garantieren, so wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsehe: "Es dürfen uns keine Assistenzpersonen vorgeschrieben werden, mit denen wir nicht einverstanden sind", so Frevert. "Dies verletzt unsere Würde und unsere Intimsphäre!" Als dritten unverzichtbaren Bestandteil eines neuen Gesetzes müsse es die bedarfsdeckende Hilfe und Assistenz geben, so die Mitgliederversammlung. Es dürfe nicht sein, dass behinderte Menschen erst dann Hilfe erhalten sollen, wenn sie in fünf von neun Lebensbereichen Bedarf haben. Eine solche bürokratische Regelung gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei und diene nur dazu, den Zugang zu notwendiger Unterstützung zu verengen.

Ferner müsse die Anrechnung von Einkommen und Vermögen abgeschafft werden, so die ISL. Behinderung dürfe nicht arm machen. Um ihre Forderungen auch optisch zu unterstreichen, stellte die ISL auf der Mitgliederversammlungen in Erlangen erstmals eine überdimensionale Freiheitsstatue im Rollstuhl vor: "Diese Figur symbolisiert für uns, dass wir die gleichen Bürger- und Menschenrechte wie alle anderen auch haben", so Frevert, und die wollen wir auch endlich verwirklicht sehen!"

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland wurde vor 25 Jahren in Erlangen gegründet und ist der Dachverband der bundesweit rund 20 Zentren für selbstbestimmtes Leben. Diese Zentren werden von behinderten Menschen selbst geleitet und verwaltet.

Lesermeinungen zu “Teilhabegesetz - Entwurf auf den Tisch!” (1)

Von Alexander Drewes

Wenn ich die jetzigen Intentionen richtig verstehe, wird einem nicht mehr richtig klar, weshalb das BTHG überhaupt als eigenständiges Gesetz formuliert werden soll und die Eingliederungshilfe nicht gleich im SGB XII verbleibt. Zum einen soll wohl am Grundsatz des Einsatzes eigenen Einkommens und Vermögens nichts Wesentliches geändert werden, zum anderen findet wohl der Grundsatz "ambulant vor stationär" - wenn überhaupt - nur unter dem Kostenvorbehalt statt, zum dritten scheint man dem Gedanken zu huldigen, zwischen Eingliederungs- und Pflegehilfe hinsichtlich Vermögens- und Einkommenseinsatzes zu differenzieren. All' die Essentialia, deretwegen der Beteiligungsprozess mit der Behindertenselbsthilfe überhaupt einmal betrieben worden ist, wird politisch nunmehr massiv infrage gestellt. Man wird sich intensiv Gedanken darüber machen müssen, ob man den weiteren Gesetzgebungsverlauf weiterhin begleiten will oder ob man das weitere Gesetzgebungsverfahren - unter der Voraussetzung des Bestehen-Bleibens der oben genannten Grausamkeiten (und es sind ja derer noch einige mehr, aber das würde jetzt zu weit führen) und dem völligen Ausbleibens des menschenrechtlichen Ansatzes, der zwingend aus der Ratifikation der UN-BRK für jedes weitere behindertenpolitische Gesetzgebungsverfahren folgt - nicht dem Grunde nach auch öffentlichkeitswirksam boykottieren sollte. Momentan erweckt es nicht nur den Eindruck, es ist wohl tatsächlich so, dass ein ZEHNTEL der Bevölkerung hinsichtlich seiner Rechtsstellung wesentlich schlechter behandelt soll als dies für die restlichen 90% der Fall ist. Ich bin einmal gespannt, wenn sich das Gesetzgebungsverfahren denn tatsächlich in der zu befürchtenden Weise ausgestalten wird, was das BVerfG zu einem solchen Gesetz sagen wird. Zwar hat der Sozialgesetzgeber einen staatsrechtlich weiten Spielraum, wie er seine Gesetzgebung ausgestalten kann, aber bei den Gleichheitsrechten versteht das BVerfG für gewöhnlich überhaupt keinen Spaß.