Teilhabegesetz - deutliche Kritik

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Andreas Bethke
Andreas Bethke
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Bundesteilhabegesetz – deutliche Kritik bei der Verbändeanhörung, so heute eine Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes: Am Dienstag standen im Bundessozialministerium die Zeichen auf Sturm. Bei der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz machten sich Vertreter von Selbsthilfeorganisationen, Sozialpartnern, der Wohlfahrtspflege und weiterer Leistungserbringer Luft.

Im Zentrum der Kritik standen dabei die geplanten Regelungen zur Eingliederungshilfe. Vom Ausschluss bisher berechtigter Personengruppen über massive Leistungseinschränkungen, unter Anderem in dem so wichtigen Bildungsbereich, bis hin zu missglückten Einkommens- und Vermögensverbesserungen, die bei den Menschen nicht ankommen werden – das „Nein" der Verbände war unisono und ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) wurde bei der Anhörung durch seinen Geschäftsführer, Andreas Bethke, vertreten. Für ihn ist die Kritik am Gesetzentwurf keine Überraschung: „Ein Gesetz, das mit dem Anspruch angetreten ist, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht zu entwickeln, darf nicht zu einem Spargesetz werden, wie es jetzt geplant ist."

Das Bundesteilhabegesetz umfasst auf 369 Seiten eine Vielzahl von geplanten Neuregelungen. Kein Wunder also, dass die Anhörung sechs Stunden dauerte und eine Fülle von Themen berührte. „Mir war es wichtig, in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich ein eigenes Merkzeichen ‚Tbl' für Taubblindheit zu fordern", berichtet Andreas Bethke. Nur einer von vielen Punkten, die der DBSV-Geschäftsführer auf der Agenda hatte. Für ihn steht fest: „Mit kleinen kosmetischen Retuschen ist es nicht getan – die Bundesregierung hat nun hoffentlich verstanden, dass große Teile des Gesetzes noch einmal grundlegend überarbeitet werden müssen."

Wie breit die Front der Ablehnung ist, war bereits am 11. Mai deutlich geworden, als die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Gewerkschaftsbund ihre gemeinsame Kritik in sechs Kernforderungen zusammengefasst und veröffentlicht hatten. Die Unterstützerliste dieser Messlatte für ein gutes Teilhabegesetz umfasst bereits 80 Verbände und Organisationen. Weitere sind willkommen.

Lesermeinungen zu “Teilhabegesetz - deutliche Kritik” (2)

Von nurhessen

@ Frau Maubach
Den Nagel auf den Kopf getroffen: Die Zeit vergeht, Lebensjahre verstreichen, die Eltern/ Mütter werden älter; auf die nächste oder übernächste Legislaturperiode zu warten, damit wir unsere Kinder, die keine kleinen mehr sind, endlich in gesicherte Verhältnisse entlassen „loslassen“ können, reicht bald nicht mehr aus. Mir geht es jedenfalls so, dass ich für mich die nächsten vier oder acht Jahre möglicher besserer Legislaturperioden nicht mehr vorstellen mag. Die MS meiner älteren Tochter ist dermaßen progredient, dass für sie wahrscheinlich alles zu spät kommt. Die jüngere ist durch die Willkür der Behörden bald um die besten Jahre ihrer Jugend gebracht. Und an mir bemerke ich, dass meine Gedanken immer konfuser und ungeordneter, vor allem kälter werden. Wieder einmal eine „Selbstdarstellung“! Aber was soll’s.

Von Gisela Maubach

Bei der Vertretung durch Fachverbände ergibt sich nach wie vor die Frage, wer die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung vertritt, wenn deren Verbände gleichzeitig Träger der Sondereinrichtungen sind.

Heute Abend um 22:45 Uhr sendet das ZDF übrigens einen Beitrag über die Belastung von pflegenden Angehörigen:

http://www.heute.de/pflegende-angehoerige-am-limit-43647548.html

In dieser Ankündigung kann man unter der Überschrift "Pflegende Angehörige ruinieren ihre Gesundheit" folgendes lesen:

"Wenn aber die Probleme mit der Pflege zu Hause eher die Regel als die Ausnahme sind, warum gibt es dann keine öffentlichen Proteste, warum landet das Thema nicht in den Parteiprogrammen? Tatsächlich sind pflegende Angehörige so ausgepowert und isoliert, dass ihnen die Kraft fehlt, auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Die Mehrzahl von ihnen sind Frauen: Sie fügen sich in die Erwartungen, die von außen an sie herangetragen werden. Sie fühlen sich im Umgang mit Krankenkassen und Behörden hilf- und machtlos."

Genau das ist das Problem!

Unsere Leistungsgesellschaft verabschiedet sich zunehmend von dem Grundsatz, dass sie sich daran messen lassen muss, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht - wobei sich immer mehr die Frage stellt, wer dabei überhaupt die schwächsten sind . . . entweder die schwerstbehinderten . . . oder die ausgepowerten Angehörigen, die sie bis zur Erschöpfung pflegen und betreuen und bis zu ihrem eigenen Zusammenbruch keine Chance mehr auf eine eigene Lebensqualität mehr haben . . .