Hurentag und Bundestag
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: sch
Berlin (kobinet) Zum Internationalen Hurentag und der 1. Lesung des Prostituiertenschutzgesetzes im Deutschen Bundestag hat der aus der Behindertenbewegung stammende Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Theben heute einen Kommentar an kobinet geschickt. Der Gesetzentwurf wird am 6. Juni 2016 in einer öffentlichen Anhörung beraten. Der Internationale Hurentag geht zurück auf Proteste französischer Huren im Jahre 1975. Angesichts der aktuellen Diskussion um Diskriminierung stellt kobinet seinen Beitrag zur Diskussion.
Gastkommentar von Martin Theben
Der Deutsche Bundestag hat heute Vormittag in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Prostituierten und zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes beraten. Verantwortlich für den Entwurf dieses Prostituiertenschutzgesetz ist das Bundesfamilienministerium unter der Führung von Manuela Schwesig (SPD). Der Entwurf stößt auf einhellige Kritik, da es dem Anspruch, die Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu stärken nicht gerecht wird.
Es sieht u.a. eine Anmeldepflicht, sowie ein verpflichtende allgemeine- und gesundheitsorientierte Beratung, eine Kondompflicht und das Mitführen eines von den Kritikern so bezeichneten Hurenpasses vor. Expertinnen von Beratungsstellen und Vertreterinnen der Hurenverbände kritisieren, gerade die vielen osteuropäischen Sexarbeiterinnen werden mit solchen Zwangsmaßnahmen nicht erreicht; gerade auf sie zielt der Entwurf aber ab.
Die Parallelen zur Diskussion über den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes sind offenkundig. Auch beim Prostituiertenschutzgesetz geht ein Gesetzentwurf eines sozialdemokratisch geführten Ministeriums an den Interessen der Betroffenen vorbei. Besonders bedenklich aber sind Forderungen der CDU nach weiteren Verschärfungen. Der CDU-Abgeordnete Marcus Weinberg, Frauenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, plädierte heute in der Debatte für eine Überprüfung der Einsichtsfähigkeit im Rahmen des Anmeldeverfahrens.
Wörtlich sagte er: „Wir halten es für falsch, dass sozusagen die Prüfung der Einsichtsfähigkeit jetzt im Rahmen des Anmeldeverfahrens wieder herausgenommen wurde. Denn gerade die Menschen mit kognitiven Schwierigkeiten, die Menschen mit Behinderung müssen davor geschützt werden, dass sie eine Anmeldebescheinigung ausgestellt bekommen, ohne dass überprüft wird, ob sie über ausreichende Einsichtsfähigkeit verfügen, um ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht selbst schützen zu können. Gerade diese Menschen brauchen ein Anmelderegime, das dazu geeignet ist, ihr Selbstbestimmungsrecht sicherzustellen."
Wir haben uns im Rahmen der Diskussion um die Antidiskriminierungsgesetzgebung immer gegen solche diskriminierenden Regelungen in berufsrechtlichen Vorschriften ausgesprochen. Wie immer man zur Prostitution stehen mag – das geplante Prostituiertenschutzgesetz darf nicht als Einfallstor für Menschen mit Behinderungen diskriminierende Regelungen herhalten. Es gilt auch hier: NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS!
Der Gesetzentwurf wird am 6. Juni 2016 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beraten. Der Internationale Hurentag geht zurück auf Proteste französischer Huren im Jahre 1975. Er wird seit 1976 begangen.

Von Dr. Theben
Ich entschuldige mich für die ortographischen Fehler. Sie sind meinem Ärger geschuldet.
Martin Theben
Von Dr. Theben
In der öffentlichen Anhörung heute zum Prostituiertenschutzgestz im Ausschuss für Familie, Senioren, Jugend und Frauen hat sich der CDU-Abgeordnete Marcus Weinberg heute erneut vehement für die Überprüfung der Einsichtsfähigkeit im Rahmen der geplanten Anmeldepflicht für Prostituierte geäussert. Dies ging aus den Fragen an die geladenen Sachverständigen hervor. ER führte dabei auch immer wieder Analphabetinnen und geistig minderbegabte aus Osteuropa oder Menschen mit Down-Syndrom an. Wer sich, um Gesetztesverschärfung durchzusetzen rassistischer oder behindertenfeindlich Stigmata bedient und Menschen mit Behinderungen instrumentalisiert, der agiert politisch abartig und zutiefst Demagogisch. Wir brauchen uns nicht für die Anerkennung Leichter Sprache oder das Wahlrecht für gesetzlich Betreute engagieren, wenn wir dem Abgeordneten Weinberg diese Strategie durchgehen lassen. Sein Parteikollege Uwe Schummer, behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der Lebenshilfe e.V. in NRW muss sich hier öffentlich von seinem Parteikollegen distanzieren.
Martin Theben
Von Dr. Theben
Dem Abgeordneten Marcus Winberg sollte, vielleicht durch seinem Parteikollegen Uwe Schummer erläutert werden, daß die Überprüfung der Einsichtsfähigkeit (im übrigen kein justiziabler Begriff) in der Bundesrepublik einem Gericht nach ärtzlicher Begutachtung vorbehalten bleibt und nicht in der Entscheidungskompetenz einer Gewerbeaufsicht liegt. Auch die Gewerbeordnung sieht solches auch bei gefahrgeneigten Gewerbetätigkeiten, etwa dem Überwachungsgewerbe, nicht vor. Ebenso knüpfen auch die Bundesärzteordnung oder die Berufsordnung der Rechtsanwälte allein an (individuelle) gsundheitliche Voraussetzungen und gerade nicht an eine irgendwie geartete Einsichtsfähigkeit an.
Hier der Link zur Anhörung heute Mittag
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw23-pa-familie/424766
Martin Theben
Von Signe
Veranstaltungshinweis:
"Sexarbeit und Recht: Workshopreieh zum Verhältnis von Sexarbeit und Recht", Sommersemester 2016,
siehe rechtskritik.de
Veranstalterin: Kritische Juristen und Juristinnen an der Freien Universität Berlin. Es wird auf dem Informationsblatt ferner mitgeteilt, dass der Veranstaltungsort barrierefrei sei und die Vorträge in deutscher Sprache gehalten werden.
Von Signe
Da sagt ein CDUler: "... Der CDU-Abgeordnete Marcus Weinberg, Frauenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, plädierte heute in der Debatte für eine Überprüfung der Einsichtsfähigkeit im Rahmen des Anmeldeverfahrens. ..."
Ja, Einsichtsfähigkeit. Hier muss eher an der Einsichtsfähigkeit des CDUlers stark gezweifelt werden.
Einsichtsfähigkeit des CDUlers Marcus Weinberg fehlt, was seine Zustimmung zu dem schändlichen Bundesteilhabegesetzes der Bundesregierung anbelangt.
Demnächst bekommen Behinderte wohl vorgeschrieben, das Lesen von Sex-Magazinen würde Behinderte zu sehr aufregen und auf 'dumme Gedanken' bringen und deshalb sei ihnen das Lesen von Sex-Magazinen zu verbieten (hm, wie auch das Lesen im Allgemeinen!).
Die cdu scheint ein Verein von Verklemmten und Moralaposteln und Pausenlos-Diskriminierer/innen zu sein.
Wenn nun Behinderten verboten wird, als Hure und Freudensohn zu arbeiten, da sie ja nicht verstünden, was sie da tun und welche Verträge sie unterschreiben, dürften sie auch nicht als Versuchskarnickel in der so genannten Forschung vernutzt werden, wie Gesundheitsminister (!) Gröhe den Rückgriff auf die Na*izeit machen möchte.
Wer wählt schon diese Rückwärtsgewandten?