Anhörung zum Bundesteilhabegesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: BMAS
Berlin (kobinet) Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales findet heute die Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz statt. Gut sechs Stunden, inklusive Pausen, stehen den Verbänden zur Verfügung, um ihre Ansichten und Änderungsvorschläge zum 369 Seiten starken Referentenentwurf darzulegen und zu begründen.
Abzuwarten bleibt dabei, wie die Haltung der Verbände zum Umgang mit dem vorliegenden Referentenentwurf ausfällt. Aus den Reihen der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) war im Vorfeld die Forderung erhoben worden, das Bundesteilhabegesetz so nicht weiter zu verfolgen, sondern die wenigen guten Änderungen jetzt zu regeln und in der nächsten Legislatur einen neuen Anfang zu machen. Der Deutsche Behindertenrat hatte zusammen mit einer Reihe von Verbänden sechs zentrale Krititikpunkte am Gesetzentwurf formuliert.

Von EinBetroffener
Ich kenne diesen Uwe Schimmer nicht, aber er hätte sich mal schlau machen sollen, dann wüßte er das diese Verbesserungen nur den wenigsten nützt. Die meisten erhalten doch beides: Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Also ich kenne hier keinen der reine Eingliederungshilfe bekommt. Ein Witz ist das. Das ganze verkommt zur Nullnummer.
Von spiderman6800
Hier ein Antwortschreiben von Uwe Schummer auf meine Anfrage auf Mobilität und das künftige BTHG:
Sehr geehrter Herr Sch.,
Die Frage der Mobilität ist eine Frage der Eingliederungshilfe und wird vom Träger entschieden. Der Bund wird mit einem künftigen Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht alle Entscheidungskompetenzen an sich ziehen. Dies ist auch gar nicht möglich, weil dazu eine Verfassungänderung nötig wäre, getragen von Bundestag und Bundesrat.
Mit dem BTHG erwarte ich als ersten Schritt eine wesentliche Verbesserung und Dynamisierung der Einkommens- und Vermögensgrenzen in der Eingliederungshilfe. Wie Sie wissen, leben wir in einer parlamentarischen Demokratie, in der am Ende auch Kompromisse geschlossen werden. Trotzdem bleibt das Ziel, für den Wegfall der Einkommen- und Vermögensgrenzen weiter zu streiten. Von daher gehen wir erste wichtige Schritte, aber wir werden nach dem Reformpaket nicht am Ende aller Wünsche sein.
Es grüßt
Uwe Schummer MdB
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227-73794
Telefax: 030-227-76992
www.uwe-schummer.de
Von Dagmar B
Zitat:
Aus den Reihen der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) war im Vorfeld die Forderung erhoben worden, das Bundesteilhabegesetz so nicht weiter zu verfolgen, sondern die wenigen guten Änderungen jetzt zu regeln und in der nächsten Legislatur einen neuen Anfang zu machen.
Zitat Ende
Das ist der einzig sinnvolle Vorschlag, wenn es darum gehen soll, die BRK umzusetzen.
Da es aber wohl eher um einen Deal zwischen Trägern der Sozialhilfe und Leistungserbringern geht, in dem die Träger so viel wie möglich sparen können und die Leistungserbringer so viel wie möglich Geld aus den Behinderten rausziehen können, wird es sicher schwer, den Riesenbevorzugungsentwurf für die Lobby ohne juristische Schritte abzuwenden.
Politik ist nun mal ein durch und durch schmutziges Geschäft und es ist erstaunlich, welche kriminellen Energien da freigesetzt werden.